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Die Problematik auf gesetzliche Terminologie und gewerbliche Nutzung von Drohne (드론의 현행 법적 정의와 상업적 운용에 따른 문제점)

  • Kim, Sung-Mi
    • The Korean Journal of Air & Space Law and Policy
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    • v.33 no.1
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    • pp.3-43
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    • 2018
  • Auf die ganze Welt macht unbemannte $Flugger{\ddot{a}}te$(sog.Drohnen) in vielen Bereichen rasch Fortschritte und Anwendungen gezeigt. Nachdem ferngesteuerte Drohnen $urspr{\ddot{u}}nglich$ $prim{\ddot{a}}r$ $f{\ddot{u}}r$ $milit{\ddot{a}}rische$ Zwecke entwickelt wurden, $erh{\ddot{o}}cht$ sich derzeit ihre zivile Nutzung sowohl im Freizeit- als auch im Dienstleistungsbereich(Paketdrohnen, Drohnen-taxi) stetig. Mit der vermehrten Drohnennutzung steigen allerdings auch die damit verbundenen Risiken und Herausforderungen. In Zusammenhang damit stellt sich dann die Frage, ob $gegenw{\ddot{a}}rtige$ Vorschriften im Bereich von Luftrecht zurecht gekommen sind. Es sieht sich gerade der zwei Schwerpunkt $gegen{\ddot{u}}ber$. Erstens kann $Passagierebef{\ddot{o}}rderung$ mit unbemanntem Luftfahrzeug(mehr als 150kg) im $gegenw{\ddot{a}}ritigen$ Luftrecht keine Anwendung finden. Denn das kor. Luftsicherheitsgesetz und sein Durchsetzungsverordnung definieren die Terminologie von unbemannten Luftfahrzeugen und unbemannten $Flugger{\ddot{a}}te$ als "wenn eine Person nicht an Bord geht und ferngesteuert wird". Also soll Drohne nach dieser gesetzlichen Definition nur "ohne Person" geflogen werden. Das besagt ohne Piloten und ohne Passagiere. Zweitens ist unbemannte $Flugger{\ddot{a}}te$(weniger als 150kg) nicht auf Handelsgesetz anzuwenden, auf das ${\ddot{u}}ber$ Anspruchsgrundlage und Zurechnungsnorm des gewerblichen Luftverkehr geregelt ist. Der unbemannte Luftfahrzeuglieferdienst bringt nicht nur die Gefahr einer $Besch{\ddot{a}}digung$ des Frachtguts mit sich, sondern auch die Gefahr von $Bodensch{\ddot{a}}den$ durch Dritte. Gemäß ${\S}$ 896 des Handelsgesetzes ist aber die Anwendung von unbemannte $Flugger{\ddot{a}}te$(weniger als 150kg) $hierf{\ddot{u}}r$ begrenzt, weil unbemannt $Flugger{\ddot{a}}te$ $einschl{\ddot{a}}gig$ in Ultralight $Flugger{\ddot{a}}t$ ist, die im Handelsgesetz ausschließlich besteht. Technische Fortschritt und die dadurch $erm{\ddot{o}}glichten$ kommerziellen Anwendungen werden die Nachfrage nach unbemannter $Flugger{\ddot{a}}te$ wecken. Die Umsetzung der $bez{\ddot{u}}glichen$ Vorschriften sollte auch diese Entwicklung aktiv begleitet und $fr{\ddot{u}}hzeitig$ kommuniziert und erarbeitet werden, damit Hersteller und Nutzer $fr{\ddot{u}}hzeitig$ Planungssicherheit haben.

Zwei Perspektiven für die Kunst - Kants Ästhethik des Empfangenden und Nietzsches Physiologie der Kunst - (예술에 대한 두 가지 태도 - 칸트의 수용미학과 니체의 예술생리학 -)

  • Chung, Nak-rim
    • Journal of Korean Philosophical Society
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    • v.130
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    • pp.277-304
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    • 2014
  • Der vorliegende Beitrag zielt darauft ab, zwei Perspektiven $f{\ddot{u}}r$ die Kunst bei Kant und Nietzsche und ihre Schlussfolgerungen zu $er{\ddot{o}}rtern$. Kants Kritik der Urteilskraft hat eine enorme Rolle in der Geschichte der ${\ddot{A}}sthetik$ gespielt. $F{\ddot{u}}r$ Kant sollen ${\ddot{a}}sthetische$ Urteile ebenso wie Erkenntnis- und Moralurteile $allgemeing{\ddot{u}}ltig$ sein, obwohl sie auf einem $pers{\ddot{o}}nlichen$ Geschmack beruhen. Die $Allgemeing{\ddot{u}}ltigkeit$ des $Sch{\ddot{o}}nen$ sei $m{\ddot{o}}glich$, weil sie nicht auf dem Gegenstand, sondern auf dem transzendentalen Subjekt basiere. Die $sch{\ddot{o}}ne$ Kunst als Kunst des Genies soll uns wie die $Natursch{\ddot{o}}nheit$ ohne Interesse wohlgefallen. Nietzsches Stellungnahme zu Kants ${\ddot{A}}sthetik$ ist sehr kritisch. Nietzsches erster Kritikpunkt richtet sich gegen das 'interesselose Wohlgefallen'. Gegen Kant behauptet Nietzsche, dass die $Sch{\ddot{o}}nheit$ sehr wohl mit Interesse verbunden ist. Grund $daf{\ddot{u}}r$ ist, dass das $Sch{\ddot{o}}ne$ wesentlich aus dem Willen zur Macht entspringt. Der zweite Kritikpunk Nietzsches liegt darin, dass in Kants ${\ddot{A}}sthetik$ die Moral im Vordergrund steht. Das $Sch{\ddot{o}}ne$ ist $f{\ddot{u}}r$ Kant durch die Moral gerechtfertigt. Nietzsche dreht diese Stellung der Moral zur Kunst um. Der dritte Kritikpunkt Nietzsches ist, dass Kant statt von der Erfahrung des $K{\ddot{u}}nstlers$ (Schaffenden) aus das ${\ddot{a}}sthetische$ Problem zu betrachten, allein vom Zuschauer (Empfangenden) aus ${\ddot{u}}ber$ die Kunst und das $Sch{\ddot{o}}ne$ nachgedacht habe. $F{\ddot{u}}r$ Nietzsche ist die Kunst $prim{\ddot{a}}r$ vom $K{\ddot{u}}nstler$ aus zu verstehen. Nietzsches Physiologie der Kunst ist mit dem Begriff 'Leib' $verkn{\ddot{u}}pft$, d.h. Nietzsche behauptet, dass physiologische und ${\ddot{a}}sthetische$ Prozesse wesentlich $zusammenh{\ddot{a}}ngen$. Die Schlussfolgerung der Physiologie der Kunst lautet: erstens, jeder Mensch ist $K{\ddot{u}}nstler$, sofern er schaffend ist, und zweitens, die Welt selbst ist nichts als Kunst. Nietzsches Physiologie der Kunst hat einen $gro{\ss}en$ Einfluss auf die $gegenw{\ddot{a}}rtige$ Kunst $ausge{\ddot{u}}bt$ und kein anderer Philosoph hat auf die $gegenw{\ddot{a}}rtige$ Kunst nachaltiger gewirkt.