• Title/Summary/Keyword: VOR

Search Result 115, Processing Time 0.019 seconds

Die Organisation von Mikrostrukturen der zweisprachigen $W\"{o}rterb\"{u}cher$ Deutsch/Koreanisch (독-한 두말사전의 미시구조 조직)

  • Kim Kyong
    • Koreanishche Zeitschrift fur Deutsche Sprachwissenschaft
    • /
    • v.5
    • /
    • pp.183-202
    • /
    • 2002
  • Die vorliegende Arbeit verfolgt zwei Ziele: zum einen sollen die Entwicklungen in der modernen zweisprachigen Lexikographie mit Ausgangssprache Deutsch skizzenhaft vorgestellt und einige Forschungsdefizite benannt werden, zum anderen sollen die Ergebnisse und Methoden der neueren Lexikographie anhand von Beispielartikeln der drei $einschl\"{a}gigen$ deutsch-koreanischen $Gro{\ss}w\"{o}rterblicher$ kontrastiert und diskutiert werden. Zuerst wird eine Typologie der zweisprachigen $W\"{o}rterb\"{u}cher$ erstellt, derzufolge es jeweils 2 aktive und 2 passive Worterblicher pro Sprachenpaar gibt. Das Aktiv-Passiv­Prinzip gilt als ein grundlegender Ausgangspunkt $f\"{u}r$ die zweisprachige Lexikographie. Eine Erweiterung der Unterscheidungskriterien scheint nicht $zweckm\"{a}{\ss}ig$ und angesichts praktischer Schwierigkeiten auch kaum realisierbar. $Pl\"{a}diert\;wird\;f\"{u}r\;eine\;st\"{a}rkere\;Ber\"{u}cksichtigung$ der Benutzungssituationen, zu denen z.B. der Grad der Sprachbeherr­schung der jeweiligen Benutzergruppe, die $m\"{o}glichen\;Benutzungsanl\"{a}sse$, der Kenntnisstand $bez\"{u}glich$ der Benutzerhinweise sowie die technische Geschicklichkeit bei der $W\"{o}rterbuch-benutzung\;etc.\;zu\;z\"{a}hlen$ sind. In makrostruktueller Hinsicht werden die Selektion und die Anordnung der Lemmata diskutiert. Bei der Lemmaauswahl $w\"{a}re\;es\;w\"{u}nschenswert$, auf der Grundlage eines Lemmavergleiches der verschiedensten Quellenworterbucher ein datenbasiertes Korpus zu erstellen. Dazu $k\"{o}nnten$ folgende Materialien ausgewertet werden: (1) einsprachige allgemeine (ad spezielle) $W\"{o}rterb\"{u}cher$ (z.B. Deutsch/Koreanisch), (2) zweisprachige allgemeine (od spezielle) Worterblicher (z.B. Deutsch-Koreanisch, Deutsch-Englisch) etc. Die $blo{\ss}e\;\"{U}bersetzung$ lediglich eines einzigen $Quellenw\"{o}rterbuches\;k\"{o}nnte$ dagegen zu $unerw\"{u}nschten\;Einseitigkeiten\;f\"{u}hren$. Was die Anordnung der Lemmata in zweisprachigen $W\"{o}rterb\"{u}chern$ betrifft, $k\"{o}nnen$ dieselben drei makrostrukturellen Typen unterschieden werden, wie in einsprachigen $W\"{o}rterb\"{u}chern$: (1) glattalphabetisch, (2) nischenalphabetisch, (3) nestalphabetisch. Unter den zu untersuchenden $W\"{o}rterb\"{u}chern$ weisen das EDK und das HDK die nischenalpha­betische Makrostruktur auf, das MDK ist dagegen nestalphabetisch angeordnet. Je nachdem, wie die Polysemiestruktur und die Mehr-Wort-Einheit kombinieren, werden die drei Arten der Mikrostruktur unterschieden: (1) die integrierte Mikrostruktur, (2) die nichtintegrierte Mikrostruktur, (3) die partiell integrierte Mikrostruktur. $W\"{a}hrend$ das EDK und das HDKeine integrierte Mikrostruktur besitzen, weist das HDK eine partiell integrierte Mikrostruktur auf. Die Artikelgestaltung durch die nichtintegrierte Mikrostruktur, die $h\"{a}ufig$ in der zweisprachigen Lexikographie angewandt wird und entsprechende Vorteile besitzt, sallte $k\"{u}nftig\;als\;Gestaltungsm\"{o}glichkeit\;st\"{a}rker$in Betracht gezogen werden. In Bezug auf die Organisation der Mikrostruktur werden vier Bauteile, das sind Lemma-, $\"{A}quivalent-$, Diskriminator- und Beispielangaben untersucht. Die $\"{U}bersetzungs\"{a}quivalente$ werden je nach dem lexikalisch-semantischen Abdeckungsgrad mit dem Lemma in drei Typen eingeteilt: (1) $Voll\"{a}quivalent,\;(2)\;Teil\"{a}quivalent,\;(3)\;Null\"{a}quivalent$. In der Mehrheit kommen die Teil- oder $Null\"{a}quivalente$ vor, weil die ausgangssprachlichen Lemmata und die zielsprachlichen $\"{A}quivalente$ in sich Polysemiestruktur aufweisen. $Informationsm\"{a}ngel$ auszugleichen ist die Funktion des Diskriminators, in dem Glosse, Markierungen und metasprachliche $Erl\"{a}uterungen$ zusammenwirken. $Verbesserungsw\"{u}rdig\;sind\;die\;g\"{a}ngigen$ deutsch-koreanischen $W\"{o}rterb\"{u}cher$ var allem im Hinblick auf die stilistischen Markierungen; die Inkongruenz des Stils zwischen den beiden verschiedenen Sprachen wird bislang zu wenig $ber\"{u}cksichtigt$ und sagar in ein und demselben $W\"{o}rterbuch$ nicht konsequent dargestellt. Trotz der relativen $Geringsch\"{a}tzung$ von Beispielangaben in der $europ\"{a}ischen$ zweisprachigen passiven Lexikographie sallte diesen in deutsch-koreanischen $W\"{o}rterb\"{u}chern$ mehr Aufmerksamkeit gewidrnet werden. Sie sind dem koreanischen Benutzer eine wichtige Hilfe, indem sie die $\"{A}quivalentenangaben\;implizite\;erg\"{a}nzen$ und Informationen $\"{u}ber$ die syntaktisch-semantische und pragmatische Kontextrestriktion bieten. $Dar\"{u}berhinaus$ stellen sie selbst interessante kulturelle, geistige und landeskundliche etc. Informationen dar. Was den Artikelaufbau betrifft, wird das Van Dale-Modell diskutiert, d.h. das kategoriell-semantisch-alphabetische Prinzip, das trotz mancher Kritikpunkte viele interessante Anregungen $f\"{u}r$ die zweisprachige Lexikographie Deutsch-Koreanisch bietet, wo z.B. noch nicht die $Pr\"{a}positionen$ in der Beispielangabe durch typographische Hervorhebung $pr\"{a}sentiert$ worden sind. Aus $Platzgr\"{u}nden$ sind hier nur wenige Beispielartikel mit substantivischen Lemmata $angef\"{u}hrt$ und analysiert worden. Um die $h\"{o}here$ Generalisierbarkeit zu erreichen, brauchen die Untersuchungs- materialien mindestens einen bestimmten Umfang. Derartige empirische Forschungen $k\"{o}nnen$ als Impulse dazu beitragen, $k\"{u}nftige\;W\"{o}rterb\"{u}cher$ im Sinne einer $Ber\"{u}cksichtigung$ neuerer lexikographischer Erkenntnisse verbessern zu helfen.

  • PDF

Die Zul$\ddot{a}$ssigkeitpartikularer Personalvertretungen im deutsche Luftverkehr (독일에서의 항공운항종사자의 개별 직원대표의 허용성에 관한 고찰)

  • So, Jae-Seon
    • The Korean Journal of Air & Space Law and Policy
    • /
    • v.26 no.1
    • /
    • pp.65-92
    • /
    • 2011
  • Die soeben entwickelten Grundgs$\ddot{a}$tze k$\ddot{o}$nnen dazu f$\ddot{u}$hren, dass es bei Fluggesellschaften zum Abschluss mehrerer Tarifvertr$\ddot{a}$ge $\ddot{u}$ber Personalvertretungen durch verschidene Gewerkschften kommt. Dies leitet schlie${\ss}$lich zu der bereits angesprochenen Problematik der Tarifkonkurrenz $\ddot{u}$ber. Tarifkonkurrenz zeichnet sich bekanntlich dadurch aus, dass f$\ddot{u}$r dasselbe Rechtsverh$\ddot{a}$ltnis dieselbe Regelungsmaterie durch mehr als einen Tarifvertrag geregelt wird. Eine solche Tarifkonkurenz kann unabh$\ddot{a}$ngig von der Frage, ob Regelungsgegenstand betriebsverfassungsrechtlicher Normen ein betriebliches Rechtsverh$\ddot{a}$ltnis ist, auch bei dieser Art von Tarifnormen auftreten. Dabei betriebsverfassungsrechtlichen Kollektivnormen gem$\ddot{a}{\ss}$ $\S$3 Abs. 2 TVG die Tarifbindung des Arbeitgebers f$\ddot{u}$r die Anwendungsbarkeit gen$\ddot{u}$gt, wird beim Vorhandensein mehrerer solcher Tarifvertr$\ddot{a}$ge h$\ddot{a}$ufig pauschal von einer in jedem Fall aufzul$\ddot{o}$senden tarifkonkurrenz gesprochen. $\ddot{U}$berschneiden sich die Geltungsbereiche mehrerer Tarifvertr$\ddot{a}$ge $\ddot{u}$ber personalvertretungsrechtliche Fragen der im Luftbetrieb t$\ddot{a}$tigen Besch$\ddot{a}$ftigten und handelt es sich nicht um textidentische Regelungen, f$\ddot{u}$hrt indes kein Weg daran vorbei, dass eine Tarifkonkurenz besteht, die einer Aufl$\ddot{o}$sung bedarf. Die Rechtsprechung hat sich zur speziellen Fragen der Aufl$\ddot{o}$sung einer Konkurrenz betriebsverfassungsrechtlicher Tarifnormen soweit ersichtlich noch nicht ge$\ddot{a}$u${\ss}$ert. Nicht zuletzt aus diesem Grund wird in der Literatur ein buntes Spektrum an L$\ddot{o}$sungen pr$\ddot{a}$sentiert, wobei sich die meisten neueren Stellungnahmen vor allem mit Organisationstarifvertr$\ddot{a}$gen im Sinne von ${\S}$3 BetrVG besch$\ddot{a}$ftigen.

  • PDF

Inhalt und Probleme von dem Entwurf des Änderungsgesetzes zum koreanischen Verwaltungsprozessgesetz - Zugleich eine kritische Betrachtung zum Änderungsgesetz für Reform und Entwicklung des Verwaltungsprozesses - (행정소송법 개정안의 내용 및 문제점 - 특히 행정소송의 개혁과 발전을 위한 비판적 고찰을 중심으로 -)

  • Chung, Nam-Chul
    • Journal of Legislation Research
    • /
    • no.44
    • /
    • pp.283-314
    • /
    • 2013
  • Das koreanische Verwaltungsprozessgesetz (KVwPG) wurde am 24. 8. 1951 kodifiziert. Es hat bisher mehrmals $ge{\ddot{a}}ndert$. Der Regierungsentwurf des KVwPG-${\ddot{A}}nderungsgesetzes$ vom 30. 3. 2013, ist fast $drei{\ss}ig$ jahre nach der Novellierung des KVwPGs 1984 erfolgt und auch spiegelt sich die Erfolge der $Bem{\ddot{u}}hungen$ in Literatur und Rechtsprechung wider. Aber es gibt nicht nur einige Unterschiede zwischen dem Regierungsentwurf und dem Entwurf der Kommission des Justizministeriums zur ${\ddot{A}}nderung$ des KVwPG (dem sog. Kommissionsentwurf), sondern auch der Regierungsentwurf ist theoretisch nicht problemlos. Vor allem sind Begriff und Umfang der neuen Klagebefugnis nicht klar. Des weiteren sind in ${\S}$ 12 des Regierungsentwurfs die Klagebefugnis mit dem $Rechtsschutzbed{\ddot{u}}rfnis$ identisch gesehen. Der $Rechtsschutzbed{\ddot{u}}rfnis$ nach ${\S}$ 12 Satz 2 des Regierungsentwurfs kann aus meiner Sicht relativ eng ausgelegt. Die $Einf{\ddot{u}}hrung$ der Verpflichtugnsklage in den Regierungsentwurf ist sehr gut, aber es kann trotzdem als problematisch angesehen werden dass Feststellungsklage der Rechtswidrigkeit der Unterlassung und Anfechtungsklage gegen Ablehnung bestehen noch. Der Begriff der Unterlassung ist $unn{\ddot{o}}tig$ und auch strikt. $Vorl{\ddot{a}}ugier$ Rechtsschutz des Regierungsentwurfs ist unter dem Gesichtpunkt der Rechtsschutz der $B{\ddot{u}}rger$ noch zu verbessern, aber doch das Modell des japanischen Verwaltungsprozessgesetzes darf nicht befolgt werden. Aufbau und System des $vorl{\ddot{a}}ufigen$ Rechtsschutzes sind auch nicht eindeutig. Nach Gegenstand und Klageart muss das Institut des $vorl{\ddot{a}}ufigen$ Rechtsschutzes in Ordnung gebracht werden. Es ist nicht ${\ddot{u}}berzeugend$ dass die $Einw{\ddot{a}}nde$ gegen die $Einf{\ddot{u}}hrung$ der vorbeugenden Unterlassung mit dem Gewaltenteilungsprinzip und der $Eigenst{\ddot{a}}ndigkeit$ der Verwaltung erhoben sind. $Dar{\ddot{u}}ber$ hinaus ist ADR (Alternative Dispute Resolution) zu beachten. In Bezug darauf ist Rechtgrundlage $f{\ddot{u}}r$ Mediation in der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu stellen.

Stimme aus der Seinsquelle Hölderlins Gedicht >Andeoken< und Philosophische Hermeneutik (존재원천의 소리 - 횔덜린의 시 '회상'과 철학적 해석학 -)

  • Lee, Kyeong-bae
    • Journal of Korean Philosophical Society
    • /
    • v.117
    • /
    • pp.223-247
    • /
    • 2011
  • In der vorliegenden Arbeit geht es um das Primat des Seins und die Ereignisontologie, denen der Diskurshorizont zwischen der Ontologie der philosophischen Hermeneutik und der dichterischen $Repr{\ddot{a}}sentation$ der Seinsquelle in $H{\ddot{o}}lderlins$ spekulativem Gedicht, >Andenken<, das die spekulative Philsophie als eine Philosophie ${\ddot{u}}ber$ das Wissen um Ursein vor dem Denken darstellt, zugrunde liegt. $H{\ddot{o}}lderlins$ und Hermeneutische Ontologie nimmt erstens das Ursein, das die ontologische Voraussetzung des Denkens sei, als die nicht nur logische, sondern auch temporale Quelle auf Grund der Kritik an der reflexiven Struktur des modernen Denkens an. Zweitens suchen beide die $Gesinnungsm{\ddot{o}}glichkeit$ des Urseins, das niemals ein begreifbarer Gegenstand des Denkens war, deshalb immer schon ${\ddot{u}}ber$ das Denken ${\ddot{u}}bertrefflich$ ist, auf der ontologischen Seite aus der selbstnegierenden Bewegung des Seins, auf der erkenntnistheoretischen Seite aus dem sprachlichen Ausdruck des Seins: Insofern das reflexive Denken die analytische Unterscheidung zwn Prinzip hat, ist das Ursein deshalb der logische Ursprung des analytischen Denkens, weil das Unterschiedene aus dem Einen geteilt wird. Und das Ursein ist deshalb auch die geschichtsphilosophische Arsche, weil das Viele die geschichtliche Selbstentwicklung des Einen ist. Aus dessen Grund $l{\ddot{a}}sst$ das Sein, das allem vorausgeht, mit seiner geschichtlichen Selbsterscheinung als negativer $Selbstverkl{\ddot{a}}rung$ und darnit zugleich mit dem sprachlichen Ausdruck als der epischen Symbolisierung solcher Ereignissen sich selbst als etwas sein. Das Wort des Verstandes, das nur die Negationsbewegung der Analyse ist, kategorisch einbegrenzt ist, kann daher nicht das Verweilen bei dem Geschehen der $urspr{\ddot{u}}nglichen$ Seinsquelle sein. Das dichterische Wort, das der Stimme aus der Seinsquelle $zugeh{\ddot{o}}rig$ ist, ${\ddot{u}}bersetzt$ die Selbstbewegung des Urseins auf den hermeneutischen Sinnhorizont, in dessen Spielraum das Ursein sich selbst aussagt. $Schlie{\ss}lich$ hoffe ich damit, in dieser Arbeit davon ${\ddot{u}}berzeugend$ vorderseite zu legen, dass $H{\ddot{o}}lderlins$ Gedicht, >Andenken< nicht nur die poetische Gesinnung auf die Seinsquelle, sondern auch die hermeneutische Ontologie der Seinsquelle ist.

Probleme nach geltendem Recht „Richtlinien für die Verwendung von Gesundheitsdaten" ('보건의료 데이터 활용 가이드라인'의 현행법상 문제점)

  • Lee, Seok-Bae
    • The Korean Society of Law and Medicine
    • /
    • v.22 no.4
    • /
    • pp.3-35
    • /
    • 2021
  • Inmitten der Flut der privaten und öffentlichen Information gilt die riesige Informationsmenge als Schlüsselressource im Zeitalter der 4. industriellen Revolution, repräsentiert durch Big-Data. Das Interesse an diesen wächst weltweit. Es gibt eine aktive Diskussion darüber, wie man Daten sichert und akkumuliert und wie man die gesammelten Daten sicher und effektiv nutzt. Gesundheitsdaten werden vor allem als die wertvollste Ressource bewertet, für die Big-DataTechnologie eingesetzt wird. Um Gesundheitsdaten sinnvoll zu nutzen, müssen verteilte Gesundheitsdaten integriert und den Benutzern in einer Form zur Verfügung gestellt werden, die für Forschung oder Inspektion verwendet werden kann. In einer Situation, in der große Länder um den Aufbau bzw. die Führung der Datenwirtschaft konkurrieren, wurden im August 2020 auch in Südkorea die sog. „3-Daten-Gesetze" geändert, die das Datenschutzgesetz(DSG) enthälten. Das DSG führte das Konzept der pseudonymen Informationen ein und baute eine Rechtsgrundlage für deren Verwendung auf. Als Folgemaßnahme kündigte die, Kommission für den Schutz personenbezogener Daten(Personal Information Protection Commission: PIPC)' die „Richtlinien für die Bahandlung mit pseudonymen Informationen" und, Ministerium für Gesundheit und Wohlfahrt' die „Richtlinien für die Verwendung von Gesundheitsdaten" an. Gesundheitsdaten stehen direkt in Zusammenhang mit Leben und Körper des Menschen und damit enthalten viele sensible Daten. Es handelt sich also um ein System, das aus einer vorsichtigeren und konservativeren Sicht unter der Voraussetzung verwendet werden kann, personenbezogene Daten sicherer zu schützen. Um die Hauptinhalte der „Richtlinien für Verwendung von Gesundheitsdaten" zu analysieren, überprüften wir zunächst die Hauptinhalte des überarbeiteten DSG. Danach durch die Analyse der wesentlichen Inhalte der „Richtlinien für Verwendung von Gesundheitsdaten" wurden Probleme wie Konflikte mit anderen Gesetzen und Verbesserungsmaßnahmen überprüft.