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의사소통 모델에 따른 광고분석의 문제점 - 광고의 지시어 사용을 중심으로 (Zur Problematik von Werbetextanalysen nach einem Kommunikationsmodell - in bezug auf den Gebrauch der deiktische $Ausdr\"{u}cke$ wie 'es' und 'it' -)

  • 최명원
    • 한국독어학회지:독어학
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    • 제2집
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    • pp.207-228
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    • 2000
  • In der vorliegenden Arbeit wird die Interpretationsproblematik bei Werbetextanalysen in bezug auf das Kommunikationsmodell von Shannon & Weaver (1949) untersucht. Dabei geht es vor allem urn deiktische $Ausdr\"{u}cke$, wie 'es' im Deutschen und 'it' im Englischen, die ihre Antezedens in der Werbung nicht eindeutig angezeigt haben. Die Kommunikation basiert ja auf den drei grundlegenden Elementen: Sender/Sprecher, Information (Kanal), und $Empf\"{a}nger/Horer$. Im Kommunikationsvorgang ist jeweils der Rollenaustausch zwischen Sender und $Empf\"{a}nger$ enthalten. Sowinski (1998) hat die Werbung nach diesem Kommunikationsmodell analysiert. Bei der werblichen Kommunikation aber fallen einige Besonderheiten auf, die nur der Werbekommunikation eigen sind. Sowinski nannte $f\"{u}nf$ werbespezifische Charakteristika, die einerseits als einseitiger $Verstandigungsproze{\ss}$ und andererseits als fehlende Kontroll- und Korrekturfunktion $gegen\"{u}ber\;dem\;H\"{o}rer$ und dadurch als $unbeschr\"{a}nkte\;Interpretationsm\"{o}glichkeiten$ von Seiten des Horers aufzufassen sind. In bezug auf die besonderen Charakteristika von Werbung wurden in dieser Arbeit hier einige kritische Bemerkungen gegen zwei Argumente vorgetragen: Die Kritik richtet sich einmal gegen das auf den konversationellen Implikaturen beruhende Modell von Lee (2000) und zum anderen gegen die strategischen $Ans\"{a}tze$ zur Interpretation von Werbetexten bei Oh (1999a, 1999b). Die $Vorschl\"{a}ge$, die in den $Argumentationsg\"{a}ngen$ der beiden Autoren als vorteilhaft $f\"{u}r\;die\;Interpretationsm\"{o}glichkeiten$ von Werbebotschaften gelten sollen, scheinen jedoch die besondere Form der werblichen Kommunikation nicht berticksichtigt zu haben.

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분만 의료사고에 대한 보상사업 -의료사고 피해구제 및 분쟁조정 등에 관한 법률 제46조에 관하여- (Eine kritische Betrachtung $\ddot{u}$ber das Kompensations-Zusicherungsgesch$\ddot{a}$ft und die Typenanalyse f$\ddot{u}$r die medizinische Geburtsbehandlungsfehler)

  • 백경희;안법영
    • 의료법학
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    • 제12권2호
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    • pp.11-61
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    • 2011
  • In dieser Arbeit ist zum ersten allgemeiner $\ddot{U}$berblick auf die Verschuldensprinzip, das grunds$\ddot{a}$tzlich f$\ddot{u}$r die Unfalls-Haftung im Bereich der medizinischen Behandlungsfehler noch immerhin gelten, in aller K$\ddot{u}$rze angef$\ddot{u}$hrt und zugleich in rechtsvergleichender Weise auf die sozialrechtliche Typenentwicklung in Bezug auf die haftungsrechtlich motivierte Entsch$\ddot{a}$digung. Gem$\ddot{a}{\ss}$ dem ${\S}$ 46 Gesetzes zur Abhilfe f$\ddot{u}$r medizinische Besch$\ddot{a}$digungenund auf die Mediation-Schlichtung f$\ddot{u}$r medizinische Streitigkeiten ist die rechtssystematische Bedeutung des Kompensations-Zusicherungsgeschafts als eine Art institutioneller Fremdversorgung zu erfassen. Demzufolge geht es h$\ddot{a}$uptsachlich um die Problematik von tatbest$\ddot{a}$ndlichen Merkmalen der Kompensation im ${\S}$ 46 obigen Gesetzes (unten 1) und im Bezug auf die im voraus von GF-Ministerium bekanntgegebene AO (provisorische Fassung) von 8. 11. 2011. um die Analyse einer Reihe von KHG-Entscheidungen $\ddot{u}$ber $\ddot{a}$rztliche Geburtsbehandlungsfehler (unten 2). Dabei ist noch die Geltungsbereich mit entsprechendem Kompensationssystem in Japan zu vergleichen (unten 3). 1. Der terminologische Sinn von "h$\ddot{o}$here Gewalt" ist sowohl semantisch wie auch juristisch-rechtstechnisch eine negative Vorausaussetzung f$\ddot{u}$r haftbar machende Gef$\ddot{a}$hrdungstatbestand. Nicht nur im Inhalt und Umfang vertr$\ddot{a}$gt dieser Rechtsbegriff sich nicht mit dem anderen tatbest$\ddot{a}$ndlich parallell zu erf$\ddot{u}$llenden Merkmal, also "die Besch$\ddot{a}$digung aus unverschuldeter $\ddot{a}$rztlicher Geburtsvorsorge", weil die jene enger als die diese auf dem Begriffsfeld ist, sondern auch im dogmengeschichtlichen, auch doch rechtstechnichen Sinne ist die Terminologie von "h$\ddot{o}$here Gewalt" ungeeignet, f$\ddot{u}$r den kompensatorischen Tatbetand als ein positives Merkmal, zu sein, statt derer, m. E. sollte der Begriff von "unkontrollierbarer Zuf$\ddot{a}$lligkeit" als L$\ddot{o}$sungsansatz verwendet werden. Dazu ist auch die ratio legis zur institutionellen Einf$\ddot{u}$hrung des obigen Kompensations-Zusicherungsgesch$\ddot{a}$fts, das sich auf die Entsch$\ddot{a}$digung des f$\ddot{u}$r Patienten unertr$\ddot{a}$glichen Verlustes gerichtet, d. h. gerade die Augabe des nachteilsausgleichenden Einstehens f$\ddot{u}$r Ungl$\ddot{u}$ck, nicht f$\ddot{u}$r Unrecht, zu ber$\ddot{u}$cksichtigen. 2. Die Typen der KHG-Entscheidungsf$\ddot{a}$llen im Bereich von Gyn$\ddot{u}$kologie k$\ddot{o}$nnten diagnostisch bzw. therapeutisch im folgenden differenziert sein werden; je nach der Kriterien von der Weise und dem Zeitpunkt zur Geburtshilfe, technischen Behandlungsfehlern beim Geburtsvorgang, und Besorgungsfehlern nach dem Geburt u. dgl. 3. Die japanische verschuldensunabh$\ddot{a}$ngige Kompensation ist eigentlich eine Art institutionelle Vorsorge, die anders als koreanische Versorgungssystem auf Grund privatsicherungsfinaler Vorleistung gew$\ddot{a}$rleistet wird. Der kompensatorische Bereich beschr$\ddot{a}$nkt sich auf die schwere infantile Zerebralparese (Cerebralparese) beim medizinischen Geburtsbehandlung. Schlie${\ss}$lich w$\ddot{u}$rde diese Arbeit erw$\ddot{u}$nscht sein, zur Konkretisierung des Voraussetzungen f$\ddot{u}$r die Kompensation nach ${\S}$ 46 Abs. 1 u. 4 des obigen Gesetzes beitragen zu k$\ddot{o}$nnen, welcher spatestens am 8. 4. 2013. zur Geltung gebracht sein sollte.

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의료사고에 있어서 과실 - 과실판단에 대한 판례의 태도를 중심으로- (Die Fahrlässigkeit im medizinischen Behandlungsfehler)

  • 이재경
    • 의료법학
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    • 제17권2호
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    • pp.29-56
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    • 2016
  • 의료사고에 대하여 의사측에게 손해배상책임을 묻기 위해서는 가해행위, 위법성, 유책성의 요건이 충족되어야 한다. 본 논문은 유책성의 요건인 과실에 대한 판례를 검토한 것이다. 의료손해배상에 대한 판례가 오랫동안 유지하고 있는 판결요지는 수정이 필요하다. 판결요지에 따르면 유책성 요소로서 의료과실은 주의의무 위반을 기준으로 한다. 주의의무 위반은 의료수준을 기준으로 한다. 의료수준은 임상의학의 실천수준에 따라 판단된다. 판결요지에서는 이를 사실적 판단대상이 아닌 규범적 판단대상이라고 한다. 그러나 개개 사안에서 판례는 판결요지와는 다르게 의료수준을 사실적으로 판단하고 있다. 주의의무는 의료수준이 아니라 의료수준에 따라 최선의 진료를 하여야 할 의무이다. 그리하여 의료수준을 규범적으로 판단하고, 이를 기준으로 주의의무를 다시 규범적으로 판단하여야 한다는 판결요지는 동어반복에 지나지 않는다. 판례는 과실로서 주의의무 위반에 이르지 않았다고 하여 의료손해배상책임을 부정한다. 그러나 실제 사안을 보면, 위법성이 부정되거나, 과실이 없거나, 인과관계가 없는 등 손해배상책임의 성립이 부정되는 이유는 다양하다. 판례는 일반인의 상식에 따른 증명, 간접사실을 통한 과실의 추정, 개연성을 통한 제한으로 과실증명에 대한 법리를 전개해 왔다. 구체적 사안의 해결에서 개연성에 대한 증명은 의학적 판단의 문제로 전환되었다. 요컨대 과실에 대한 증명부담의 완화라는 판례의 태도는 개연성을 통해 한걸음 후퇴하고 있는 모습이다. 이러한 배경하에서 의료지침을 위반한 중대한 치료상 잘못을 과실로 보고, 인과관계를 추정하는 독일민법 제630조의 h 제5항을 눈여겨 볼 필요가 있다. 이 조항은 독일에서 사실상 증명책임의 전환이라고 평가된다. 마취사고, 감염사고와 같이 일정한 의료지침을 준수하기만 한다면 경험칙상 악결과를 상당부분 예방할 수 있는 사안에서는 이와 같은 규정이 기능할 수 있는 가능성이 있다.

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수의적 보족어의 실현 메커니즘- 보족어의 수의성은 예측 불가능한 개별 어휘적 특성인가? (Der Realisierungsmechanismus der fakultativen $Erg\"{a}nzung$ - Ist die $Fakultativit\"{a}t\;der\;Erg\"{a}nzung$ ein idiosynkratisches $Ph\"{a}nomen$?)

  • 최균호
    • 한국독어학회지:독어학
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    • 제2집
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    • pp.101-128
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    • 2000
  • In der vorliegenden Arbeit wurde der Realisierungsmechanismus der fakultativen $Erg\"{a}nzung$ aufgrund des zweidimensionalen Valenzmodells und des zweistufigen Semantikmodlells behandelt. Dabei wurde die $Fakultativit\"{a}t\;der\;Erg\"{a}nzung$ nicht als ein $Ph\"{a}nomen$ im Lexikon angesehen, sondern als ein $Ph\"{a}nomen$ auf der Ebene der Valenzrealisierung, das als Resultat des Zusammenspiels von valenzunabhangigen Faktoren zu betrachten ist. In der bisherigen Valenzforschung wurde die $Fakultativit\"{a}t\;als\;eine\;ausschlie{\ss}lich$ idiosynkratische Eigenschaft des einzelnen Verbs interpretiert, die man bei jedem Verb erlernen $mu{\ss}$. Gegen diese Auffassung wandte die vorliegende Arbeit ein, dass die $Fakultativit\"{a}t$ keine unvoraussagbare idiosynkratische Eigenschaft des einzelnen Verbs ist: Die $Fakultativit\"{a}t\;der\;Erg\;"{a}nzung$ kann durch $Regularit\"{a}ten$ allgemein vorausgesagt werden. Anhand der statischen Lokalisierungsverben im Deutschen wurde gezeigt, dass die $Fakultativit\"{a}t\;der\;lokalen\;Erg\;"{a}nzung$ von den konzeptuellen Prozessen $abh\"{a}ngt:$ Bei dem $Lokalisierungsproze{\ss}$ ist die Realisierung der lokalen $Erg\"{a}nzung$ notwendig. Dagegen ist die Realisierung der lokalen $Erg\"{a}nzung$ bei dem $Delokalisierungsproze{\ss}$ optional. Wenn man die $Fakultativit\"{a}t$ durch allgemeine $Regularit\"{a}ten\;erkl\"{a}ren$ kann, dann ist es nicht $n\"{o}tig,\;die\;Fakultativit\"{a}t$ bei jedem Verb im Lexikon zu markieren. Dadurch kann das mentale Lexikon enorm entlastet werden. Dies bedeutet $f\"{u}r$ deutschlernende $Ausl\"{a}nder$ eine $gro{\ss}e$ Erleichterung.

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미성년자에 대한 의료행위와 부모의 권한 - 종교상의 신념에 기한 수혈거부를 중심으로 - (Behandlung von Minderj$\ddot{a}$hrigen und Bluttransfusionsverweigerung durch die Eltern)

  • 김민중
    • 의료법학
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    • 제13권2호
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    • pp.217-261
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    • 2012
  • Die Zeugen Jehovas lehnen Bluttransfusionen ab. Wiederholt haben Todesf$\ddot{a}$lle unter Jehovas Zeugen, die mit der Ablehnung von Bluttransfusionen in Verbindung gebracht werden, in den Medien f$\ddot{u}$r Aufsehen gesorgt, da die Zeugen Jehovas die $\ddot{U}$bertragung von fremdem Blut aus religi$\ddot{o}$sen Gr$\ddot{u}$nden entschieden ablehnen. Medizinische Behandlungen, auch Bluttransfusionen bed$\ddot{u}$rfen grunds$\ddot{a}$tzlich der Einwilligung des Patienten. Wenn sich ein Zeuge Jehovas gegen eine Transfusion entscheidet, ist dies zu respektieren. Ist ein erwachsener Patient Mitglied der Zeugen Jehovas und tr$\ddot{a}$gt dieser eine Patientenverf$\ddot{u}$gung bei sich, die eine Bluttransfusion ablehnt, weil es dadurch zu einer "Zerst$\ddot{o}$rung der Pers$\ddot{o}$nlichkeit" des Menschen aus religi$\ddot{o}$sen Gr$\ddot{u}$nden komme, so ist auch diese Verf$\ddot{u}$gung verbindlich, sofern sie ernsthaft ist. Bei Minderj$\ddot{a}$hrigen ist die Einwilligungsf$\ddot{a}$higkeit durch den Gesetzgeber bislang nicht geregelt. Minderj$\ddot{a}$hrige k$\ddot{o}$nnen grunds$\ddot{a}$tzlich selbst zustimmen, wenn sie ihrer geistigen und sittlichen Reife nach einsichtsf$\ddot{a}$hig sind. Bei Jugendlichen ab dem 16. Lebensjahr muss der Arzt ermitteln, wie einsichtsf$\ddot{a}$hig sie sind und inwiefern sie selbst in die medizinische Behandlung einwilligen k$\ddot{o}$nnen. Einwilligung kann aber nicht eingeholt werden, wenn der Patient einwilligungsunf$\ddot{a}$hig ist. Bei Kindern bis zum 16. Lebensjahr ersetzt die Einwilligung der Eltern in die medizinische Behandlung die Einwilligung der Kinder. Ob die Entscheidungen der Eltern $\ddot{u}$ber ihre unm$\ddot{u}$ndigen Kinder im Fall lebensbedrohlicher Krankheitsverl$\ddot{a}$ufe von den behandelnden $\ddot{A}$rzten akzeptiert werden m$\ddot{u}$ssen, ist umstritten. Die Ablehnung einer Bluttransfusion f$\ddot{u}$r ein transfusionsbed$\ddot{u}$rftiges Kind w$\ddot{a}$re eine Kindeswohlgef$\ddot{a}$hrdung. Bei Kindern ist der Weg $\ddot{u}$ber die $\ddot{U}$bernahme des Sorgerechts durch das Gericht unvermeidlich, falls die Eltern auf der Ablehnung einer lebensnotwendigen Transfusion beharren. Im Rahmen der objektiven Interessenabw$\ddot{a}$gung ist der Grundsatz "in dubio pro vita" zu beachten. Bei erheblicher unmittelbarer Gefahr ist allerdings ein direktes Eingreifen n$\ddot{o}$tig.

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화행 유형의 하위분류 가능성과 그 문제점 (Moglichkeit der Unterklassifikation des Sprechakttyps und deren Probleme)

  • 강창우
    • 한국독어학회지:독어학
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    • 제9집
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    • pp.195-215
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    • 2004
  • In der vorliegenden Arbeit wird die $M\"{o}glichkeit$ der Unterklassifikation des Sprechakttyps untersucht. Zur Klassifikation von Sprechakten hat Searle (1969) $zw\"{o}lf$ Kriterien vorgeschlagen, und mit den folgenden drei Kriterien hat er funf Sprechaktklassen herausgearbeitet: $illokution\"{a}rer$ Zweck, Entsprechungsrichtung und psychologischer Zustand. Bei der Unterklassifikation dieser $f\"{u}nf$ Sprechaktklassen $k\"{o}nnen$ aber die von Searle vorgeschlagenen Klassifikationskriterien kaum gebraucht werden, so dass zur Unterklassifikation jeder Sprechaktklasse neue Kriterien $eingef\"{u}hrt$ werden mussten. Dabei stellt sich die Frage, was als Unterklassifikationskriterien dienen und wie ausdifferenziert eine Spreckaktklasse bzw. ein Sprechakttyp unterklassifiziert werden kann. Im 1. Kapitel werden neben den Klassifikationskriterien von Searle die Kriterien, die in den bisherigen Unterklassifikationen der Sprechaktklassen verwendet wurden, kritisch betrachtet. Im 2. Kapitel wird auf die Frage der Ausdifferenzierungsgrenze $n\"{a}her$ eingegangen, wobei diskutiert wird, ob die Unterklassifikation der Fragehandlung von Hindelang (1981) und die des Insistierens von Franke (1990) genugend ausdifferenziert sind oder es noch $M\"{o}glichkeiten$ besteht, sie noch weiter auszudifferenzieren. Die Frage nach der Ausdifferenzierungsgrenze ist mit der Frage gleichzusetzen, inwieweit eine Sprechhandlung ohne Verlust ihres Handlungscharakters in Untertypen zerlegt werden kann. Um diese Frage zu beantworten, wird der Begriff 'Basishandlung' $eingef\"{u}hrt$, den von Wright (1974) im Rahmen seiner Theorie der Kausalitat entwickelt hat. In Analogie zu diesem Begriff wird der Begriff 'Basis-Sprechhandlung' vorgeschlagen und wie folgt definiert: 1. Obere Grenze: Eine Basis-Sprechhandlung ist die Sprechhandlung, die nicht durch den Vollzug der anderen Sprechhandlungen ausgefuhrt werden kann. 2. Untere Grenze: Durch eine $\"{A}u{\ss}erung$ bzw. einen Teil der $\"{A}{\ss}erung$ kann nur dann eine Basis-Sprechhandlung vollzogen werden, wenn sieler eine $\"{A}nderung$ des Wissens oder der Handlung des $H\"{o}rers$ $herbeif\"{u}hrt$. Diese These wird anhand der Beispiele $\"{u}berpr\"{u}ft$, deren kommunikative $Selbst\"{a}ndigkeit$ schon durch andere Studien $best\"{a}tigt$ wurde. Als weiteres Kriterium zur Entscheidung $\"{u}ber$ die $M\"{o}glichkeit$ der Unterklassifikation wird im 4. Kapitel der Begriff 'kommunikativer Zweck' $eingef\"{u}hrt$ und $dar\"{u}ber$ diskutiert, wie der kommunikative Zweck der Untertypen einer Sprechaktklasse bzw. eines Sprechakttyps definiert und beschrieben werden kann. Dabei wird festgestellt, dass er durch die Spezifizierung des kommunikativen Zwecks der Sprechaktklasse bzw. des Sprechakttyps, zu der/zu dem die Untertypen $geh\"{o}ren$, definiert und beschrieben werden kann, wobei die semantischen, die kontextuellen und die sitiativen Aspekte $mitbe\"{u}cksichtigt$ werden sollen.

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일부 주택에서 집먼지 진드기 알러젠 조사 (A Survey of House Dust Mite Allergen Contamination in House)

  • 손종렬;윤승욱;권보연
    • 한국대기환경학회지
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    • 제22권5호
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    • pp.719-723
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    • 2006
  • House dust mite was the most important cause of allergic asthma and rhinitis. More than 70% of Korean children and about 50% of adult with respiratory allergy were sensitive to house dust mite. This experiment was indoor environment in house and house dust mite existence inquiry. From 23rd December 2005 to 28th February 2006, dust samples were collected from the bedclothes by a vacuum cleaner and air sampler And the levels of Der f1 and Der p1 were determined by ELISA((Enzyme-Linked Immunosorbent Assay). The results were as follows : 1 The dust mites allergy contaminations of bedclothes in house were higher than international standards(2000 ng/g). 2. In type of dust mite, the Korean house the almost have the D. farinae other than D. pteronyeeinus of mite. 3. The Der f1 and Der p1 levels per gram of dust from the bedclothes were 2074.99 ng on average, but they did not exist in air. The concentrations of house dust mite were significantly high in the bedclothes. This results suggest that the bedclothes have enough concentrations of dust mites to develop the sensitization. The control of indoor environment should be emphasized to prevent the sensitization by the repeated exposure to dust mite.

항공우편물(航空郵便物)에 대한 항공운송인(航空運送人)의 책임(責任) (Die Haftung des $Luftfrachtf\ddot{u}hrers$ bei der $Bef\ddot{o}rderung$ von Luftpost)

  • 전삼현
    • 항공우주정책ㆍ법학회지
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    • 제7권
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    • pp.177-203
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    • 1995
  • In den letzten Jahren h ufen sich $F\ddot{a}llen$, in denen Luftpostsendungen gestohlen worden oder sonst abhanden gekommen sind. Zumeist handeltes sich urn Sendungen mit hohem Wert, oft genug urn Sendungen, die erhebliche Geldsummen oder gar Diamanten enthalten. Da nach den luftpostrechtlichen Vorschriften nur recht geringf gige $Betr\ddot{a}ge$ von der Post erstattet werden, liegt der Gedanke nahe, den Luftfrachtf hrer in Anspruch zu nehmen. Bei der $Luftpostbef\ddot{o}rderung$ liegt ein klassisches $Dreiecksverh\ddot{a}ltnis$ vor. Folgende Rechtsbeziehungen sind zu unterscheiden : (1) $Verh\ddot{a}ltnis$ zwischen dem Absender und der Post, (2) $Verh\ddot{a}ltnis$ zwischen Post und $Luftfrachtf\ddot{u}hrer$, (3) $Verh\ddot{a}ltnis$ zwischen $Gesch\ddot{a}digtern$ und $Luftfrachtf\ddot{u}hrer$, wobei der $Gesch\ddot{a}digte$ der Absender, $Empf\ddot{a}nger$ oder dinglich Berechtigte sein kann. Gegenstand der Untersuchung ist dieses zuletzt genannte $Rechtsverh\ddot{a}ltnis$. Angesichts der praktischen Bedeutung der hiermit in Zusammenhang stehenden Fragen, angesichts aber auch der Tatsache, $da{\beta}$ die auf erste Sicht umfangreiche (in - und) $ausl\ddot{a}ndische$ Literatur zuni Luftpostrecht wenig $aussagekr\ddot{a}ftig$ ist, erscheint eine genauere Untersuchung ist folgender: $Zun\ddot{a}chst$ wird die Rechtslage nach dem Warschauer Abkommen, insbesondere die Bestimmung des Art.2 Abs.2 WA, untersucht. $Ber\ddot{u}cksichtigt$ weren sodann die $\ddot{A}nderungen$ der genannten Bestimmung im Haag 1955 und Montreal 1975. Sodann wird die bislang vorliegende internationale Rechtsprechung behandelt. Dem $schlie{\beta}t$ sich die Diskussion des hier $ma{\beta}$- geblichen 52 LuftVG an. Besonderes Gewicht wird hierbei auf die Einbettung des Lufttransportrechts in das allgemeine Transportrecht gelegt. Es erscheint an der Zeit, die Vereinzelung der einzelnen Transportrechtsgebiete zu durchbrechen. Es wird sich zeigen, $da{\beta}$ aus dieser $Ber\ddot{u}cksichtigung$ anderer Transportrechtsgebiete sich eine sachgerechte $L\ddot{o}sung$ entwicklen Das Warschauer Abkommen befa t sich in seinem Art.2 Abs.2 $ausdr\ddot{u}cklich$ mit der Bef rderung von Luftpost. Die $urspr\ddot{u}ngliche$ Fassung von Warschau ist im Haag 1955 $ge\ddot{a}ndert$ worden. Eine weitere $\ddot{A}nderung$ ist in Montreal 1975 beschlossen worden.

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A.c.I.-구문에서의 대명사 분포에 관한 연구 (Distribution von Pronomina in A.cI.-Konstruktionen)

  • 김연찬
    • 한국독어학회지:독어학
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    • 제7집
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    • pp.105-125
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    • 2003
  • Personal- und Reflexivpronomen stehen in einer komplementaren Beziehung zueinander. Die vorliegende Arbeit zeigt, welches von beiden Pronomen verschiedenen AcI-Konstruktionen jeweils richtig ist Vor allem stelle ich hier die These auf, dass Grammatik in erster Linie ein Regelwerk ist und dass dernzufolge $S\"{a}tze$ mit gleicher Struktur immer einheitlich und konsistent mit denselben Regeln $erkl\"{a}rt$ werden sollten: (1) a. Der Gefangen $l\"{a}sst$ den Polizisten auf ${\ast}sich_i/ihn_i$ achten. b. $Hans_i{\;}l\"{a}sst$ Maria zu $sich_i/{\ast}ihm_i$ kommen. (2) a. $Peter_i$ sieht Hans von ${\ast}sich_i/ihm_i$ betrogen. b. $Hans_i{\;}f\"{u}hlt$ die Freundin von $sich_i/{\ast}ihm_i$ weggezogen. Bei diesen Beispielen liegt der Verteilungsunterschied der Pronomina nicht an Grammatikregeln sondern am individuellen Sprachgebrauch. Ferner wird hier darauf hingewiesen, dass die AcI-Verben mit Ausnahme des Verbs lassen a1s 3-wertige Verben so wie die $S\"{a}tze$ in Beispiel (3) zu behandein sind D.h., die Struktur $f\"{u}r$ AcI-Konstruktionen sieht so aus wie (4b), nicht wie (4a). Betrachten wir dies noch einmal an einem Beispiel: (3) a. Ich sehe mich $m\"{u}de$ b. Ich $f\"{u}hle$ mich viel besser.

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