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NOTES ON A NON-ASSOCIATIVE ALGEBRAS WITH EXPONENTIAL FUNCTIONS III

  • Choi, Seul-Hee
    • Communications of the Korean Mathematical Society
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    • v.23 no.2
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    • pp.153-159
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    • 2008
  • For $\mathbb{F}[e^{{\pm}x}]_{\{{\partial}\}}$, all the derivations of the evaluation algebra $\mathbb{F}[e^{{\pm}x}]_{\{{\partial}\}}$ is found in the paper (see [16]). For $M=\{{\partial}_1,\;{\partial}_1^2\},\;Der_{non}(\mathbb{F}[e^{{\pm}x}]_M))$ of the evaluation algebra $\mathbb{F}[e^{{\pm}x},\;e^{{\pm}y}]_M$ is found in the paper (see [2]). For $M=({\partial}_1^2,\;{\partial}_2^2)$, we find $Der_{non}(\mathbb{F}[e^{{\pm}x},\;e^{{\pm}y}]_M))$ of the evaluation algebra $\mathbb{F}[e^{{\pm}x},\;e^{{\pm}y}]_M$ in this paper.

Der Realisierungsmechanismus der fakultativen $Erg\"{a}nzung$ - Ist die $Fakultativit\"{a}t\;der\;Erg\"{a}nzung$ ein idiosynkratisches $Ph\"{a}nomen$? (수의적 보족어의 실현 메커니즘- 보족어의 수의성은 예측 불가능한 개별 어휘적 특성인가?)

  • Choi Kyun-Ho
    • Koreanishche Zeitschrift fur Deutsche Sprachwissenschaft
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    • v.2
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    • pp.101-128
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    • 2000
  • In der vorliegenden Arbeit wurde der Realisierungsmechanismus der fakultativen $Erg\"{a}nzung$ aufgrund des zweidimensionalen Valenzmodells und des zweistufigen Semantikmodlells behandelt. Dabei wurde die $Fakultativit\"{a}t\;der\;Erg\"{a}nzung$ nicht als ein $Ph\"{a}nomen$ im Lexikon angesehen, sondern als ein $Ph\"{a}nomen$ auf der Ebene der Valenzrealisierung, das als Resultat des Zusammenspiels von valenzunabhangigen Faktoren zu betrachten ist. In der bisherigen Valenzforschung wurde die $Fakultativit\"{a}t\;als\;eine\;ausschlie{\ss}lich$ idiosynkratische Eigenschaft des einzelnen Verbs interpretiert, die man bei jedem Verb erlernen $mu{\ss}$. Gegen diese Auffassung wandte die vorliegende Arbeit ein, dass die $Fakultativit\"{a}t$ keine unvoraussagbare idiosynkratische Eigenschaft des einzelnen Verbs ist: Die $Fakultativit\"{a}t\;der\;Erg\;"{a}nzung$ kann durch $Regularit\"{a}ten$ allgemein vorausgesagt werden. Anhand der statischen Lokalisierungsverben im Deutschen wurde gezeigt, dass die $Fakultativit\"{a}t\;der\;lokalen\;Erg\;"{a}nzung$ von den konzeptuellen Prozessen $abh\"{a}ngt:$ Bei dem $Lokalisierungsproze{\ss}$ ist die Realisierung der lokalen $Erg\"{a}nzung$ notwendig. Dagegen ist die Realisierung der lokalen $Erg\"{a}nzung$ bei dem $Delokalisierungsproze{\ss}$ optional. Wenn man die $Fakultativit\"{a}t$ durch allgemeine $Regularit\"{a}ten\;erkl\"{a}ren$ kann, dann ist es nicht $n\"{o}tig,\;die\;Fakultativit\"{a}t$ bei jedem Verb im Lexikon zu markieren. Dadurch kann das mentale Lexikon enorm entlastet werden. Dies bedeutet $f\"{u}r$ deutschlernende $Ausl\"{a}nder$ eine $gro{\ss}e$ Erleichterung.

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Behandlung von Minderj$\ddot{a}$hrigen und Bluttransfusionsverweigerung durch die Eltern (미성년자에 대한 의료행위와 부모의 권한 - 종교상의 신념에 기한 수혈거부를 중심으로 -)

  • Kim, Min-Joong
    • The Korean Society of Law and Medicine
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    • v.13 no.2
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    • pp.217-261
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    • 2012
  • Die Zeugen Jehovas lehnen Bluttransfusionen ab. Wiederholt haben Todesf$\ddot{a}$lle unter Jehovas Zeugen, die mit der Ablehnung von Bluttransfusionen in Verbindung gebracht werden, in den Medien f$\ddot{u}$r Aufsehen gesorgt, da die Zeugen Jehovas die $\ddot{U}$bertragung von fremdem Blut aus religi$\ddot{o}$sen Gr$\ddot{u}$nden entschieden ablehnen. Medizinische Behandlungen, auch Bluttransfusionen bed$\ddot{u}$rfen grunds$\ddot{a}$tzlich der Einwilligung des Patienten. Wenn sich ein Zeuge Jehovas gegen eine Transfusion entscheidet, ist dies zu respektieren. Ist ein erwachsener Patient Mitglied der Zeugen Jehovas und tr$\ddot{a}$gt dieser eine Patientenverf$\ddot{u}$gung bei sich, die eine Bluttransfusion ablehnt, weil es dadurch zu einer "Zerst$\ddot{o}$rung der Pers$\ddot{o}$nlichkeit" des Menschen aus religi$\ddot{o}$sen Gr$\ddot{u}$nden komme, so ist auch diese Verf$\ddot{u}$gung verbindlich, sofern sie ernsthaft ist. Bei Minderj$\ddot{a}$hrigen ist die Einwilligungsf$\ddot{a}$higkeit durch den Gesetzgeber bislang nicht geregelt. Minderj$\ddot{a}$hrige k$\ddot{o}$nnen grunds$\ddot{a}$tzlich selbst zustimmen, wenn sie ihrer geistigen und sittlichen Reife nach einsichtsf$\ddot{a}$hig sind. Bei Jugendlichen ab dem 16. Lebensjahr muss der Arzt ermitteln, wie einsichtsf$\ddot{a}$hig sie sind und inwiefern sie selbst in die medizinische Behandlung einwilligen k$\ddot{o}$nnen. Einwilligung kann aber nicht eingeholt werden, wenn der Patient einwilligungsunf$\ddot{a}$hig ist. Bei Kindern bis zum 16. Lebensjahr ersetzt die Einwilligung der Eltern in die medizinische Behandlung die Einwilligung der Kinder. Ob die Entscheidungen der Eltern $\ddot{u}$ber ihre unm$\ddot{u}$ndigen Kinder im Fall lebensbedrohlicher Krankheitsverl$\ddot{a}$ufe von den behandelnden $\ddot{A}$rzten akzeptiert werden m$\ddot{u}$ssen, ist umstritten. Die Ablehnung einer Bluttransfusion f$\ddot{u}$r ein transfusionsbed$\ddot{u}$rftiges Kind w$\ddot{a}$re eine Kindeswohlgef$\ddot{a}$hrdung. Bei Kindern ist der Weg $\ddot{u}$ber die $\ddot{U}$bernahme des Sorgerechts durch das Gericht unvermeidlich, falls die Eltern auf der Ablehnung einer lebensnotwendigen Transfusion beharren. Im Rahmen der objektiven Interessenabw$\ddot{a}$gung ist der Grundsatz "in dubio pro vita" zu beachten. Bei erheblicher unmittelbarer Gefahr ist allerdings ein direktes Eingreifen n$\ddot{o}$tig.

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Eine kritische Betrachtung $\ddot{u}$ber das Kompensations-Zusicherungsgesch$\ddot{a}$ft und die Typenanalyse f$\ddot{u}$r die medizinische Geburtsbehandlungsfehler (분만 의료사고에 대한 보상사업 -의료사고 피해구제 및 분쟁조정 등에 관한 법률 제46조에 관하여-)

  • Baek, Kyoung-Hee;Ahn, Bup-Young
    • The Korean Society of Law and Medicine
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    • v.12 no.2
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    • pp.11-61
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    • 2011
  • In dieser Arbeit ist zum ersten allgemeiner $\ddot{U}$berblick auf die Verschuldensprinzip, das grunds$\ddot{a}$tzlich f$\ddot{u}$r die Unfalls-Haftung im Bereich der medizinischen Behandlungsfehler noch immerhin gelten, in aller K$\ddot{u}$rze angef$\ddot{u}$hrt und zugleich in rechtsvergleichender Weise auf die sozialrechtliche Typenentwicklung in Bezug auf die haftungsrechtlich motivierte Entsch$\ddot{a}$digung. Gem$\ddot{a}{\ss}$ dem ${\S}$ 46 Gesetzes zur Abhilfe f$\ddot{u}$r medizinische Besch$\ddot{a}$digungenund auf die Mediation-Schlichtung f$\ddot{u}$r medizinische Streitigkeiten ist die rechtssystematische Bedeutung des Kompensations-Zusicherungsgeschafts als eine Art institutioneller Fremdversorgung zu erfassen. Demzufolge geht es h$\ddot{a}$uptsachlich um die Problematik von tatbest$\ddot{a}$ndlichen Merkmalen der Kompensation im ${\S}$ 46 obigen Gesetzes (unten 1) und im Bezug auf die im voraus von GF-Ministerium bekanntgegebene AO (provisorische Fassung) von 8. 11. 2011. um die Analyse einer Reihe von KHG-Entscheidungen $\ddot{u}$ber $\ddot{a}$rztliche Geburtsbehandlungsfehler (unten 2). Dabei ist noch die Geltungsbereich mit entsprechendem Kompensationssystem in Japan zu vergleichen (unten 3). 1. Der terminologische Sinn von "h$\ddot{o}$here Gewalt" ist sowohl semantisch wie auch juristisch-rechtstechnisch eine negative Vorausaussetzung f$\ddot{u}$r haftbar machende Gef$\ddot{a}$hrdungstatbestand. Nicht nur im Inhalt und Umfang vertr$\ddot{a}$gt dieser Rechtsbegriff sich nicht mit dem anderen tatbest$\ddot{a}$ndlich parallell zu erf$\ddot{u}$llenden Merkmal, also "die Besch$\ddot{a}$digung aus unverschuldeter $\ddot{a}$rztlicher Geburtsvorsorge", weil die jene enger als die diese auf dem Begriffsfeld ist, sondern auch im dogmengeschichtlichen, auch doch rechtstechnichen Sinne ist die Terminologie von "h$\ddot{o}$here Gewalt" ungeeignet, f$\ddot{u}$r den kompensatorischen Tatbetand als ein positives Merkmal, zu sein, statt derer, m. E. sollte der Begriff von "unkontrollierbarer Zuf$\ddot{a}$lligkeit" als L$\ddot{o}$sungsansatz verwendet werden. Dazu ist auch die ratio legis zur institutionellen Einf$\ddot{u}$hrung des obigen Kompensations-Zusicherungsgesch$\ddot{a}$fts, das sich auf die Entsch$\ddot{a}$digung des f$\ddot{u}$r Patienten unertr$\ddot{a}$glichen Verlustes gerichtet, d. h. gerade die Augabe des nachteilsausgleichenden Einstehens f$\ddot{u}$r Ungl$\ddot{u}$ck, nicht f$\ddot{u}$r Unrecht, zu ber$\ddot{u}$cksichtigen. 2. Die Typen der KHG-Entscheidungsf$\ddot{a}$llen im Bereich von Gyn$\ddot{u}$kologie k$\ddot{o}$nnten diagnostisch bzw. therapeutisch im folgenden differenziert sein werden; je nach der Kriterien von der Weise und dem Zeitpunkt zur Geburtshilfe, technischen Behandlungsfehlern beim Geburtsvorgang, und Besorgungsfehlern nach dem Geburt u. dgl. 3. Die japanische verschuldensunabh$\ddot{a}$ngige Kompensation ist eigentlich eine Art institutionelle Vorsorge, die anders als koreanische Versorgungssystem auf Grund privatsicherungsfinaler Vorleistung gew$\ddot{a}$rleistet wird. Der kompensatorische Bereich beschr$\ddot{a}$nkt sich auf die schwere infantile Zerebralparese (Cerebralparese) beim medizinischen Geburtsbehandlung. Schlie${\ss}$lich w$\ddot{u}$rde diese Arbeit erw$\ddot{u}$nscht sein, zur Konkretisierung des Voraussetzungen f$\ddot{u}$r die Kompensation nach ${\S}$ 46 Abs. 1 u. 4 des obigen Gesetzes beitragen zu k$\ddot{o}$nnen, welcher spatestens am 8. 4. 2013. zur Geltung gebracht sein sollte.

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Wortspiel in der Werbesprache (광고언어에서의 단어유희 (Wortspiel))

  • CHUNG Dong Gyu
    • Koreanishche Zeitschrift fur Deutsche Sprachwissenschaft
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    • v.2
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    • pp.185-206
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    • 2000
  • Das Wortspiel $hei{\ss}t$ die spielerische $Ver\"{a}nderung$ eines Wortes zum Zwecke $\"{u}berraschender$ Wirkungen, und die Werbetexter betrachten es monentan als ein beliebtes, wirkungsvolles Ausdrucksmittel $f\"{u}r$ die Werbeanzeigen. (1) Sag mal, wie war eigentlich dein erstes Mal? Und wie oft machst du es in der Woche? Und was sagt deine beste Freundin dazu? -Gesichtsreinigungsmittel Clearasil Complete(Janich, 1999:146) (2) 대장님 힘 내세요! 뒷일은 제가 책임지겠습니다. -아락실 (3) 당신은 철없는 여자. -헤모큐 Das Wortspiel $l\"{a}{\ss}t$ den Referenzbezug ausweiten, vage oder $ungew\"{o}hnlich$ werden. Dadurch werden konventionelle Referenzerwartungen der Rezipienten verletzt und unterbrochen. Wortspiele mit Homonyme, Polyseme, Wortkreuzungen, und Referenzspiele sind sehr $h\"{a}ufig$, und die syntaktische und typographische Spiele dagegen eher selten. Die Wirkung des Wortspiel beruht auf die $Ambiguit\"{a}t$ eines Wortes. Aber zwischen der$Ambiguit\"{a}t$ und der Vagheit gibt es den $un\"{u}bersehbaren$ referenziellen Unterschied. $W\'{a}hrend$ diese, die durch die pragmatische Mehrdeutigkeit oder die Unbestimmtheit charakterisiert ist, mit der in einer $\"{A}u{\ss}erung ausgedr\"{u}ckten$ Vorstellung zu tun hat, handelt es bei jener um die Probleme der linguistischen Kategorien an, die unter lexikalischem, semantischem, und syntaktischem Aspekt mehrfach zu spezifizieren sind. Daher $k\"{o}nnen$ den wortspielerischen $Ausdr\"{u}cken$ mehere Interpretationsmoglichkeiten zugeordnet werden. Durch Wortspiele wird die Eindeutigkeit eines Wortes absichtlich aufgehoben, so $da{\ss}$ mehere denotativen Bedeutungen aktiviert werden. Dabei liegt eine semantische Konzentration oder ein semantisches Spannungsverhaltnis vor, Diesbezuglich $erf\"{u}llt$ das Wortspiel zugleich die Funktion, Aufmerksamkeit des Rezipienten auf den geworbenen Inhalt zu wecken, und $f\"{o}rdert$ das Interesse am Werbetext.

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Zur Fabensymbolick im Deutschen, Englischen und Koreanischen -Rot, Gelb und Grun- (한국어, 독일어, 영어에 나타난 색깔의 상징의미(II) - 빨강, 노랑, 초록 -)

  • Cho Young-Soo
    • Koreanishche Zeitschrift fur Deutsche Sprachwissenschaft
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    • v.8
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    • pp.143-173
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    • 2003
  • In dieser Arbeit wird versucht, einen weiteren theoretischen Rahmen $f\"{u}r$ die Farbensymbole(Rot, Gelb und Grun) in der deutschen, englischen und korearischen Sprache, vor allem in Idiomatik weiterzuentwickeln. Rot und Grun sind in diesen Sprachen reichlicher als Gelb vertreten. Die symbolische Bedeutung von Rot ist besonders ambivalent Es ist die Farbe der Gesundheit, aber auch die Farbe des Blutes, Krieges und Todes. Rot ist in den untersuchten Sprachen als 'sehr', 'gut', 'gesund' oder 'schlecht' belegt Rot zeigt aber einzelsprachliche Eigenschaften. Im Koreanischen ist Rot syrnbollisch mit 'Frau', im Englischen mit $'B\"{u}rokratismus'$ verbunden.. Gelb hat auch $widerspr\"{u}chliche$ Symbolbedeutung .Es ist die Farbe der $Fr\'{u}hlingsblumen$, der Sonne und des Lichtes. Aber Gelb kann die Farbe von 'Neid, Eifersucht' oder 'feige, schlecht' sein. Grun ist die wichtigste Farbe der Natur. So ist diese Farbe symbolisch mit 'gut', 'unreif, 'sehr, viel', 'Wachstum und Gedeihen' assozziert. Durch Vergleich und Analyse der Farbensymbole in diesen drei Sprachen und durch Resultat der Antwort auf Fragenbogen an denen 99 Deutschen, 100 Amerikaner und 101 Koreaner teilnahmen, zeichnen sich folgende Ergebnisse ab. Sprachsymbole von dieser Farbe hat auf die Farbenwahrnehmungen von diesen Leuten nicht direkte $Einfl\"{u}sse{\;} ausge\"{u}bt$. Rot assoziert in 89 Koreanern und 5 Amerikanern 'Leidenschaft': Gelb in 52 Amerikanem, 47 Deutschen und 38 Koreanern $'W\"{a}rme'$: Grun in 33 Amerikanern, '37 Deutschen und 11 Koreanern 'Frieden'. Im Englischen und Deutschen zeigt sich die Assoziation von Gelb mit 'Neid, Eifersucht', was mit kulturellen Vorstellungen $\"{u}bereinstimmt$. 38 Deutsche und 4 Amerikaner geben $f\"{u}r$ Gelb die Symbolbedeutung 'Neid' an. Hier bin ich mit sprachlichem Determinismus von Wharf-Hypothese einverstanden: Verschiroene Sprachgemeinschaften erfassen die Wirklichkeit in ganz verschiedener Weise. Sprachsymbol und Kul­tursymbol scheinen an die Farbenwahrnehmungen von untersuchten Leuten $anzukn\"{u}pfen$.

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Optimalitatstheoretische Ansatze zur Syntax des Deutschen - Moglichkeiten und kognitionswissenschaftliche Bedeutung - (최적성이론과 독일어 통사론 - 그 가능성과 인지과학적 의의 -)

  • Nam Yu-Sun;Choi Myung-Won;Hong Upyong
    • Koreanishche Zeitschrift fur Deutsche Sprachwissenschaft
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    • v.8
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    • pp.89-121
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    • 2003
  • Das Ziel der vorliegenden Arbeit ist zweierlei: Einerseits soll in Anlehnung an Gereon $M\"{u}ller(M\"{u}ller{\;}2000a,{\;}u.a)$ demonstriert werden, dass sich die $Optimalit\"{a}tstheorie$ (OT im folgenden) als eine neue Alternative $f\"{u}r$ syntaktische Beschreibungen des Deutschen auffassen $la\'{u}{\ss}t$; andererseits wird unter dem Gesichtspunk der Kognitionswissenschaft die $Plausibilit\"{a}t$ der OT als eine Theorie der menschlichen Kognition kritisch $\"{u}berpr\"{u}ft$. Diskussionen bzgl. der ersteren Zielsetzung deuten darauf hin, dass syntaktische Eigenschaften des Deutschen im Grunde durch $Kalkulationsvorg\"{a}nge$ $erfa{\ss}bar$ sind, bei denen unter mehreren miteinander konkurrierenden Kandidaten einer als optimal charakterisiert wird. Dabei spielen geordnete und im Prinzip verletzbare $Beschr\"{a}nkungen$ eine zentrale Rolle. Die $Beschr\"{a}nkungsordnung$ bestimmt, welcher Kandidat optimal sein sallte: ein Kandidat, der relativ niedriger eingestufte (oder ggf. gar keine) $Beschr\"{a}nkungen$ verletzt, $schl\"{a}gt$ alle anderen, die relativ $h\"{o}her$ eingestufte (oder ggf. eine einzige) verletzen. Der Gewinner wird dann als optimal und somit als wohlgeformt bezeichnet. Was die zweite Fragestellung anbetrifft, liegt es nahe, dass zentrale Annahrnen der OT im wesentlichen mit denen des Konnektionismus zu vereinbaren sind. Dies besonders in dem Sinne, dass beiden Ansatzen der Empirismus, das Konzept des Wettbewerbs und der $Flexibilit\"{a}t$(Verletzbarkeit, Interaktionen usw.) zugrundeliegen. Ist man also der Ansicht, dass eine neurologisch fundierte Sprachtheorie einer anderen vorzuziehen ist, die neurologische Grundlagen der Sprach nicht mit­$ber\"{u}cksichtigt$, so sollte man u. E. jeden OT -basierten Ansatz emsthaft in Betracht ziehen: Konnektionismus stellt sich $n\"{a}mlich$ die Aufgabe, eine Theorie der Informationsverarbeitung zu erzielen, die gerade die Art und Weise der Informations­verarbeitung des menschlichen Gehims simmuliert.

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Zwei Perspektiven für die Kunst - Kants Ästhethik des Empfangenden und Nietzsches Physiologie der Kunst - (예술에 대한 두 가지 태도 - 칸트의 수용미학과 니체의 예술생리학 -)

  • Chung, Nak-rim
    • Journal of Korean Philosophical Society
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    • v.130
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    • pp.277-304
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    • 2014
  • Der vorliegende Beitrag zielt darauft ab, zwei Perspektiven $f{\ddot{u}}r$ die Kunst bei Kant und Nietzsche und ihre Schlussfolgerungen zu $er{\ddot{o}}rtern$. Kants Kritik der Urteilskraft hat eine enorme Rolle in der Geschichte der ${\ddot{A}}sthetik$ gespielt. $F{\ddot{u}}r$ Kant sollen ${\ddot{a}}sthetische$ Urteile ebenso wie Erkenntnis- und Moralurteile $allgemeing{\ddot{u}}ltig$ sein, obwohl sie auf einem $pers{\ddot{o}}nlichen$ Geschmack beruhen. Die $Allgemeing{\ddot{u}}ltigkeit$ des $Sch{\ddot{o}}nen$ sei $m{\ddot{o}}glich$, weil sie nicht auf dem Gegenstand, sondern auf dem transzendentalen Subjekt basiere. Die $sch{\ddot{o}}ne$ Kunst als Kunst des Genies soll uns wie die $Natursch{\ddot{o}}nheit$ ohne Interesse wohlgefallen. Nietzsches Stellungnahme zu Kants ${\ddot{A}}sthetik$ ist sehr kritisch. Nietzsches erster Kritikpunkt richtet sich gegen das 'interesselose Wohlgefallen'. Gegen Kant behauptet Nietzsche, dass die $Sch{\ddot{o}}nheit$ sehr wohl mit Interesse verbunden ist. Grund $daf{\ddot{u}}r$ ist, dass das $Sch{\ddot{o}}ne$ wesentlich aus dem Willen zur Macht entspringt. Der zweite Kritikpunk Nietzsches liegt darin, dass in Kants ${\ddot{A}}sthetik$ die Moral im Vordergrund steht. Das $Sch{\ddot{o}}ne$ ist $f{\ddot{u}}r$ Kant durch die Moral gerechtfertigt. Nietzsche dreht diese Stellung der Moral zur Kunst um. Der dritte Kritikpunkt Nietzsches ist, dass Kant statt von der Erfahrung des $K{\ddot{u}}nstlers$ (Schaffenden) aus das ${\ddot{a}}sthetische$ Problem zu betrachten, allein vom Zuschauer (Empfangenden) aus ${\ddot{u}}ber$ die Kunst und das $Sch{\ddot{o}}ne$ nachgedacht habe. $F{\ddot{u}}r$ Nietzsche ist die Kunst $prim{\ddot{a}}r$ vom $K{\ddot{u}}nstler$ aus zu verstehen. Nietzsches Physiologie der Kunst ist mit dem Begriff 'Leib' $verkn{\ddot{u}}pft$, d.h. Nietzsche behauptet, dass physiologische und ${\ddot{a}}sthetische$ Prozesse wesentlich $zusammenh{\ddot{a}}ngen$. Die Schlussfolgerung der Physiologie der Kunst lautet: erstens, jeder Mensch ist $K{\ddot{u}}nstler$, sofern er schaffend ist, und zweitens, die Welt selbst ist nichts als Kunst. Nietzsches Physiologie der Kunst hat einen $gro{\ss}en$ Einfluss auf die $gegenw{\ddot{a}}rtige$ Kunst $ausge{\ddot{u}}bt$ und kein anderer Philosoph hat auf die $gegenw{\ddot{a}}rtige$ Kunst nachaltiger gewirkt.

Positive Sprechhandlung der Frauen im $Gespr\"{a}chstext$ (여성어의 수용적 태도)

  • Kim Hong-Ja
    • Koreanishche Zeitschrift fur Deutsche Sprachwissenschaft
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    • v.4
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    • pp.205-240
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    • 2001
  • Viele Feministinnen glauben, $da{\ss}\;unvollst\"{a}ndige\;S\"{a}tze$ ein typisches Merkmal $f\"{u}r$ einen spezifisch weiblichen Stil sind. An dieser Stelle soll lediglich ein kurzer Uberblick $\"{u}ber$ die wesentlichen Erscheinungsformen der geschlechtsspezifischen sprachlichen Variation gegeben werden. Zu den universellen Erscheinungen, die in allen Sprachen einen formalen Ausdruck finden, $k\"{o}nnen$ die kommunikativen Rollen $geh\"{o}ren$, die Personen in sprachlichen Interaktionen einnehmen. Im Rahmen der Linguistik sind nicht nur die expliziten und indexikalischen sprachlichen Mittel von Interesse, sondern auch deren kommunikative Signifikanz, da die $oberfl\"{a}chenspra­chliche$ Realisierung dieser auf die Geschlechtsidentitat verweisenden sprachlichen Indikatoren, deren Problematisierung hinsichtlich der Geschlechterdifferenzen signalisiert. Referenzen auf die $Berufsidentit\"{a}t$ hingegen verweisen auf das soziokulturelle Konstrukt der betreffenden Berufsfelder, wobei sie diese jedoch nur spezifizieren. 'Unter thematisch-inhaltlichen Gesichtspunkten haben sich diese Erwartungen $erf\"{u}llt$, da die Teilnehmerinnen zum Teil von sehr $pers\"{o}nlichen$ Erfahrungen berichteten. In dieser Arbeit hat es sich gezeigt, wie sich gesellschaftliche Diskriminierung von Frauen im Sprachgebrauch spiegelt, indem die Frauensprache untersucht wird: Unterschiedliches $Gespr\"{a}chs-und$ Sprachverhalten von $M\"{a}nnern$ und Frauen. Die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und $M\"{a}nnem\;mu\ss$ auf der aufrichtigen Erkenntnis von der $ver\"{a}nderten$ sozialen Rolle der Frauen $gegr\"{u}ndet$ werden.

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Reform der Zivilprozessordnung und das Schiedsverfahren (개정 민사소송법과 중재절차)

  • Jeong Sun-Ju
    • Journal of Arbitration Studies
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    • v.14 no.1
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    • pp.345-376
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    • 2004
  • Die staatliche Gerichtsbarkeit und die Schiedsgerichtsbarkeit haben es gemeinsam, dass sie eine Institution der Entscheidung von priyatrechtlichen Streitigkeiten sind und dass ihre Entscheidungen auf ein rechtmaessiges Verfahren beruhen muessen. Auf der anderen Seite aber unterscheiden sick die beiden Institutionen wesentlich dadurch, dass die Schiedsgerichtsbarkeit auf einer rechtsgesch$\"{a}$ftlichen Parteihandlung, n$\"{a}$imlich einer Schiedsvereinbarung beruht, w$\"{a}$hrend das Prozessvefahren vol den staatllchen Gerichten seine Legitimation in der Staatshoheit hat. Wegen der vertraglichen Basis der Schiedsgerichtsbarkeit k$\"{o}$nnen die Parteien in der Schiedsgerichtsbarkeit $\"{u}$ber das Verfahren verf$\"{u}$gen, und beim Fehlen der Parteivereinbarung f$\"{u}$hrt das Schiedsgericht nach freiem Ermessen das Verfahren durch. Damit das Schiedsvefahren nicht zu einem quasi-Konventionalprozess wird und die Garantie der rechtsstaatlichen Prinzipien nicht ausser acht gelassen wird und ein geordnetes Schiedsverfahren zu gewahrleisten ist, braucht das Schiedsgericht einen Massstab seines Ermessens. Die Regelungen der Zivilprozessordnung sind dabei in erster Lime in Erw$\"{a}$gung zu ziehen, weil sie sick auf die rechtm$\"{a}$ssige Erledigung der Streitigkeiten richten. Die Zivilprozessordnung hat nicht zuletzt einen grossen Einfluss auf das Schiedsverfahren, sei os durch die Ausiibung der Zwangsgewalt des staatlichen Gerichts bei der Beweisaufnahme odor sei es durch das Anerkennungs- und Vollstreckbarerklarungsverfahren des Schiedsspruchs. Obwohl der Zivilprozess md das Schiedsverfahren sich im wesentlichen unterscheiden lassen, sind sie miteinander eng verbunden. Die staatlichen Gerichte haben nicht nor die Pflicht, im Wege der Aufhebungsklage md des YollstreckbarerldErungsverfahrens die Schiedsgerichtsbarkeit zu kontrollieren, sondern auch die Aufgabe, bei der Entscheidung des Schiedsgerichts mitzuwirken. Die Schiedsgerichtsbarkeit ist vol allem bei der Beweisaufnahme auf dieMitwirkung des staatlichen Gerichts angewiesen. Das ergibt sich aus dom Gewaltmonopol des Staates. Bei der Mitwirkung des staatlichen Gerichts spielt die Zivilprozessordnung eine entscheidende Rolle, weil das Gericht die Beweisaufnahme nach der Zivilprozessordnung durchzufiihren hat. Fiir die anderung der Zivilprozessordnung im Jahr 2002 muss man daher auch in der Schiedsgrichtsbarkeit Aufrnerksarnkeit zeigen. Vor allem lassen sich die eventuelle, alternative subjektive Klagenhaufung, die Rechtzeitigkeit des Vorbinggens, die St$\"{a}$rkung der Vorbereitung der miindlichen Verhandlung, der Zeugenbeweis md die Vorlegungspflicht der Urkunden sowie die Abanderungslrlage auch auf das Schiedsverfahren anwenden nd damit kann man die EffektivitEt des SchiedsverfEhrens vertiefen und erh$\"{o}$hen.

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