• Title/Summary/Keyword: Psychische Patienten

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Rechtsvergleichende $\ddot{U}$berpr$\ddot{u}$fungen $\ddot{u}$ber zwangsunterbringung der psychischen Patienten (정신질환자의 비자발적 입원에 관한 비교법적 검토 - 독일법을 중심으로 -)

  • Yi, Jae-Kyeong
    • The Korean Society of Law and Medicine
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    • v.10 no.2
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    • pp.183-201
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    • 2009
  • Im Allgemeinen auch psychische Patienten k$\ddot{o}$nnen sich daruber selbst entscheiden, $\ddot{a}$rztliche Behandlung zu nehmen und ins Krankenhaus aufgenommen zu werden. Im S$\ddot{u}$dkorea bei der zwangsweisen Unterbringung wird kein KBGB des privatlichen Rechts, sondern Gesetz $\ddot{u}$ber psychisch Gesundheitspflege des $\ddot{o}$ffentlichen Rechts vorz$\ddot{u}$glich verwandt. Aber das noch kann ein selbst Bestimmungsrecht von der psychischen Patient verletzen. Im Deutschland regelt BGB $\S$ 1906 Zwangsunterbringung der psychische Patienten, die Gef$\ddot{a}$hr des Selbstmord oder der Eigengef$\ddot{a}$hrdung haben. Au$\ss$erdemhat jedes Land eigen Gesetz $\ddot{u}$ber psychischen Kranken, das $\ddot{o}$ffentliche Vorschrift f$\ddot{u}$r Zwangsunterbringung regelt. Im Fall der Zwangsunterbringung im Deutschland BGB $\S$ 1906 wird prim$\ddot{a}$rer als $\ddot{o}$ffentlich Rechts verwandt, um die Selbstbestimmungsrecht der Patienten zu unterstutzen. Auch im Korea KBGB (koreanisches B$\ddot{u}$rgerliches Gesetzbuch) Ver$\ddot{a}$nderungen f$\ddot{u}$r die Einf$\ddot{u}$hrung des Betreuungsrechts, die sich mit der Zwangsunterbringung befassen, sollten diskutiert werden, damit die Selbstbestimmung sch$\ddot{a}$tzen.

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