Koreanishche Zeitschrift fur Deutsche Sprachwissenschaft
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v.2
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pp.229-254
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2000
In der vorliegenden Arbeit wurde versucht, eine $ad\"{a}quate\;Basis\;f\"{u}r$ die Untersuchung der indirekten Sprachhandlung dadurch zu schaffen, die das $Indirektheitsph\"{a}nomen$ konstituierenden sozial-kommunikativen Faktoren ans Licht zu bringen. Dazu $mu{\ss}ten\;zun\"{a}chst$ einige Unstimmigkeiten der Searleschen Theorie der indirekten Sprechakte, die lange Zeit in der linguistischen Pragmatik dominierte, auf ihre $Erkl\"{a}rungskraft$ sowie ihre Haltbarkeit hin $\"{u}berpr\"{u}ft$ werden. In dieser Theorie wird davon ausgegangen, mit einer indirekten $\"{A}u{\ss}erung\;w\"{u}rden zwei\;illokution\"{a}re$ Akte gleichzeitig realisiert. Diese Annahme beruht ihrerseits auf der Auffassung, dem Satz wohne eine $illokution\"{a}re$ Rolle inne, wie z.B. dem Interrogativsatz die Rolle der FRAGE. So ist die bei Tisch oft verwendete $\"{A}u{\ss}$erung 'Kannst du mir das Salz reichen?' einerseits aufgrund des Fragesatztyps FRAGE und andererseits aufgrund der ihr konventionell zuzuordnenden Funktion eine BITTE. Die Frage ist, ob dem sog. $sekund\"{a}r\;illokution\"{a}ren$ Akt, also in diesem Fall der FRAGE, der Handlungscharakter verliehen werden kann. Denn die Handlungsintention des Sprechers liegt eindeutig darin, vom $H\"{o}rer$ das Salz $\"{u}berreicht$ zu bekommen, und nicht darin, sich vom $H\"{o}rer$ etwa uber seine $F\"{a}higkeit$ zum Salzreichen zu informieren. Die schwerwiegendsten $M\"{a}ngel$ der Searleschen Analyse der Indirektheit liegen z.T. darin, bei der Bestimmung des kommunikativen Zwecks einer $\"{A}u{\ss}erung$ von den sprachlichen Eigenschaften des Satzes ausgegangen zu sein und nicht von dem $Proze{\ss}$ der gemeinsamen Sinnkonstituierung durch die Kommunikationsteilnehmer, wie etwa durch die gegenseitige Annahme und die reflexive Intention. In diesem Zusammenhang erweisen sich die-von Grice so genanntenpartikularisierten konversationellen Implikaturen als das Musterbeispiel $f\"{u}r$ die Entstehung und Interpretation der indirekten $\"{A}u{\ss}erung$. Hier wird man vor allem - wenigstens auf der abstraktiven Ebene der Gegenstandsanalyse - der kommunikativen $Realit\"{a}t$ gerecht. Die kommunikative Indirektheit in der Alltagskommunikation, so $hei{\ss}t$ der allgemeinere Begriff als etwa die Indirektheit auf der $illokution\"{a}ren$ Ebene, zeichnet sich dadurch aus, $da{\ss}$ sie eine in besonderem $Ma{\ss}e$ partnerorientierte, kooperative und auf die $Intersubjektivit\"{a}t$ unter den Kommunikationsteilnehmem abzielende Handlungsweise darstellt.
Koreanishche Zeitschrift fur Deutsche Sprachwissenschaft
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v.6
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pp.345-365
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2002
In diesem Aufsatz wired versucht, eine Mikrostruktur $f\"{u}r$ ein elektronisehes Detusch-Koreanisehes $W\"{o}rterbueh$ zu entwerfen. Bei gedruekten $W\"{o}rterb\"{u}ehern$ sind die lexikographischen Daten und die $W\"{o}rterbuchstrukturen$ mehr oder weniger standardisiert, dagegen bei elektronischen $W\"{o}rterb\"{u}ehern$ strikt formalisiert. Im Laufe der letzten 50 Jahre sind zwar viele gedruekte, jedoch kaum auf Elektronik basierte zweisprachige $W\"{o}rterb\"{u}cher\;f\"{u}r$ Deutseh-Koreanisch ersehienen. Elektronische $W\"{o}rterb\"{u}cher$ haben mehre Vorteile und sind in diesem Informationszeitalter als Hilfsmittel $f\"{u}r$ den Fremdspraeherwerb unabdingbar. Die Festlegung der logischen Struktur des $W\"{o}rterbuehs\;ist\;f\"{u}r\;die\;W\"{o}rterbucharbeit\;unerl\"{a}{\ss}lich$ und $f\"{u}r$ die Herstellung elektronischer $W\"{o}rterb\"{u}cher$ von Bedeutung, wird jedoch in der koreanischen Praxis oft $vemachl\"{a}{\ss}igt$. Daher weisen die meisten koranischen $W\"{o}rterb\"{u}cher$ keine konsistente Form in der Struktur von $W\"{o}rterbuehdefinitionen$ auf. Aus diesen $Gr\"{u}nden$ schlage ich eine formale logisehe Struktur $f\"{u}r$ ein elektronisches Deutsch-Koreanisches $W\"{o}rterbuch$ vor. $Zun\"{a}chst$ werden grundlegende lexikalische Begriffe $eingef\"{u}hrt,\;anschlie{\ss}end$ wird auf die Analyse der lexikalischen $Eintr\"{a}ge\;f\"{u}r$ ein Deutsch-Koreanisches $W\"{o}rterbuch$ eingegangen. In diesem Beitrag wird keine fertige Miktostruktur $pr\"{a}sentiert$, sondern eine Anregung zur weiteren Diskussion zu einer Mikrostruktur gegeben. Als logisehe Struktur $f\"{u}r$ das elektronische Deutsch-Koreanische $W\"{o}rterbuch$ wird eine glattalphabetische Makrostruktur aufgenommen, die Mikrostruktur als semiintegriert. Die lexikographische Arbeit ist $zeitaufw\"{a}ndig$ und braucht viele $Fachkr\"{a}fte$. Deshalb ist die Festlegung einer konsistenten und objektiven Mikrostruktur eine Voraussetzung der $W\"{o}rterbuchherstellung$. Sie regt auch dazu an, die lexikalischen Informationen im Artikel genauer zu analysieren. Erst dadurch wird ein effektives elektronisches $W\"{o}rterbuch\;m\"{o}glich$, das eine Weiterbenutzung der klassifizierten Informationen $unterst\"{u}tzt$.
Wenn man das fahrl${\"{a}}$ssige Begehungsdelikt in Bezug auf ein Niveau eines Risiko der objektiv vorhandenen tatbestandlichen Erfolgsm${\"{o}}$glichkeit und auf die n${\"{o}}$tige Sorgfaltspflicht, die die T${\"{a}}$ter nimmt, um das solches Risiko abzuhalten, berucksichtigt, ergibt sich der spezielle Fall selten bei der Person, mit dem hoch-gefahrlichen Berufszweig besch${\"{a}}$ftigt ist, auf den die bestehende Allgemeine-Theorie ${\"{u}}$ber das gafahrl${\"{a}}$ssige Begehungsdelikt gleichm${\"{a}}$ssig unanwendbar ist. Bez${\"{u}}$glich des Piloten des Milit${\"{a}}$rflugzeug ergibt sich oftmals ein bestmmter Fall, die die KontroIIe des Risiko gesch${\"{a}}$ftlich uber sein eigenes pers${\"{o}}$nliches Ermessen geht, und er nimmt die Pflicht, die notwendige milit${\"{a}}$rische Zielsetzung zuerst vor allem zu ber${\"{u}}$cksichtigen, wenn auch technisch, klimatisch und umstandehalber ein normales Niveau von Risiko ${\"{u}}$bersteigt wird und zugleich ein bedenkliches hoches Risiko mit sich gebracht wird. Aus diesem Anla${\beta}$ kann man folgem, da${\beta}$ der Pilot des Milit${\"{a}}$rflugzeug ein besonderer Fall ist, auf den die Kriterien in Bezug auf das Gebiet der Regel ${\"{u}}$ber das fahrl${\"{a}}$ssige Begehungsdelikt gleichm${\"{a}}$ssig unanwendbar sind. Und weil die Vermehrung der Gefahr des Flugzeug sofort an die Vermehrung der Gefahr seines eigenen Leben angeschlossen wird und daher es eine M${\"{o}}$glichkeit gibt, da${\beta}$ der Pilot dem Resultat eines Gefahr zum ersten Opfer f${\"{a}}$llt, ist die Regelung in der Punkt der Generalpr${\"{a}}$vention gegen das fahrl${\"{a}}$ssige Begehungsdelikt sinnlos. Und auch muB die militarpolitische Punkt, die Piloten des Milit${\"{a}}$rflugzeug gem${\"{a}}$${\beta}$ dem notwendigen Ausma${\beta}$ auszubilden und das Ausma${\beta}$ zu behalten, aktuell berucksichtigt werden.
In den letzten Jahren h ufen sich $F\ddot{a}llen$, in denen Luftpostsendungen gestohlen worden oder sonst abhanden gekommen sind. Zumeist handeltes sich urn Sendungen mit hohem Wert, oft genug urn Sendungen, die erhebliche Geldsummen oder gar Diamanten enthalten. Da nach den luftpostrechtlichen Vorschriften nur recht geringf gige $Betr\ddot{a}ge$ von der Post erstattet werden, liegt der Gedanke nahe, den Luftfrachtf hrer in Anspruch zu nehmen. Bei der $Luftpostbef\ddot{o}rderung$ liegt ein klassisches $Dreiecksverh\ddot{a}ltnis$ vor. Folgende Rechtsbeziehungen sind zu unterscheiden : (1) $Verh\ddot{a}ltnis$ zwischen dem Absender und der Post, (2) $Verh\ddot{a}ltnis$ zwischen Post und $Luftfrachtf\ddot{u}hrer$, (3) $Verh\ddot{a}ltnis$ zwischen $Gesch\ddot{a}digtern$ und $Luftfrachtf\ddot{u}hrer$, wobei der $Gesch\ddot{a}digte$ der Absender, $Empf\ddot{a}nger$ oder dinglich Berechtigte sein kann. Gegenstand der Untersuchung ist dieses zuletzt genannte $Rechtsverh\ddot{a}ltnis$. Angesichts der praktischen Bedeutung der hiermit in Zusammenhang stehenden Fragen, angesichts aber auch der Tatsache, $da{\beta}$ die auf erste Sicht umfangreiche (in - und) $ausl\ddot{a}ndische$ Literatur zuni Luftpostrecht wenig $aussagekr\ddot{a}ftig$ ist, erscheint eine genauere Untersuchung ist folgender: $Zun\ddot{a}chst$ wird die Rechtslage nach dem Warschauer Abkommen, insbesondere die Bestimmung des Art.2 Abs.2 WA, untersucht. $Ber\ddot{u}cksichtigt$ weren sodann die $\ddot{A}nderungen$ der genannten Bestimmung im Haag 1955 und Montreal 1975. Sodann wird die bislang vorliegende internationale Rechtsprechung behandelt. Dem $schlie{\beta}t$ sich die Diskussion des hier $ma{\beta}$- geblichen 52 LuftVG an. Besonderes Gewicht wird hierbei auf die Einbettung des Lufttransportrechts in das allgemeine Transportrecht gelegt. Es erscheint an der Zeit, die Vereinzelung der einzelnen Transportrechtsgebiete zu durchbrechen. Es wird sich zeigen, $da{\beta}$ aus dieser $Ber\ddot{u}cksichtigung$ anderer Transportrechtsgebiete sich eine sachgerechte $L\ddot{o}sung$ entwicklen Das Warschauer Abkommen befa t sich in seinem Art.2 Abs.2 $ausdr\ddot{u}cklich$ mit der Bef rderung von Luftpost. Die $urspr\ddot{u}ngliche$ Fassung von Warschau ist im Haag 1955 $ge\ddot{a}ndert$ worden. Eine weitere $\ddot{A}nderung$ ist in Montreal 1975 beschlossen worden.
Cholangiocarcinoma (CCA) is a cancer of the bile duct epithelial cells. The highest incidence rate of CCA with a poor prognosis and poor response to chemotherapy is found in Southeast Asian countries, especially in northeastern Thailand and Lao PDR. Cathepsin B is a lysosomal cysteine protease which is regulated by cysteine proteinase inhibitors such as cystatin C. Elevation of cathepsin B levels in biological fluid has been observed in patients with inflammatory diseases and many cancers. We aimed to investigate the serum cathepsin B and cystatin C levels of CCA patients to evaluate the feasibility of using cathepsin B and cystatin C as markers for the diagnosis of CCA. Fifty-six sera from CCA patients, 17 with benign biliary diseases (BBD) and 13 from controls were collected and the cathepsin B and cystatin C levels were determined. In addition, cathepsin B expression was investigated immunohistochemically for 9 matched-pairs of cancerous and adjacent tissues of CCA patients. Serum cathepsin B, but not cystatin C, was significantly higher in CCA and BBD patient groups compared to that in the control group. Consistently, all cancerous tissues strongly expressed cathepsin B while adjacent tissues were negative in 7 out of 9 cases. In contrast, serum cystatin C levels were comparable between CCA and control groups, although serum cystatin C levels in the BBD group was higher than that in the control or CCA groups. When the serum cathepsin B to cystatin C ratio was calculated, that of the CCA group was significantly higher than that of the control group, and, although statistically not significant, the ratio of CCA group showed a trend to be higher than that of the BBD group. Thus, the cathepsin B to cystatin C ratio might be used as an alternative marker for aiding diagnosis of CCA.
Kennzeichnend f$\ddot{u}$r die $\ddot{a}$rztlichen T$\ddot{a}$tigkeiten, wenn Konflikte in medikament$\ddot{o}$sen Behandlungen auftreten, passiert es oft, dass es wegen unn$\ddot{o}$tigen Missverst$\ddot{a}$ndnissen oder Mangel an Verst$\ddot{a}$ndnis zwischen Arzt und Patient als extremes Ph$\ddot{a}$nomen zum impulsiven Strafprozess oder physischer Gewalt von Seite des Patienten kommt. In diesem Falle verteidigt sich der Arzt mit Schutzbehandlung und Behandlungsablehnung um die Folgen der $\ddot{a}$rztlichen Behandlung zu entweichen. Es ist dadurch auf beiden Seiten, Arzt und Patient, eine schwierige Sache. Denn der Versuch solche F$\ddot{a}$lle in Konflikten durch Zivilklage zu kl$\ddot{a}$ren, ist die Beweisf$\ddot{u}$hrung des Patienten und die dadurch in Lange gezogene Anklage meist durch die $\ddot{a}$rztliche Fachlichkeit und Behutsamkeit nicht wirklich m$\ddot{o}$glich. Infolgedessen ist es n$\ddot{o}$tig alternative Streitbeilegungsmethoden wie Schlichtung, Regelung oder Vermittelung einzuf$\ddot{u}$hren, anstatt von Gerichtsverfahren. Konflikte in einer $\ddot{a}$rztlichen Behandlung sind f$\ddot{u}$r den Patienten und auch f$\ddot{u}$r den Arzt eine Plage, denn physischer und geistiger Schaden wird dadurch verursacht. So ist eine schnelle Einf$\ddot{u}$hrung vertrauensw$\ddot{u}$rdiger Methoden in diesem Bereich notwendiger als in anderen. In diesem Aufsatz wird eine m$\ddot{o}$gliche Einf$\ddot{u}$hrung von einer passenden alternativen Beilegung von Rechtsstreitigkeiten in S$\ddot{u}$dkorea und ein Plan zur Aktivierung von dieser vorgef$\ddot{u}$hrt. Derzeitig wird in Deutschland als Alternative f$\ddot{u}$r Anklagen in den jeweiligen Bundesl$\ddot{a}$ndern die von den $\ddot{A}$rztevereinen erstellten und beaufsichtigten Schlichtungsstellen und Gutachterkommission in Rat genommen. Schlie$\ss$lich sollten wir aufgrund der vorliegenden Fakten und die Vor-und Nachteile dieser Schlichtungsmethoden auffassen und als Vorbild unserer anwenden und versuchen diese in Aktion zu bringen.
Neben der staatlichen Gerichtsbarkeit gibt es eine gesetzlich legitimierte Schiedsgerichtsbarkeit durch Privatpersonen nach dem Schiedsverfahrensrecht. Diese Institution entwickelte sich zwar als $\ddot{U}bergangsstufe$ von der Selbsthilfe zur staatlichen Gerichtsbarkeit und aber erlangt zur Zeit mit dem Wirtschaftswachstum, vor allem mit der Verschmelzung des internationalen Handels eine hervorragende Stellung im Justizsystem. $F\ddot{u}r$ die weitere Entwicklung der Schiedsgerichtsbarkeit ist die $Unterst\ddot{u}tzung$ und Kontrolle des staatlichen Gerichts von großer Bedeutung. In der vorliegenden Arbeit handelt es sich $haupts\ddot{a}chlich$ um die Rolle und Grenze des Gerichts in der Schiedsgerichtsbarkeit. Dabei ist die Rolle des Gerichts in 3 Teilen geteilt untersucht, und zwar die aktive, die passive und die kontrollierende Rolle des Gerichts. Unter der ersten $geh\ddot{o}ren$ das Eingreifen des Gerichts in das Schiedsverfahren, z.B. bei der Bestellung und Ablehnung des Schiedsrichters und bei der Frage $\ddot{u}ber$ die Bedendigung des Schiedsrichteramtes und die einstweiligen Maßnahmen des Gerichts sowie die $Unterst\ddot{u}tzung$ des Gerichts bei der Beweisaufnahme. Weil das Schiedsgericht keine Zwangsgewalt besitzt, ist die Schiedsgerichtsbarkeit in bestimmten $F\ddot{a}llen$ auf die aktive Mitwirkung des Gerichts stark angewiesen. Die Rolle des Gerichts in der Schiedsgerichtsbarkeit ist aber durch die Entscheidungsbefugnis des Schiedsgerichts $\ddot{u}ber$ die eigene $Zust\ddot{a}ndigkeit$ und $\ddot{u}ber$ die $G\ddot{u}ltigkeit$ der Schiedsvereinbarung(sog. Kompentz-Kompetenz) und durch den einstweiligen Rechtsschutz durch das Schiedsgericht $eingeschr\ddot{a}nkt$. Hier $beschr\ddot{a}nkt$ sich das Gericht auf die passive Rolle. Die Schiedsgerichtsbarkeit ist außerdem der Kontrolle durch das staatliche Gericht zu unterziehen, sei es durch die Aufhebungsklage oder sei es durch die Entscheidung $\ddot{u}ber$ die Vollstreckung des Schiedsspruchs. Besonders im $Vollstreckbarerkl\ddot{a}rungsverfahren$ hat das ordentliche Gericht eine umfangreiche $\ddot{U}berpr\ddot{u}fungsm\ddot{o}glichkeit$ des Schiedsspruchs. Einerseits soll die Stellung der Schiedsgerichtsbarkeit nicht durch die Mitwirkung und Kontrolle des staatlichen Gerichts entwertet werden, andererseits ist es aber Aufgabe des Staates, die Richtigkeit der schiedsgerichtlichen Entscheidung zu garantieren. In der Schiedsgerichtsbarkeit ist auch das Rechtsstaatsprinzip aufrechterhalten zu bleiben. Abschließend ist festzustellen, daß die Schiedsgerichtsbarkeit ohne Mitwirkung des staatlichen Gerichts nicht auskommt, die Rolle des Gerichts aber auf das erforderliche Maß $beschr\ddot{a}nkt$ sein sollte.
Der Begriff des Todes $h{\ddot{a}}ngt$ die einzelne Wertvorstellung ab, so dass die Unanschaulichkeit des Todes besteht und noch zu $kl{\ddot{a}}ren$ ist. Im koreanischen Recht, findet sich keine Legaldefinition des Todes. In der juristischen Literatur herrscht der Herztod, nach dem $f{\ddot{u}}r$ den Todeszeitpunkt der irreversible und $vollst{\ddot{a}}ndige$ Stillstand der $Herzt\ddot{a}tigkeit$ gehalten wird, $herk{\ddot{o}}mmlicherweise$ bis jetzt als Todesdefinition vor. Der Herztod basiert darauf, dass Individualtod des Menschen durch den $endg{\ddot{u}}ltigen$, nicht behebbaren Stillstands von Herzschlag nach Ausfall von Atmung eingetreten sind. Auch der medizinische Laie kann den Herztod einfach wahrnehmen und sicher feststellen. Darauf folgt der Herztod als sicheres Todeszeichen angesehen wird. In der Regel trete der Herztod letzte Mal im $nat{\ddot{u}}rlichen$ Sterbeprozess ein. Die $j{\ddot{u}}ngste$$k{\ddot{u}}nstlichen$ Reanimationsma ${\SS}nahmen$$erm{\ddot{o}}glicht$ es, die Atmungs- und Kreislauffunktion $f{\ddot{u}}r$ eine begrenzte Zeit $k{\ddot{u}}nstlich$ aufrecht zu erhalten. Die Entwicklung der Medizin machte es zu erkennen, dass das "Zentralorgan Gehirn" $f{\ddot{u}}r$ die Aufrechterhaltung der biologischen Lebensfunktion des Gesamtorganismus unverzichtbar ist. Die Verbesserung von Transplantationstechniken gab $gro{\SS}en$ Anlass neben $f{\ddot{u}}r$ den verbesserten Reanimationstechniken auch $f{\ddot{u}}r$ den Fortschritt auf dem Gebiet der toten Transplantation. Je frischer die Organe sind, desto $gr\ddot{o}{\SS}er$ sind die Chancen $f{\ddot{u}}r$ eine erfolgreiche Verpflanzung und $f{\ddot{u}}r$$T{\ddot{a}}tigkeit$ im $Empf{\ddot{a}}ngerorganismus$. Die Organentnahme als solche wird $unzul{\ddot{a}}ssig$ nur durch Feststellung des Herztod bei lebenswichtigen Organe, besonders wie Herz. Der Herzstillstand allein ist aber kein sicheres Kriterimn $f{\ddot{u}}r$ die $Zul{\ddot{a}}ssigkeit$ der Organentnahme. Im Korea wurde das Gesetz ${\ddot{u}}ber$ die Transplantation von Organen (Gesetz-Nummer 5858) am 8. Februar 1999 ${\ddot{o}}ffentlich$ bekannt gemacht l1nd trat am 9. Febrllar 2000 in Kraft(${\S}$ 1 Schussvorschriften kTPG). Aus der Sicht des Gesamthirntod definiert das Transplantationsgesetz derjenige, dass nach Kriterien und Nachweisverfahren $f{\ddot{u}}r$ Hirntodfeststellung dieses Gesetzes der irreversible Ausfall der Gesamthirnfunktion festgestellt wird, als Hirntoter (${\S}$ 3 Nr.4 kTPG). Mit dieser Regelung wird die Feststellung des Gesamthimtodes als gesetzliche Mindestvoraussetzung $f{\ddot{u}}r$ die Organentnahme festgelegt. Es handelt sich um Kriterien und Nachweisverfahren $f{\ddot{u}}r$ Hirntodfeststellung des koreanischen Transplantationsgesetzes.
Diagnosis of cholangiocarcinoma (CCA) is difficult when patients do not show jaundice. The aim of this study was to examine the feasibility of using the total serum bile acid (TSBA) level as an aid for the diagnosis of CCA in patients without jaundice. For this purpose, TSBA of the following groups were measured using a Beckman Synchron CX4 clinical chemistry analyzer: 60 cases of CCA with total serum bilirubin ${\leq}2mg/dL$ (low total bilirubin group, LTB); 32 cases of CCA with total serum bilirubin >2 mg/dL (high total bilirubin group, HTB); and 115 healthy controls. Liver function parameters such as serum cholesterol, albumin, alanine aminotransferase (ALT), aspartate aminotransferase (AST) and alkaline phosphatase (ALP) were also examined. The results showed that the TSBA of both LTB and HTB groups of the CCA patients were significantly higher than that of the healthy controls. Also, significant correlation was observed between TSBA and total bilirubin levels in the HTB group of CCA patients. However, no such correlation was seen in the LTB group. The cut-off value of TSBA was determined for the LTB group of CCA patients using the receiver operating characteristic curve analysis, and it was $6.05{\mu}mol/L$ with the sensitivity and specificity of 46.7% and 84.4%, respectively. In addition, the ALP level was correlated well with the TSBA level and ALP in HTB group was significantly higher than that of LTB group. Moreover, the combination of high TSBA and high ALP levels gave higher specificity up to 97.4%. TSBA might be useful for the diagnosis of CCA patients without jaundice.
Die staatliche Gerichtsbarkeit und die Schiedsgerichtsbarkeit haben es gemeinsam, dass sie eine Institution der Entscheidung von priyatrechtlichen Streitigkeiten sind und dass ihre Entscheidungen auf ein rechtmaessiges Verfahren beruhen muessen. Auf der anderen Seite aber unterscheiden sick die beiden Institutionen wesentlich dadurch, dass die Schiedsgerichtsbarkeit auf einer rechtsgesch$\"{a}$ftlichen Parteihandlung, n$\"{a}$imlich einer Schiedsvereinbarung beruht, w$\"{a}$hrend das Prozessvefahren vol den staatllchen Gerichten seine Legitimation in der Staatshoheit hat. Wegen der vertraglichen Basis der Schiedsgerichtsbarkeit k$\"{o}$nnen die Parteien in der Schiedsgerichtsbarkeit $\"{u}$ber das Verfahren verf$\"{u}$gen, und beim Fehlen der Parteivereinbarung f$\"{u}$hrt das Schiedsgericht nach freiem Ermessen das Verfahren durch. Damit das Schiedsvefahren nicht zu einem quasi-Konventionalprozess wird und die Garantie der rechtsstaatlichen Prinzipien nicht ausser acht gelassen wird und ein geordnetes Schiedsverfahren zu gewahrleisten ist, braucht das Schiedsgericht einen Massstab seines Ermessens. Die Regelungen der Zivilprozessordnung sind dabei in erster Lime in Erw$\"{a}$gung zu ziehen, weil sie sick auf die rechtm$\"{a}$ssige Erledigung der Streitigkeiten richten. Die Zivilprozessordnung hat nicht zuletzt einen grossen Einfluss auf das Schiedsverfahren, sei os durch die Ausiibung der Zwangsgewalt des staatlichen Gerichts bei der Beweisaufnahme odor sei es durch das Anerkennungs- und Vollstreckbarerklarungsverfahren des Schiedsspruchs. Obwohl der Zivilprozess md das Schiedsverfahren sich im wesentlichen unterscheiden lassen, sind sie miteinander eng verbunden. Die staatlichen Gerichte haben nicht nor die Pflicht, im Wege der Aufhebungsklage md des YollstreckbarerldErungsverfahrens die Schiedsgerichtsbarkeit zu kontrollieren, sondern auch die Aufgabe, bei der Entscheidung des Schiedsgerichts mitzuwirken. Die Schiedsgerichtsbarkeit ist vol allem bei der Beweisaufnahme auf dieMitwirkung des staatlichen Gerichts angewiesen. Das ergibt sich aus dom Gewaltmonopol des Staates. Bei der Mitwirkung des staatlichen Gerichts spielt die Zivilprozessordnung eine entscheidende Rolle, weil das Gericht die Beweisaufnahme nach der Zivilprozessordnung durchzufiihren hat. Fiir die anderung der Zivilprozessordnung im Jahr 2002 muss man daher auch in der Schiedsgrichtsbarkeit Aufrnerksarnkeit zeigen. Vor allem lassen sich die eventuelle, alternative subjektive Klagenhaufung, die Rechtzeitigkeit des Vorbinggens, die St$\"{a}$rkung der Vorbereitung der miindlichen Verhandlung, der Zeugenbeweis md die Vorlegungspflicht der Urkunden sowie die Abanderungslrlage auch auf das Schiedsverfahren anwenden nd damit kann man die EffektivitEt des SchiedsverfEhrens vertiefen und erh$\"{o}$hen.
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[게시일 2004년 10월 1일]
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제 17 조 (전자우편주소 수집 금지)
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제 6 장 손해배상 및 기타사항
제 18 조 (손해배상)
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제 19 조 (관할 법원)
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[부 칙]
1. (시행일) 이 약관은 2016년 9월 5일부터 적용되며, 종전 약관은 본 약관으로 대체되며, 개정된 약관의 적용일 이전 가입자도 개정된 약관의 적용을 받습니다.