Art. 2 Abs. 1 GG sch${\ddot{u}}$tzt umfassend die allgemeine Handlungsfreiheit. Daher bed${\ddot{u}}$rfen private Handlungen grunds${\ddot{a}}$tzlich keiner gesetzlichen Erm${\ddot{a}}$chtigungsgrundlage. Dies gilt selbstverst${\ddot{a}}$ndlich auch fur die Unternehmen der Bewachungsbranche. Allerdings ist es bei der Aus${\ddot{u}}$bung der Bewachungsaufgabe typisch, mit Strafe oder zumindest Schadensersatzpflicht sanktionierte Tatbest${\ddot{a}}$nde zum Nachteil Dritter zu verwirklichen. F${\ddot{u}}$r solche F${\ddot{a}}$lle stehen den Bewachungspersonen m${\ddot{o}}$glicherweise Rechtfertigungsgr${\ddot{u}}$nde zur Seite. Dadurch wird ein ansonsten rechtswidriges Handeln rechtm${\ddot{a}}$${\ss}$ig und so wird im Ergebnis eine Strafbarkeit (wie auch eine Schadensersatzpflicht) ausgeschlossen. Dabei wird klargestellt, dass dem Sicherheitsgewerbe au${\ss}$er in den F${\ddot{a}}$llen der gesetzlichen ${\ddot{U}}$bertragung der hoheitlichen Befugnisse nur die vom Auftraggeber vertraglich ${\ddot{u}}$bertragenen privatrechtlichen Befugnisse sowie die Jedermannsrechte zustehen Au${\ss}$erdem soll im Rahmen der Privatisierung der Gefahrenabwehraufgaben auf solche spezialgesetzlichen Regelungen hingewiesen werden, bei denen Bewachungspersonen mit der hoheitlichen Wahrnehmung bestimmter Sicherheitsaufgaben betraut, d.h. dazu befugt sind, Sicherheitsaufgaben in den Handlungsformen des ${\ddot{O}}$ffentlichen Rechts 면켜${\ddot{u}}$ben. In der koeranischen Literatur ist die Handlungsgrundlage des Bewachungspersonals bis jetzt kaum n${\ddot{a}}$her untersucht. Im allgemeinen werden strafrechtliche Rechtferigungsgr${\ddot{u}}$nde, z.B. Notwehr, Notstand und Selbsthilfe, als dabei anwendbare Normen anerkannt. In dieser Arbeit wird festgestellt, dass die privaten Sicherheitsdienstleister in beiden L${\ddot{a}}$ndern durch die Gewerbegenehmigung au${\ss}$er in den F${\ddot{a}}$llen der Beleihung keine hoheitlichen Befugnisse erhalten. Als Handlungsgrundlage kommen nur die allgemeinen Not- und Jedermannsrechte im Rahmen von Straf-Strafprozess- bzw. Zivilrecht in Betracht.
Koreanishche Zeitschrift fur Deutsche Sprachwissenschaft
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v.8
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pp.247-272
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2003
Mit der Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologien $er\"{o}ffnen$$Internet-unterst\"{u}tzte$ Lehren und Lernen neue $M\"{o}glichkeiten{\;}f\"{u}r$ den Sprach- und Kulturunterricht. Das Internet bietet den $Sch\"{u}lern$ vor allem $gro{\ss}es$ Interesse und $gro{\ss}e$ Motivation $f\"{u}r$ die deutsche Sprache und Kultur. In der vorliegenden Arbeit geht es vor allem um die praktische Anwendung von den $M\"{a}rchentexten$ in der germanistischen Abteilung der koreanischen $Universit\"{a}ten$. $M\"{a}rchen$ sind ein Kulturgut, das sich in vielen $V\"{o}ilkern$, Kulturen und Gegenden der Erde findet. $M\"{a}rchen$ sprechen eine Sprache der Symbole und Bilder, eine Sprache, die den Menschen in seiner $Emotionalit\"{a}t$ besonders anspricht. Sie haben eine Anziehungskraft, die uns nicht $unber\"{u}hrt{\;}l\"{a}sst$. Sie zeigen in vie1en Kulturen Motive menschlichen Daseins, die $\"{u}bereinstimmende$ Merkmale zeigen. In dieser Studie wird insbesondere $\"{u}ber$ eine untenichtspraktische Anwendung des $M\"{a}rchens$$f\"{u}r$ den Deutschunterricht diskutiert. In dieser Arbeit bezieht sich der wissenschaftliche Gebrauch des Kulturbegriffes meist auf kollektive Erscheinungen, die Gruppen von Individuen einigen. Mit Hilfe des Internets kann man verschiedene Kulturelemente in der bestimmten deutschen Stadt finden. Zum Beispiel hat die freie Hansestadt Bremen die wohlgeformte Homepage. In dieser Homepage(http://www.bremen.de/) gibt es viele Informationen $\"{u}ber$ die Stadt Bremen; Geschichte, Wrrtschaft, Wissenschaft, Schulsystem, Kultur, Sport, Freizeit usw. Schuler lernen erst elementare $W\"{o}rter$, Grammatik und dann wichtige kulturelle Elemente. $Erw\"{u}nscht$ waren wissenschaftlich fundierte Methoden $f\"{u}r$ den deutschen Kulturuntenicht und systematisch aufgebaute Internetseiten, die fur bestimmte Deutschkurse an den koreanischen $Universit\"{a}ten$ gedacht sind. Es ware ideal, audiovisuelle/multimediale Webseiten/Webpages mit Texten, Bildern, Webaufgaben und Audio-Nideofiles zu erstellen.
Koreanishche Zeitschrift fur Deutsche Sprachwissenschaft
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v.4
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pp.241-266
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2001
Die Erscheinung van den elektrischen Schriften und Hypertexte, die $\"{u}ber$ raum-zeitlichen Dimensionen und linearen Charakter der traditionellen Texte $\"{u}berschreiten,\;pr\"{a}gt$ gerade unsere postmoderne bzw. nomadische Gesellschaft. Also der Zeitalter der Mediapolis ist schon da. In diesem Zusammenhang sollte die Textwissenschaft nicht nur auf die traditionelle Analyse der Sprachsystemen, sondern eher auf die semiotische Ambiente und ihre erkenntnistheoretische Folgen Aufmerksamkeit lenken. Daher mochte ich hier bisherige Begriffskategorien der traditionellen Textlinguistik wie Zentrum vs. Paripherie, hierarchische Struktur, $Linearit\"{a}t\;\"{u}berwinden:$ Stattdessen $l\"{a}{\ss}t$ sich die Eigenschaft der Hypertexte wie Schreiben und Plagiate, Link und Knote usw. als eine holistische $Verarbeitungsmodalit\"{a}t$ betonen. In diesem $Proze\ss$ spielen nun die medientechnischen Evolutionen $f\"{u}r$ Entwicklung der Medienhandlungs-schernata zwischen den Kommunikationspartner eine entscheidende Rolle. Bei unserer aktuellen Ph\"{a}nomenologie$ geht es nicht um reine Sprache, sondern eher um synkretisches Zeichen: nicht Text, sondern Hypertext steht im Mittelpunkt der Interesse. Allerdings, Hypertext bleibt auch als eine mogliche Alternative, bis eine andere Alternative in Erscheinung tritt.
Koreanishche Zeitschrift fur Deutsche Sprachwissenschaft
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v.10
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pp.25-44
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2004
Der Rhetorik Ciceros wird such im heutigen Rhetorik-Boom als innerhalb der westlichen Tradition am einflussreichsten angesehen. Deshalb versucht diese Arbeit, anhand seines Buches Partitiones Oratoriae die Grundkonzepte seines Denkens heraus zu arbeiten. Das Hauptthema dieses Buches ist die Redelehre, die aus VIS ORATORIS, ORATIO und QUAESTIO besteht. Jeder Hauptteil hat seinerseits Subsektionen. Vis Oratoris wird z.B. in weitere funf Bereiche eingeteilt: INVENTIO, CONLOCATIO, ELOCUTIO, ACTIO und MEMORIA. Oratio in vier: PRINCIPIUM, NARRATIO, ARGUMENTATIO und PERORATIO; die Quaestio in zwei: CONSULTATIO und CAUSA. Unser Ausgangspunkt ist die erste Klassifikation der Redelehre. Unsere Untersuchung hat gezeigt, dass die Quaestio nicht nor mil der Vis Oratoris sondern auch mil der Oratio Gemeinsamkeiten hat. 'Der Gedanke'(RES) der Consultatio ist ein Teil von Inventio und Conlocatio im Bereich der Vis Oratoris, und ein Teil von Narratio und Peroratio im Bereich der Oratio. Das gilt auch fur die Cauga, einen anderen Teil der Quaestio. Daraus ergibt sich die Moglichkeit der Integration der Qaestio z.B. in Vis, weil der Ausdruck (VERBA) sicherlich zur Eiocutio $geh\"{o}rt$ - bei der Darstellung der Quaestio wie bei der der Vis geht Cicero von der Unterscheidung res-verba aus. Aus solch reduktionistischer Sicht $k\"{o}nnen$ wir auch die Oratio in die Vis integrieren, weil die Funktionen der Redeteile der Stoff der Inventio sind. Die Inventio sucht nach Wegen, sich $vertrauensw\"{u}rdig$ zu machen und Emotionen zu wecken. Der erste Weg dahin ist die Funktion von Narratio und Argumentatio, und der zweite Weg die von Principium und Peroratio. Es gibt weitere interessante Punkte: die Ausweichung der Memoria von der $\"{u}blichen$ Produktionsstufe der Rede, die Gewichtsverlagerung der Oratio auf die Narratio, die Hervorhebung der gerichtlichen Rede wegen ihres dialektischen Zuges, die Bevorzugung der $Vertrauensw\"{u}rdigkeit$ (der Emotionen gegeniuber) usw. Es bleibt naturlich strittig, welche Sichtweise zwischen den Polen Integration und der Ausdifferenzierung angemessen ist. Trotzdem ist klar, dass Cicero $gro{\ss}en$Wert nicht auf VERBA, sondern auf RES gelegt hat. $F\"{u}r$ ihn ist vor allem Vertrauenswurdigkeit am wichtigsten.
Koreanishche Zeitschrift fur Deutsche Sprachwissenschaft
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v.10
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pp.251-275
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2004
In diesem Aufsatz geht es um die Frage. womit Leo Weisgerber seine Sprachtheorie entwickelt hat. Er wurde von mehreren Theoretikern und Wissenschaftlern $beeinflu{\ss}t$, wie z. B. Wilhelm von Humboldt, Ernst Cassirer, Wilhelm Wundt, Ferdinand de Saussure usw. Aber in einigen besonderen Bereichen seiner Sprachtheorie wurde or besonders von F. de Saussure stark $beeinflu{\ss}t$. Leo Weisgerber hat sehr viele $Aufs\"{a}tze$ und $B\"{u}cher$ geschrieben. Aber darunter gibt es einige Werke, die seine Sprachtheorie zusarnmenfassend darstellen. Sie sind die folgenden: seine Habillitationsschrift(1925), Muttersprache und Geistesbildung(1929), Grundzuge der inhaltbezogenen Grammatik(1962). Wir haben daher versucht, zu erfurschen, welchen Einfluss Saussure auf diese Werke Weisgerbers ausgeubt hat. In der Habilitationsschrift konnten wir herausfinden, $da{\ss}$ Weisgerber die $Ans\"{a}tze$ Sausssures kritisierend aufgenommen hat. Wahrend Saussure Sprache nicht als einen Organismus betrachtet $h\"{a}lt$ Weisgerber Sprache $f\"{u}r$ einen lebendigen Organismus. $Dar\"{u}her$ hinaus ist nach Weisgerber die Unterscheidung, zwischen langue und parole $unn\"{o}tig$. Leo Weisgerber hat in dem Buch 'Muttersprache und Geistesbildung' seine Zeichen-Theorie zusammenfasst. Da war or damit einverstanden, $da{\ss}$ ein Zeichen aus signifiant und signifie besteht. $Au{\ss}erdem$unterscheidet or Sprache, $\"{a}hnlich$ wie Saussure, wie folgt : das Sprechen, der Sprachbesitz des einzelnen, Sprache als Kulturbesitz einer Gemeinschaft, das allgemein menschliche Prinzip Sprache im Sinne der fuel die Menscheit kennzeichnenden Sprachtaetigkeit. In 'Grundzugo der inhaltbezogenen Grammatik' stellt or dar, wie die Untersuchung der Sprachinhalte $durchgef\"{u}hrt$ werden soll. Nach ihm ist ein Wortinhalt immer $erkl\"{a}rbar$, durch ein Wert in einem Wortfeld. Dieser Begriff 'Wert' entstammt vom 'valour', den Saussure gemacht hat. Aber die Zeichentheorie Weisgerbers ist ein $bi{\ss}chen$ anders geworden. $W\"{a}hrend$ Saussure ein zweidimensionales Zeichenmodel (signifiant und signifie) aufstellt, stellt Weisgerber ein dreidimensionales Zeichenmodell dar, das aus drei Elemente (Lautform - geistige Zwischenwelt - $Au{\ss}enwelt$) besteht. Aus diesen Ergebnissen der Untersuchung konnen wir $schlie{\ss}en$, $da{\ss}$ Weisgerber mehr oder weniger von F. do Saussure beeinflusst wurde.
Kim, Sung-Ho;Park, Dong-Jin;Byun, Hyae-Jeong;Lee, Hyun-Soo;Oh, In-Bo;Sim, Chang-Sun;Kim, Yang-Ho;Yoon, Chung-Sik
Journal of Environmental Health Sciences
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v.38
no.3
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pp.204-212
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2012
Objectives: The purpose of this study was to determine house dust mite concentrations in living rooms and bedding materials in atopic case-control groups. Methods: Fifty four homes with children suffering atopic diseases as cases and fifty one homes without atopic diseases as controls were selected after diagnosis at three elementary schools in Ulsan City. Dust samples were collected from the living rooms and bedding materials in each home during summer and winter with a vacuum cleaner and analyzed for house dust mites using enzyme-linked immunosorbent assay (ELISA). Environmental factors and family history were surveyed during sampling. Results: Both species of house dust mite Dermatophagoides farina (Der f 1) and Dermatophagoides pteronyssinus (Der p 1) were found in all homes. Derf1 concentrations were much higher than Der P1 concentrations, both in atopic homes (1518.9 vs. 27.0 ng/g. dust, respectively) and non-atopic homes (810.8 vs. 44.3 ng/g. dust, respectively). Der f 1 concentrations were significantly higher in the atopic group than in the non-atopic group (atopic: 1518.9 ng/g.dust, non-atopic: 810.8 ng/g.dust, p = 0.035). However, total house dust mite Der p 1 concentrations were significantly higher in the non-atopic group than in the atopic group (atopic: 27.0 ng/g.dust, non-atopic: 44.3 ng/g.dust, p = 0.035). Multiple regression implied that mothers with family history of atopic diseases (OR = 4.79, 95% CI = 1.81-12.69), Der f 1 concentrations (OR = 1.74, 95% CI = 1.07-2.81), and air freshener use (OR = 4.60, 95% CI = 1.72-12.34) had significant associations with atopic children. Conclusion: House dust mite Der f 1 concentrations were associated with atopic children. This study suggests that parents should reduce house dust mite Der f 1 concentrations through environmental controls.
Koreanishche Zeitschrift fur Deutsche Sprachwissenschaft
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v.9
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pp.45-63
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2004
Obwohl der Begriff Standardaussprache noch umstritten ist, werden mit ihm musterhafte Ausspracheformen beschrieben, deren Akzeptanzareal weit $\"{u}ber$ dasjenige dialektaler und umgangssprachlicher Ausspracheformen hinausreicht, die beim Sprechen der Standardsprache in $\"{o}ffentlichen$ Bereichen verwendet werden, und die viele Sprachbenutzer emotional positiv bewerten.(Stock, 2001: 162) Seit Ende des 19. Jhs. stehen verschiedene Versuche, die einheitlichen Ausspracheformen $f\"{u}r$ unterschiedliche Kommunikationsbereiche zu normieren. Eine umfangreiche und verantwortungvolle Antwort hat Duden $Aussprachew\"{o}rterbuch$ gebracht. In der deutschen Sprache gibt es eine ganze Reihe landschaftlich und sozialisch bedingter Unterschiede in der Aussprache: 1. Genormte Lautung - Standardlautung, $B\"{u}hnenaussprache$ 2. Ungenormte Lautung - Umgangslautung, $\"{U}berlautung$ Dabei ist die $B\"{u}hnenaussprache$ heute als $\"{u}bersteigert$ empfunden. Und die Umgangslautung ist weniger deutlich und schriftnah als die Standardlautung, die $\"{U}berlautung$ deutlicher und $schriftn\"{a}her$ als die Standardlautung. Von diesen aussprachlichen Situationen ausgehend ist hier untersucht worden, welche aussprachliche Variante eine Richtschnur in der Aussprache $f\"{u}r$ die $Ausl\"{a}nder$ sein soli, die Deutsch als Fremdsprache lemen. Die Standardlautung oder -aussprache ist eine der $M\"{o}glichkeiten$, das Lautsystem des heutigen Deutsch zu realisieren.
Koreanishche Zeitschrift fur Deutsche Sprachwissenschaft
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v.2
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pp.307-342
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2000
Die Arbeit zeigt an, dass die kulturspezifische Textsortenkonvention der Gebrauchstextsorte 'Todesanzeige' im Mittelpunkt steht, wobei anhand von Sprachgemeinschaften vorgegangen wird. Das setzt bestimmte $Verst\"{a}ndnisse$ von Text und Textlinguistik einerseits und von Textsorte und Textsortenlinguistik andererseits voraus. Zuerst versuche ich einen Standort der Todesanzeige im Rahmen der Gebrauchstextsorte zu bestimmen. Danach erstelle ich eine Typologie der Todesanzeige. Die Wahl der klassischen Todesanzeige erlaubt die Kon-stituierung eines zweisprachigen Korpus, das als Grundlage $f\"{u}r$ die in Kapiteln $4\~6$ angestellte Paralleltextanalyse dient. Im Mittelpunkt steht dabei die Makrostruktur und die Textfunktion, also die kommunikative Funktion im Text der $ausgew\"{a}hlten$ Anzeigen, deren Einzelteile auf Struktur und Funktion untersucht werden. Die Gesamtstruktur der Todesanzeigen ist von der Zeitung und dem damit zusammenhangenden Kulturraum $abh\"{a}ngig.\;Au{\ss}er$ dem obligato-rischen Mitteilungs- und Abschlussteil finden sich in beiden $Kulturra\"{u}men$ nicht alle makrostrukturellen Elemente. Kulturbedingte Unterschiede zwischen den koreanischen und deutschen Anzeigen gibt es auch in der $Vorkommensh\"{a}ufigkeit$ einzelner Elemente und in ihren inhaltlichen und syntaktischen Merkmalen sowie in der Handlungsstruktur des Textes. Unterschiede gibt es auch in der H\"{a}ufigkeit$, im Umfang und lnhalt der verschiedenen Elemente sowie in ihrer sprachlichen Formulierung.
Neben der staatlichen Gerichtsbarkeit gibt es eine gesetzlich legitimierte Schiedsgerichtsbarkeit durch Privatpersonen nach dem Schiedsverfahrensrecht. Diese Institution entwickelte sich zwar als $\ddot{U}bergangsstufe$ von der Selbsthilfe zur staatlichen Gerichtsbarkeit und aber erlangt zur Zeit mit dem Wirtschaftswachstum, vor allem mit der Verschmelzung des internationalen Handels eine hervorragende Stellung im Justizsystem. $F\ddot{u}r$ die weitere Entwicklung der Schiedsgerichtsbarkeit ist die $Unterst\ddot{u}tzung$ und Kontrolle des staatlichen Gerichts von großer Bedeutung. In der vorliegenden Arbeit handelt es sich $haupts\ddot{a}chlich$ um die Rolle und Grenze des Gerichts in der Schiedsgerichtsbarkeit. Dabei ist die Rolle des Gerichts in 3 Teilen geteilt untersucht, und zwar die aktive, die passive und die kontrollierende Rolle des Gerichts. Unter der ersten $geh\ddot{o}ren$ das Eingreifen des Gerichts in das Schiedsverfahren, z.B. bei der Bestellung und Ablehnung des Schiedsrichters und bei der Frage $\ddot{u}ber$ die Bedendigung des Schiedsrichteramtes und die einstweiligen Maßnahmen des Gerichts sowie die $Unterst\ddot{u}tzung$ des Gerichts bei der Beweisaufnahme. Weil das Schiedsgericht keine Zwangsgewalt besitzt, ist die Schiedsgerichtsbarkeit in bestimmten $F\ddot{a}llen$ auf die aktive Mitwirkung des Gerichts stark angewiesen. Die Rolle des Gerichts in der Schiedsgerichtsbarkeit ist aber durch die Entscheidungsbefugnis des Schiedsgerichts $\ddot{u}ber$ die eigene $Zust\ddot{a}ndigkeit$ und $\ddot{u}ber$ die $G\ddot{u}ltigkeit$ der Schiedsvereinbarung(sog. Kompentz-Kompetenz) und durch den einstweiligen Rechtsschutz durch das Schiedsgericht $eingeschr\ddot{a}nkt$. Hier $beschr\ddot{a}nkt$ sich das Gericht auf die passive Rolle. Die Schiedsgerichtsbarkeit ist außerdem der Kontrolle durch das staatliche Gericht zu unterziehen, sei es durch die Aufhebungsklage oder sei es durch die Entscheidung $\ddot{u}ber$ die Vollstreckung des Schiedsspruchs. Besonders im $Vollstreckbarerkl\ddot{a}rungsverfahren$ hat das ordentliche Gericht eine umfangreiche $\ddot{U}berpr\ddot{u}fungsm\ddot{o}glichkeit$ des Schiedsspruchs. Einerseits soll die Stellung der Schiedsgerichtsbarkeit nicht durch die Mitwirkung und Kontrolle des staatlichen Gerichts entwertet werden, andererseits ist es aber Aufgabe des Staates, die Richtigkeit der schiedsgerichtlichen Entscheidung zu garantieren. In der Schiedsgerichtsbarkeit ist auch das Rechtsstaatsprinzip aufrechterhalten zu bleiben. Abschließend ist festzustellen, daß die Schiedsgerichtsbarkeit ohne Mitwirkung des staatlichen Gerichts nicht auskommt, die Rolle des Gerichts aber auf das erforderliche Maß $beschr\ddot{a}nkt$ sein sollte.
Koreanishche Zeitschrift fur Deutsche Sprachwissenschaft
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v.4
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pp.373-394
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2001
Bis jetzt haben wir $haupts\"{a}chlich$ verschiedene Probleme an Ort und Stelle des Fremdsprachunterrichts analysiert, und zwar: (a) den > Spracherwerbsmechanismus < die >SMQ< und den > auf jeweilige (Fremd)sprache fuhrenden Unterrieht<, die drei Lehr- u. Lernfaktoren des Spraeherwerbs, (b) den Lehr- u. $Lemproze\ss$ der Muttersprache, (c) die 5 Fertigkeitsaufgaben und (d) einige Prinzipien und ihre $Ma{\ss}nahmen$ der Sprachlehr- u. -lernmethode Aus diesen Grundlagen werden die folgenden Ergebnisse be- sonders hervorgebracht werden: (d) Das Hauptziel des Fremdspraehunterrichts soll/muss man darin finden, $zun\"{a}chst$ die >SMQ< zu $erf\"{u}llen$, die etwa 1000 $\"{A}u{\ss}erungen/S\"{a}tzen$ entspricht, um perfekt zu sprechen. (e) Alle Menschen kommen ausnahmslos genetisch mit dem >Spracherwerbsmechanismus< zur Welt, der alles Sprachmaterial grammatisch/systematisch aufnimmt. (f) Aus diesem Grund darf man den $Anf\"{a}nger$ keine Gramma -tik lehren, bis er perfekt sprechen kann, weil er als Mensch schon alles grammatisch lernen kann. (g) Stattdessen lohnt es sich, im Unterricht nur auf jeweilige Fremdsprache zu sprechen, zu schreiben und zu $erkl\"{a}ren$, d.h. den auf jeweilige Sprache $f\"{u}hrenden$ Unterricht intensiv zu hal- ten, was auch beim Mutterspracherwerb immer der Fall ist. (h) Es ist sehr ratsam $f\"{u}r$ uns, die Lehr- u. Lernmethode im Fall des Mutterspracherwerbs als Unterrichtsmodell dynamisch anzuwenden, weil sie uns immer den $100\%$ Erfolg geschenkt hat. (i) Im Alltag braucht man $st\"{a}ndig$ den Ansprecher/die -in (z.B. im Fernseh/ durch Internet) nachzuahmen, und zwar die Sprechweise, die Gestik bzw. Mimik usw. (j) Es soll/muss streng verboten werden, im Fremdsprach- unterricht auf Muttersprache zu sprechen, weil es mit der Fremd -sprachausbildung, d.h. mit der $Erf\"{u}llung$ von >SMQ< gar nicht zu tun hat, sondern eine Art Betrug sein $k\"{o}nnte$, soweit das folgende koreanische Sprichwort noch gilt: Der Apfel $f\"{a}llt$ nicht weit vom Stamm. (k) Ohne Reformierung des konventionellen Fremdsprachunter -richts, $100\%\;Mi{\ss}lingen$ hinnehmen zu $m\"{u}ssen$, kann man nichts weiter machen. Denn er $st\"{o}rt$ uns das auf jeweilige Sprache bezo -gene Denken. Z.B. die sinnlose Grammatik, auf Muttersprache zu sprechen, die unmittelbare $\"{U}bersetzung$ usw. sind dessen $R\"{a}delsf\"{u}hrer.\;Alle\;L\"{a}nder\;besch\"{a}ftigen\;sich\;st\"{a}ndig\;damit,\;ihre\;M\"{o}glichkeit$ in der harten Existenzkonkurrenz durch die Bildungsreform auszu -gleichen. Denn die Ausbildung der Hochtechnologie im 21. Jh. braucht notwendig die $Fremdsprachf\"{a}higkeit$ als ihre Grundlage. Ohne Selbstreformierung $k\"{o}nnten$ wir als Fremdsprachlehrer/-pro -fessoren - auf Koreanisch sprechend - weiter den Fremdsprach -unterricht halten?
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[게시일 2004년 10월 1일]
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[부 칙]
1. (시행일) 이 약관은 2016년 9월 5일부터 적용되며, 종전 약관은 본 약관으로 대체되며, 개정된 약관의 적용일 이전 가입자도 개정된 약관의 적용을 받습니다.