Koreanishche Zeitschrift fur Deutsche Sprachwissenschaft
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v.4
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pp.61-79
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2001
Was die Konzeption von Wortbedeutung angeht, so ist festzustellen, $da\ss$ sich in der lexikalischen Semantik Konzeptionen von sprachlicher Wortbedeutung in zwei Hauptauffassungen teilen lassen. D.h. eine komponentielle Bedeutungsauffassung, nach der Wortbedeutungen in einzelne semantische Komponenten zerlegbar sind, $l\"{a}{\ss}t$ sich von einer holistischen Bedeutungskonzeption, die Wortbedeutungen als ganzheitlich und nicht weiter zerlegbar begreift, unterscheiden. Holistische $Ans\"{a}tze$ im allgemeinen Sinn erfassen ein $Ph\"{a}nomen$ ganzheitlich. Bezogen auf sprachwissenschaftliche und psychologische $Ans\"{a}tze$ bedeutet aber 'holistisch' eine nichtkomponentielle Beschreibung. Bestimmt man den Begriff 'holistisch' als die Leugnung klar abgrenzbarer $partikul\"{a}rer$ Einheiten, so $erh\"{a}lt$ 'holistisch' einen spezifischen Sinn in holistischen $Ans\"{a}tzen$. Im Hinblick darauf $k\"{o}nnen$ der kognitionspsychologische Prototypenansatz von Rosch und der philosophische Stereotypenansatz von Putnam bedeutsam werden. Entweder ist damit die Ablehnung einer definitorisch verfahrenden Merkmalsemantik verbunden, oder es werden Merkmale nun lediglich als stereotypisch-definitorische uminterpretiert. Eine ausgeformte Prototypensemantik bzw. Stereotypensemantik gibt es bisher nur als Postulat eines zur definitorisch verfahrenden Merkmalsemantik altemativen Bedeutungskonzepts. Diese holistischen $Ans\"{a}tze$ versuchen sich gerade in der Kontroverse zur Merkmalsemantik zu etablieren, kommen aber selbst nicht ohne das Konzept des Merkmals aus. Sie sind auch nicht auf aile $W\"{o}rter$ unseres Wortschatzes gleich gut anzuwenden, weil es nicht $f\"{u}r$ alle $W\"{o}rter$ Stereotype gibt und die Existenz digital struktuierter Kategorien, die mithilfe von hinreichenden und notwendigen Bedingungen beschrieben werden $k\"{o}nnen$, nicht geleugnet wird. Die holistischen $Ans\"{a}tze$ sind als Versuch zu beurteilen, der $Realit\"{a}t$ in ihrer Komplexitat $m\"{o}lichst$ nahe zu kommen. Doch bleibt das Problem, wie Holismus im Bereich der Sprachbeschreibung $ad\"{a}quat$ wiederzugeben ist. Auch wenn wir $f\"{u}r$ die Annahme der psychologischen $Realit\"{a}t$ eines holistischen Bedeutungsbegriffs $pl\"{a}dieren$, so bestreiten wir damit nicht die $N\"{u}tzlichkeit$ der komponentiellen Bedeutungsanalyse als leicht handhabbare Beschreibungsnotation $f\"{u}r$ die Bedeutung von Wortern mit wohlunterscheidbaren Referenten. In diesem Sinn $k\"{o}nnten$ vielleicht beide methodischen $Ans\"{a}tze\;in\;einer\;komplement\"{a}en$ Sicht integriert werden.
Koreanishche Zeitschrift fur Deutsche Sprachwissenschaft
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v.4
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pp.395-411
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2001
Die $W\"{o}rterb\"{u}cher$ spielen beim Erwerb einer Sprache eine wesentliche Rolle. Es gibt inzwischen mehrere Deutsch-Koreanische $W\"{o}rterb\"{u}cher$. Die Lage $f\"{u}r$ die Koreanisch-Deutschen $W\"{o}rterb\"{u}cher$ ist aber verbesserungs- $bed\"{u}rftig$. Stellvertretend $f\"{u}r$ das Koreanisch/Deutsche $W\"{o}rterbuch$ steht das 1981 von der Koreanischen Gesellschaft $f\"{u}r$ Germanistik nach $zehnj\"{a}hriger$ Arbeit fertiggestellte Essence Koreanisch-Deutsche $W\"{o}rterb\"{u}ch$ (Minjung seorim 1982). Dieses $W\"{o}rterb\"{u}ch$ weist aber einige Nachteilen auf. Es fehlen jegliche Angaben zum Korpus. Man $st\"{o}{\ss}t$ beispielsweise oft auf selten gebrauchte $W\"{o}rter$, die Grundbedeutungen sind nicht erkennbar, die Erklarungen sind ungenau, manchmal sogar $irref\"{u}hrend\;und\;schlie{\ss}lich$ mitunter stilistisch falsch. Diese negativen Punkte wirken sich $ung\"{u}nstig$ auf den gesamten Lemprozess bis hin zur Lemmotivation aus. Aus diesen Gegebenheiten $erw\"{a}chst$ die Notwendigkeit der Erstellung eines neuen $W\"{o}rterb\"{u}ch$s, das auf die Situation von Sprachlemem abgestimmt ist, die zur Benutzung einsprachiger $W\"{o}rterbticher$ noch nicht imstande sind. Zweck des $W\"{o}rterb\"{u}chs$ ist der Einsatz im Fremdsprachenunterricht, woraus sich ein zweisprachiges $W\"{o}rterb\"{u}ch$ ergibt. Als Benutzerkreis werden insbesondere $Sprachlemanf\"{a}nger$ des Koreanischen und Deutschen ins Auge gefasst. Ihnen soll ein Nachschlagewerk an die Hand gegeben werden, das den koreanischen und deutschen Wortschatz anhand einer Systematik und eines alphabetischen Indexes der jeweiligen Sprache $erschlie{\ss}t$. Ais Zahl der Lemmata wird $f\"{u}r$ jede Sprache ca. 10,000 festgelegt. Ein Grundwortschatz, der die 3000 $h\"{a}ufigsten\;W\"{o}rter$ umfasst wird extra markiert. $Dar\"{u}ber$ hinaus bietet das $W\"{o}rterb\"{u}ch$ den darauf aufbauende Wortschatz von weiteren 7000 $W\"{o}rtern$. Die Teamarbeit der beiden Gruppen von Muttersprachlern steht in allen Arbeitsschritten im Vordergrund. Der damit verbundene Zweck ist die Erzielung der maximalen Genauigkeit der $Lemmaerkl\"{a}rungen$. Da dieses $W\"{o}rterb\"{u}ch$ ein $W\"{o}rterb\"{u}ch$ nach Sachgruppen ist, die Erstellung einer Systematik von $gro{\ss}er$ Bedeutung. $F\"{u}r$ das vorliegende Projekt gait daher eine Systematik zu finden, die nicht nur leicht nachvollziehbar, also praktikabel ist, sondern insbesondere von Benutzern aus zwei Kulturkreisen akzeptiert werden kann. Als $grunds\"{a}tzliche$, allerdings nicht in allen Bereichen $gleicherma{\ss}en$ anwendbare Ordnungsprinzipien gelten: Vom Oberbegriff zum Unterbegriff, vom allgemein zum speziell, vom Einfach zum Komplexen, von $au{\ss}en$ nach innen, Darin spiegelt sich das Prinzip der 'notwendigen Bedingung' wider.
Die Zeugen Jehovas lehnen Bluttransfusionen ab. Wiederholt haben Todesf$\ddot{a}$lle unter Jehovas Zeugen, die mit der Ablehnung von Bluttransfusionen in Verbindung gebracht werden, in den Medien f$\ddot{u}$r Aufsehen gesorgt, da die Zeugen Jehovas die $\ddot{U}$bertragung von fremdem Blut aus religi$\ddot{o}$sen Gr$\ddot{u}$nden entschieden ablehnen. Medizinische Behandlungen, auch Bluttransfusionen bed$\ddot{u}$rfen grunds$\ddot{a}$tzlich der Einwilligung des Patienten. Wenn sich ein Zeuge Jehovas gegen eine Transfusion entscheidet, ist dies zu respektieren. Ist ein erwachsener Patient Mitglied der Zeugen Jehovas und tr$\ddot{a}$gt dieser eine Patientenverf$\ddot{u}$gung bei sich, die eine Bluttransfusion ablehnt, weil es dadurch zu einer "Zerst$\ddot{o}$rung der Pers$\ddot{o}$nlichkeit" des Menschen aus religi$\ddot{o}$sen Gr$\ddot{u}$nden komme, so ist auch diese Verf$\ddot{u}$gung verbindlich, sofern sie ernsthaft ist. Bei Minderj$\ddot{a}$hrigen ist die Einwilligungsf$\ddot{a}$higkeit durch den Gesetzgeber bislang nicht geregelt. Minderj$\ddot{a}$hrige k$\ddot{o}$nnen grunds$\ddot{a}$tzlich selbst zustimmen, wenn sie ihrer geistigen und sittlichen Reife nach einsichtsf$\ddot{a}$hig sind. Bei Jugendlichen ab dem 16. Lebensjahr muss der Arzt ermitteln, wie einsichtsf$\ddot{a}$hig sie sind und inwiefern sie selbst in die medizinische Behandlung einwilligen k$\ddot{o}$nnen. Einwilligung kann aber nicht eingeholt werden, wenn der Patient einwilligungsunf$\ddot{a}$hig ist. Bei Kindern bis zum 16. Lebensjahr ersetzt die Einwilligung der Eltern in die medizinische Behandlung die Einwilligung der Kinder. Ob die Entscheidungen der Eltern $\ddot{u}$ber ihre unm$\ddot{u}$ndigen Kinder im Fall lebensbedrohlicher Krankheitsverl$\ddot{a}$ufe von den behandelnden $\ddot{A}$rzten akzeptiert werden m$\ddot{u}$ssen, ist umstritten. Die Ablehnung einer Bluttransfusion f$\ddot{u}$r ein transfusionsbed$\ddot{u}$rftiges Kind w$\ddot{a}$re eine Kindeswohlgef$\ddot{a}$hrdung. Bei Kindern ist der Weg $\ddot{u}$ber die $\ddot{U}$bernahme des Sorgerechts durch das Gericht unvermeidlich, falls die Eltern auf der Ablehnung einer lebensnotwendigen Transfusion beharren. Im Rahmen der objektiven Interessenabw$\ddot{a}$gung ist der Grundsatz "in dubio pro vita" zu beachten. Bei erheblicher unmittelbarer Gefahr ist allerdings ein direktes Eingreifen n$\ddot{o}$tig.
Kennzeichnend f$\ddot{u}$r die $\ddot{a}$rztlichen T$\ddot{a}$tigkeiten, wenn Konflikte in medikament$\ddot{o}$sen Behandlungen auftreten, passiert es oft, dass es wegen unn$\ddot{o}$tigen Missverst$\ddot{a}$ndnissen oder Mangel an Verst$\ddot{a}$ndnis zwischen Arzt und Patient als extremes Ph$\ddot{a}$nomen zum impulsiven Strafprozess oder physischer Gewalt von Seite des Patienten kommt. In diesem Falle verteidigt sich der Arzt mit Schutzbehandlung und Behandlungsablehnung um die Folgen der $\ddot{a}$rztlichen Behandlung zu entweichen. Es ist dadurch auf beiden Seiten, Arzt und Patient, eine schwierige Sache. Denn der Versuch solche F$\ddot{a}$lle in Konflikten durch Zivilklage zu kl$\ddot{a}$ren, ist die Beweisf$\ddot{u}$hrung des Patienten und die dadurch in Lange gezogene Anklage meist durch die $\ddot{a}$rztliche Fachlichkeit und Behutsamkeit nicht wirklich m$\ddot{o}$glich. Infolgedessen ist es n$\ddot{o}$tig alternative Streitbeilegungsmethoden wie Schlichtung, Regelung oder Vermittelung einzuf$\ddot{u}$hren, anstatt von Gerichtsverfahren. Konflikte in einer $\ddot{a}$rztlichen Behandlung sind f$\ddot{u}$r den Patienten und auch f$\ddot{u}$r den Arzt eine Plage, denn physischer und geistiger Schaden wird dadurch verursacht. So ist eine schnelle Einf$\ddot{u}$hrung vertrauensw$\ddot{u}$rdiger Methoden in diesem Bereich notwendiger als in anderen. In diesem Aufsatz wird eine m$\ddot{o}$gliche Einf$\ddot{u}$hrung von einer passenden alternativen Beilegung von Rechtsstreitigkeiten in S$\ddot{u}$dkorea und ein Plan zur Aktivierung von dieser vorgef$\ddot{u}$hrt. Derzeitig wird in Deutschland als Alternative f$\ddot{u}$r Anklagen in den jeweiligen Bundesl$\ddot{a}$ndern die von den $\ddot{A}$rztevereinen erstellten und beaufsichtigten Schlichtungsstellen und Gutachterkommission in Rat genommen. Schlie$\ss$lich sollten wir aufgrund der vorliegenden Fakten und die Vor-und Nachteile dieser Schlichtungsmethoden auffassen und als Vorbild unserer anwenden und versuchen diese in Aktion zu bringen.
Neben der staatlichen Gerichtsbarkeit gibt es eine gesetzlich legitimierte Schiedsgerichtsbarkeit durch Privatpersonen nach dem Schiedsverfahrensrecht. Diese Institution entwickelte sich zwar als $\ddot{U}bergangsstufe$ von der Selbsthilfe zur staatlichen Gerichtsbarkeit und aber erlangt zur Zeit mit dem Wirtschaftswachstum, vor allem mit der Verschmelzung des internationalen Handels eine hervorragende Stellung im Justizsystem. $F\ddot{u}r$ die weitere Entwicklung der Schiedsgerichtsbarkeit ist die $Unterst\ddot{u}tzung$ und Kontrolle des staatlichen Gerichts von großer Bedeutung. In der vorliegenden Arbeit handelt es sich $haupts\ddot{a}chlich$ um die Rolle und Grenze des Gerichts in der Schiedsgerichtsbarkeit. Dabei ist die Rolle des Gerichts in 3 Teilen geteilt untersucht, und zwar die aktive, die passive und die kontrollierende Rolle des Gerichts. Unter der ersten $geh\ddot{o}ren$ das Eingreifen des Gerichts in das Schiedsverfahren, z.B. bei der Bestellung und Ablehnung des Schiedsrichters und bei der Frage $\ddot{u}ber$ die Bedendigung des Schiedsrichteramtes und die einstweiligen Maßnahmen des Gerichts sowie die $Unterst\ddot{u}tzung$ des Gerichts bei der Beweisaufnahme. Weil das Schiedsgericht keine Zwangsgewalt besitzt, ist die Schiedsgerichtsbarkeit in bestimmten $F\ddot{a}llen$ auf die aktive Mitwirkung des Gerichts stark angewiesen. Die Rolle des Gerichts in der Schiedsgerichtsbarkeit ist aber durch die Entscheidungsbefugnis des Schiedsgerichts $\ddot{u}ber$ die eigene $Zust\ddot{a}ndigkeit$ und $\ddot{u}ber$ die $G\ddot{u}ltigkeit$ der Schiedsvereinbarung(sog. Kompentz-Kompetenz) und durch den einstweiligen Rechtsschutz durch das Schiedsgericht $eingeschr\ddot{a}nkt$. Hier $beschr\ddot{a}nkt$ sich das Gericht auf die passive Rolle. Die Schiedsgerichtsbarkeit ist außerdem der Kontrolle durch das staatliche Gericht zu unterziehen, sei es durch die Aufhebungsklage oder sei es durch die Entscheidung $\ddot{u}ber$ die Vollstreckung des Schiedsspruchs. Besonders im $Vollstreckbarerkl\ddot{a}rungsverfahren$ hat das ordentliche Gericht eine umfangreiche $\ddot{U}berpr\ddot{u}fungsm\ddot{o}glichkeit$ des Schiedsspruchs. Einerseits soll die Stellung der Schiedsgerichtsbarkeit nicht durch die Mitwirkung und Kontrolle des staatlichen Gerichts entwertet werden, andererseits ist es aber Aufgabe des Staates, die Richtigkeit der schiedsgerichtlichen Entscheidung zu garantieren. In der Schiedsgerichtsbarkeit ist auch das Rechtsstaatsprinzip aufrechterhalten zu bleiben. Abschließend ist festzustellen, daß die Schiedsgerichtsbarkeit ohne Mitwirkung des staatlichen Gerichts nicht auskommt, die Rolle des Gerichts aber auf das erforderliche Maß $beschr\ddot{a}nkt$ sein sollte.
Koreanishche Zeitschrift fur Deutsche Sprachwissenschaft
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v.10
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pp.201-229
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2004
In der vorliegenden Albeit wird die funktionale $Dom\"{a}ne$ der Konkomitanz unter funktional-typologischen Gesichtpunkten untersucht. Dabei wird ein funktionales Rahmenwerk fur die Untersuchungen $\"{u}ber$ die verschiedenen komitativen und intrumentalen Relationen entwickelt. Es gibt eine Reihe von Partizipantenrelationen in der funktionalen $Dom\"{a}ne$ der Konkomitanz, $\n\"{a}mlich$ 'Partner', 'Companion', 'Vehicle', 'Tool', 'Material' und 'Manner'. Diese Partizipanten $k\"{o}nnen$ als Konkomitant bezichnet werden. Sie bilden ein Kontinuum $bez\"{u}glich$ der Empathiehierarchie sowie der Kontrollhierarchie. Konkomitanten $k\"{o}nnen$ bei ihrer syntaktischen Kodierung $gem\"{\a}{\ss}$ den spezifischen Typen der konkomitanten Relationen und ihren absoluten Eigenschaften variieren. Es werden sieben verschiedene Typen der Kodierungsstrategien vorgestellt, d.h. konkomitante $Pr\'{a}dikation$, adpositionale Markierung, Kasusmarkierung, Verbderivation, inkorporation, Konversion und lexikale Fusion. In einer gegebenen Sprache kann es $nat\"{u}rlich$ feinere Variation, die z.B. mit den Graden der Grammatikalisierung und Lexikakisierung dieser Kodierungsstrategien zu tun hat, geben. Die Distribution der strukturellen Apparaturen auf der funktionalen $Dom\"{a}ne$ der Konkomitanz ist innerhalb einer Sprache nicht einheitlich. Dies gilt auch $f\"{u}r$ den Sprachen (z.B. Deutsch und Englisch), die gewohnlich als ein typisches Beispiel fur den Synkretismus zwischen Komitativ und Instrumental angesehen werden. Die $Pr\"{a}position$ mit im Deutschen $dr\"{u}ckt$ nur eine Teilmenge der verschiedenen konkomitanten Relationen aus. Tlansportrnittei' und Material' werden also nicht durch die $Pr\"{a}position$ mit $ausgedr\"{u}ckt$. Beim Ausdruck der konkomitanten Relationen verwendet Deutsch konsistent die Strategie der adpositionalen Markierung. Andere $m\"{o}gliche$ Strategien $k\"{o}nnen$ als ein minimaler Sonderfall angesehen werden. Koreanisch $verf\"{u}gt$ hingegen auf zwei Ausdrucksstrategien, $n\"{a}mlich$ konkomitante $Pr\"{a}dikation$ und Kasusmarkieriing. Die Auswahl zwischen den beiden Strategien ist meistens von den Empathieeigenschaften der Konkomitanten $abh\"{a}ngig$. Auch innerhalb einer Ausdrucksstrategie spielt die Empathie der Konkomitanten eine wichtige Rolle bei der Auswahl der Strukturmittel. Einen Synkretismus weisen im Koreanischen 'Partner' & 'Companion' einerseits und 'Vehicle' & 'Tool' & 'Material' andererseits auf, Die Ersteren werden durch die auditive Kasusmarkierung und die Letzteren durch die instrumentale Kasusmarkierung ausgedruckt. Ein Synkretimus beim Ausdruck der verschiedenen konkomitanten Relationen ist in den Sprachen, die nur konkomitante $Pr\"{a}dikation$ aufweisen, nicht zu erwarten, denn ein konkomitantes $Pr\"{a}dikat$ gibt die Art der Beteiligung der Konkomitanten an der Situation lexikalisch mehr oder weniger explizit wieder
Koreanishche Zeitschrift fur Deutsche Sprachwissenschaft
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v.8
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pp.223-245
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2003
In dieser Arbeit wird der Versuch unternommen, die Struktur der Nazisprache zu analysieren. Nazisprache hat die Aufgabe, die Ideologie des Nationalsozialisrnus zu rechtfertigen und zu starken. Um diese Aufgabe zu realisieren, haben sich die Nationalsozialisten viel bemuht Im zweiten Abschnitt wird die Charakteristk dieser Sprache $erw\"{a}hnt$ Hier handelt es sich urn den Hintergrund der Nazisprache und Sprachlenkung im Nationalsozialismus. Im Abschnitt drei wird die syntaktische Struktur der Nazisprache beschrieben. Syntaktisch betrachtet, kann man in der Nazisprache $a\"{u}ffallende$ Struktur feststellen, und zwar eine hohe Frequenz von Adjektiv- Attributen, Adverbiale und Superlative. Bei den Adjektivattributen $la{\ss}t$ sich eine Reihe interessanter Entwicklungen beobachten. In vielen $F\"{a}llen$ tendieren die Attributionen zur idiomatischen Verfestigung. Im Bereich des Adverbs finden $auff\"{a}llige$ Verschiebung statt Adverbien $geh\"{o}ren$ zu den wichtigsten Mitteln, um die Haltung des Sprechers $gegen\"{u}ber$ einem $ge\"{a}u{\ss}erten$ Sachverhalt auf die situativen Bedingungen, insbesondere auf die Haltung und Erwartungen der Adressanten, abzustimmen. Und $auff\"{a}lig$ ist die $H\"{a}ufungwie$ beispie!sweise am von Superlativen auf engern Raum. Durch den inflationaren Gebrauch der superlativischen $Ausdr\"{u}cke$ verlieren im $Bewu{\ss}tsein$ des nationalsozialistischen Redners $allm\"{a}hlich$ ihre $F\"{a}higkeit$, den qualitativen Extremwert eines Sachverhalts zu bezeichnen. Deshalb grief vor allem Hitler schon fruh zu starkeren Mitteln, indem er die Gradative des genannten Typs in den Superlativ setzt. Im Abschnitt vier wird die lexikaIische Struktur der Nazisprache beschrieben. Wahrend des Dritten Reiches war die Entwickiung auf den Wortschatz in lexikalischen Bereichen erheblich, wie beispielsweise am Gebrauch der $Modew\"{o}rter$, die sich auf ideologische, dynamische und $milit\"{a}rische$ Terminologie bezogen sind, am Gebrauch $altert\"{u}mlicher$$W\"{o}rter$ und am Gebrauch von $Fremdw\"{o}rter$. In der Zeit des Natioalsozialismus bedienten sich die NationaIsoziaIisten neben vieIen $Modew\"{o}Iter$ veralteter $W\"{o}Iter$ zur Kennzeichnung von $\"{A}mtern$ und Einheiten, um dem Regime eine historische $Legitimit\"{a}t$ zu verschaffen. Und sie gebrauchten auch $Fremdw\"{o}rter$ sehr haufig, um ihren Reden einen pseudowissenschaftlichen Anstrich zu geben.
i) Das deutsche Arzneimittelgesetz(AMG) vom 24. 8. 1976 hat neben der Einf$\ddot{u}$hrung des Zulassungsverfahren f$\ddot{u}$r Arzneimittel anstelle des bisherigen Registrieungsverfahrens vor allem auf dem Gebiet des Haftungsrechts eine bedeutende Neuerung gebracht: die Gef$\ddot{a}$hrdungshaftung f$\ddot{u}$r den pharmazeutischen Unternehmer. Gem$\ddot{a}{\ss}$$\S$84 AMG ist der pharmazeutische Unternehmer zum Schadensersatz verpflichtet. wenn infolge der Anwndung eines Arzneimittels ein Mensch get$\ddot{o}$tet oder K$\ddot{o}$rper oder die Gesundheit eines Menschen nicht unerheblich verletzt wird. Pharmazeutischer Unternehmer ist, wer das Arzneimittel unter seinem Namen in Verkehr bringt. ii) Die Ersatzpflicht des pharmazeutisches Unternehmers besteht jedoch nur in zwei F$\ddot{a}$llen: a) Das Arzneimittel hat bei bestimmungsgemm$\ddot{a}{\ss}$em Gebrauch sch$\ddot{a}$dliche Wirkungen, die $\ddot{u}$ber ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Ma$\ss$ hinausgehen($\S$84 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AMG). b) Der Schaden ist infolge einer nicht den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft entsprechenden Kennzeichnung, Fachinformarion oder Gebrauchsinformation eingetreten($\S$84 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AMG). iii) Mit dem 2. Schadensersatzrechts$\ddot{a}$nderungsgesetz ist, dem Konzept von $\S$6 Umwelthaftungsgesetz folgend, eine gesetzliche Kausalit$\ddot{a}$tsvermutung eingef$\ddot{u}$hrt worden. Ist das angewendete Arzneimittel nach den Gegebenheiten des Einzelfalls geeignet, den entstandenen Schaden zu verursachen, so soll vermutet werden, da$\ss$ das Arzneimittel auch den konkreten Schaden beim Anwender verursacht hat($\S$84 II AMG). Der pharmazeutische Unternehmer hat dann diese Vermutung zu wiederlegen. iv) Gem$\ddot{a}{\ss}$$\S$94 AMG hat der pharmazeutische Unternehmer f$\ddot{a}$r seine Haftpflicht Deckungsvorsorge entweder durch eine Hafpflichtversicherung oder eine Freistellungs- oder Gew$\ddot{a}$hrleistungsverpflichtung eines Inl$\ddot{a}$ndischen Kreditinstituts zu treffen. v) Aber koreanisches Arzneimittelgesetz hat keine Gef$\ddot{a}$hrdungshaftung f$\ddot{u}$r Arzneimittelschaden. Es gibt nur Gefahrdungshaftung des Hersteller aufgrund des Produkthaftungsgesetzes, das auf das Arzneimittel Anwendung findet. Ich glaube, in Zukuft soll koreanisches AMG die Gef$\ddot{a}$hrdungshaftung f$\ddot{u}$r den pharmazeutischen Unternehmer regeln.
Nietzsche stellt in seiner Philosophie den "${\ddot{U}}bermensch$" als existenziales Ideal des Menschen sowie als Menschentyp der Zukunft und "die ${\ddot{u}}bermenschliche$ Zukunft" als Zukunft des gesunden Menschen vor. Der ${\ddot{U}}bermensch$ und die ${\ddot{u}}bermenschliche$ Zukunft beinhalten in Nietzsches Philosophie den Sinn des gesunden Menschen und seiner gesunden Zukunft. Nach Nietzsche kann dieses gesunde Ideal durch die aktive Praxis des Menschen endlich verwirklicht werden. Nietzsche unterscheidet das aktive und das passive Verhalten des Menschen und leitet daraus die zwei $gegens{\ddot{a}}tzlichen$ Menschentypen her, also den aktiven Menschen (Herr der Moral des Lebens - geistig Starker) und den passiven Menschen (Sklave der Moral des Lebens - geistig Schwacher). Aber die Typologie dieser anthropologischen Differenz zielt nicht auf die Dualisierung der absoluten Differenz, sondern auf seine relativistisch-relationale ${\ddot{U}}berwindung$. Auf diese Weise setzt die philosophische Anthropologie Nietzsches im Grunde seine eigene praktische Philosophie voraus. Ferner bestimmt Nietzsche den Menschen als Zwischenwesen, das $hei{\ss}t$, dass der Mensch in Also sprach Zarathustra an der existenzialen Grenze zwischen Tier und ${\ddot{U}}bermensch$ und in seiner anthropologischen ${\ddot{A}}sthetik$ an der ${\ddot{a}}sthetischen$ Grenze zwischen $Versch{\ddot{o}}nerung$ und $Verh{\ddot{a}}sslichung$ des Lebens steht, sowie als $M{\ddot{o}}glichkeitswesen$, das an dieser Grenze durch die existenziale $Selbst{\ddot{u}}berwindung$ und die ${\ddot{a}}sthetische$ Selbstgestaltung in jedem Moment seine $Ver{\ddot{a}}nderungsm{\ddot{o}}glichkeit$$sch{\ddot{o}}pferisch$ verwirklichen kann. Das Ziel dieser Arbeit ist es, aufgrund Nietzsches anthropologischen $Verst{\ddot{a}}ndnisses$ die anthropologische Methodologie zu $er{\ddot{o}}rtern$, die er $f{\ddot{u}}r$ die Verwirklichung der immanenten $Ver{\ddot{a}}nderungsm{\ddot{o}}glichkeit$ des Menschen in seiner Philosophie vorstellt.
In diesem Aufsatz wird die Geschichte der Bewertungsdiskussion in Deutschland vorgestellt. Bis zum 18. Jh. war das Ziel der Archivarbeit die Systematisierung der rechtlichen und politischen Kenntnissen. Der juristisch geschulte Archivar hob Unterlagen in der Regel aus $Gr{\ddot{u}}nden$ der Rechtssicherheit auf. Vernichtet wurde, was schon seit $l{\ddot{a}}ngerem$ im Archiv lag. Nach dem Zusammenfall des alten Regimes haben die Archivare keine mehr mit dem Recht des Herrschers zu tun. Und die Archive wurden zu $Lagerst{\ddot{a}}tten$ der Geschichte und Forschung. $F{\ddot{u}}r$ den Ordnung der Archivgut, die aus den verschiedener Dienststellen stammten, wurde das Provenienzprinzip gebildet. Die Archivare richtete sich auf das inhaltsorientierten Bewertungsverfahren, das die wissenschaftlichen $Bed{\ddot{u}}rfnisse$ befriedigte. Der Anlass der Bildung der modernen Archivtheorie war der ersten Weltkrieg. Das Problem, wie man die Massenakten, die $W{\ddot{a}}hrend$ dieses Krieges entstanden, behandeln sollten, $f{\ddot{u}}hrte$ unter dem $Einflu{\ss}$ der Demokratie zur Bildung der Provenienz-orientierte Bewertungsdiskussion. Aufbau, Zielsetzung und Verfahren der aktenbildenden Stelle bildeten den Ausgang der Bewertung. Im Klima ${\ddot{o}}ffentlicher$$B{\ddot{u}}rokratieablehnung$ der 50er und 60er Jahren wurde die inhaltsorientierte Auswahl wieder die vorherrschende Methodenvorgabe. Diese Theorie, die Booms vertritt, $f{\ddot{u}}hrt$ zu der Theorie der dokumentation strategy von Ende 20. Jh.
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[게시일 2004년 10월 1일]
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① NDSL에서 제공하는 모든 저작물의 저작권은 원저작자에게 있으며, KISTI는 복제/배포/전송권을 확보하고
있습니다.
② NDSL에서 제공하는 콘텐츠를 상업적 및 기타 영리목적으로 복제/배포/전송할 경우 사전에 KISTI의 허락을
받아야 합니다.
③ NDSL에서 제공하는 콘텐츠를 보도, 비평, 교육, 연구 등을 위하여 정당한 범위 안에서 공정한 관행에
합치되게 인용할 수 있습니다.
④ NDSL에서 제공하는 콘텐츠를 무단 복제, 전송, 배포 기타 저작권법에 위반되는 방법으로 이용할 경우
저작권법 제136조에 따라 5년 이하의 징역 또는 5천만 원 이하의 벌금에 처해질 수 있습니다.
제 14 조 (유료서비스)
① 당 사이트 및 협력기관이 정한 유료서비스(원문복사 등)는 별도로 정해진 바에 따르며, 변경사항은 시행 전에
당 사이트 홈페이지를 통하여 회원에게 공지합니다.
② 유료서비스를 이용하려는 회원은 정해진 요금체계에 따라 요금을 납부해야 합니다.
제 5 장 계약 해지 및 이용 제한
제 15 조 (계약 해지)
회원이 이용계약을 해지하고자 하는 때에는 [가입해지] 메뉴를 이용해 직접 해지해야 합니다.
제 16 조 (서비스 이용제한)
① 당 사이트는 회원이 서비스 이용내용에 있어서 본 약관 제 11조 내용을 위반하거나, 다음 각 호에 해당하는
경우 서비스 이용을 제한할 수 있습니다.
- 2년 이상 서비스를 이용한 적이 없는 경우
- 기타 정상적인 서비스 운영에 방해가 될 경우
② 상기 이용제한 규정에 따라 서비스를 이용하는 회원에게 서비스 이용에 대하여 별도 공지 없이 서비스 이용의
일시정지, 이용계약 해지 할 수 있습니다.
제 17 조 (전자우편주소 수집 금지)
회원은 전자우편주소 추출기 등을 이용하여 전자우편주소를 수집 또는 제3자에게 제공할 수 없습니다.
제 6 장 손해배상 및 기타사항
제 18 조 (손해배상)
당 사이트는 무료로 제공되는 서비스와 관련하여 회원에게 어떠한 손해가 발생하더라도 당 사이트가 고의 또는 과실로 인한 손해발생을 제외하고는 이에 대하여 책임을 부담하지 아니합니다.
제 19 조 (관할 법원)
서비스 이용으로 발생한 분쟁에 대해 소송이 제기되는 경우 민사 소송법상의 관할 법원에 제기합니다.
[부 칙]
1. (시행일) 이 약관은 2016년 9월 5일부터 적용되며, 종전 약관은 본 약관으로 대체되며, 개정된 약관의 적용일 이전 가입자도 개정된 약관의 적용을 받습니다.