• Title/Summary/Keyword: Freiheit der Wahl

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Freiheit vom Zwang und Freiheit von der Notwendigkeit: Eine Untersuchung des Begriffs der Freiheit des Willens bei Kant im Vergleich mit Leibniz (강제로부터의 자유와 필연으로부터의 자유: 라이프니츠와 칸트의 의지자유개념 비교연구)

  • Yun, Sunkoo
    • Journal of Korean Philosophical Society
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    • no.114
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    • pp.177-212
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    • 2016
  • Kants Begriff der Freiheit des Willens ist sehr kompliziert und verwirrend. Denn sowie es Ziel der ${\gg}$Kritik der praktischen Vernunft${\ll}$ ist, die reine praktische Vernunft zu beweisen, liegt der Fokus von Kants Begriff der Freiheit auf der Freiheit von Zwang, wobei Kant eine unbestimmte Haltung zur Freiheit von Notwendigkeit einnimmt und sie dann $schie{\ss}lich$ leugnet. Leibnizens Begriff der Freiheit dagegen hebt die Freiheit von Notwendigkeit hervor, denn er sagt, dass der menschliche Wille nicht nur vom Zwang der Leidenschaft, sondern auch von Notwendigkeit frei sei. Die Struktur von Leibnizens Freiheitslehre unterscheidet sich zwar sehr von der Kants, aber die Charakterlehren beider Denker, in denen die $M{\ddot{o}}glichkeit$ der Vereinbarkeit von Freiheit und Notwendigkeit behandelt werden, weisen viele Parallelen auf. Zudem ist Leibnizens Begriff der Freiheit sehr eindeutig. Daher ist ein Vergleich von Leibnizens und Kants Begriff der Freiheit nicht nur sinnvoll und $f{\ddot{u}}hrt$ zu einem besserem $Verst{\ddot{a}}ndnis$ von Kants Freiheitsbegriff, durch die vergleichende Analyse stellt sich zudem auch heraus, dass auch bei Kant nicht nur Freiheit von Zwang, sondern auch Freiheit von Notwendigkeit $m{\ddot{o}}glich$ ist. Leibniz geht $f{\ddot{u}}r$ seine Freiheitslehre von dem Begriff der Freiheit vom Zwang der Leidenschaft, welcher von allen Rationalisten anerkannt wird, sowie von dem Begriff der Freiheit von der Notwendigkeit, welcher von Spinoza negiert wird, aus. Kant dagegen definiert Freiheit als $Unabh{\ddot{a}}ngigkeit$ von den Naturgesetzen, was diesen Begriff von Anfang an unklar macht. Kant war sich anfangs der Zweideutigkeit dieses Konzepts nicht $bewu{\ss}t$ und hat es undeutlich gebraucht, doch in der Neuauflage von ${\gg}$Die Religion innerhalb der $blo{\ss}en$ Vernunft${\ll}$ erkennt er den Unterschied in den zwei Begriffen der Willensfreiheit, weshalb er bei der Rechtslehre in der ${\gg}$Metaphysik der Sitten${\ll}$ dazu kommt, die Wahlfreiheit zu negieren. Aber in den Abschnitten, wo Kant in der ${\gg}$Kritik der reinen Vernunft${\ll}$ und der ${\gg}$Kritik der praktischen Vernunft${\ll}$ die Vereinbarkeit von Freiheit und Notwendigkeit behandelt, $f{\ddot{u}}hrt$ Kant aus, so wie auch Leibniz, dass der intelligible Charakter des Menschen sich durch wiederholte freie Wahl formt, womit sich $best{\ddot{a}}tigt$, dass auch Kant die Freiheit der Wahl anerkannt hat. Kant leugnet die Wahlfreiheit, weil er der Ansicht ist, dass der Begriff der Freiheit als ein einheitlicher Begriff definiert werden muss. Doch Freiheit muss nicht zwingend einheitlich definiert werden. Da Freiheit von Zwang und Freiheit von Notwendigkeit nicht $widerspr{\ddot{u}}chliche$ Begriffe sind, $k{\ddot{o}}nnen$ sie dem selben Willen gleichzeitig zugeteilt werden. Auch wird erst hierdurch Autonomie $m{\ddot{o}}glich$ gemacht.