• Title/Summary/Keyword: Behandlung

Search Result 11, Processing Time 0.019 seconds

Eine Studie ${\ddot{u}}$ber die Festsetzung der Behandlungsvertragspartei seitens des Patienten (진료계약의 환자 측 당사자확정에 관한 소고 -제3자 진료요청행위의 해석을 중심으로-)

  • Park, Dong Jin
    • The Korean Society of Law and Medicine
    • /
    • v.15 no.2
    • /
    • pp.253-283
    • /
    • 2014
  • Ob das Erbitten der Behandlung durch einen Dritten einen Behandlungsvertrag oder lediglich eine Gesch${\ddot{a}}$ftsf${\ddot{u}}$hrung ohne Auftrag darstellt, richtet sich nach dem allgemeinen Grundsatz der Auslegung der Willenserkl${\ddot{a}}$rung. Auch wenn ein Dritter f${\ddot{u}}$r eine andere Person die Behandlung erbittet, l${\ddot{a}}$sst sich dadurch kein zwingender R${\ddot{u}}$ckschluss ziehen, dass daraus eine vertragliche Pflicht auf Verg${\ddot{u}}$tung anhand der Behandlung an den Behandlungserbitter entsteht. Das Erbitten der Behandlung eines Dritten stellt n${\ddot{a}}$mlich weder einen Antrag dar, noch ensteht dadurch ein Rechtsgesch${\ddot{a}}$ft zwischen dem Behandlungerbitter und dem Behandelnden. Stellt das Erbitten der Behandlung durch den Dritten eben kein Rechtsgesch${\ddot{a}}$ft dar, handelt es sich um eine Behandlung ohne gesetzliche Pflichten. Dadurch ist f${\ddot{u}}$r den Behandelten eine Gesch${\ddot{a}}$ftsf${\ddot{u}}$hrung ohne Auftrag er${\ddot{o}}$ffnet. Wird das Erbitten der Behandlung als Antrag ausgelegt, ist dies ein Antrag eines echten oder unechten Vertrags zugunsten Dritter, oder der Behandlungserbitter hat als Vertreter des Patienten oder Unterhaltspflichtigen als Vertretende, einen Behandlungsvertrag abgeschlossen. Wenn der Vertragspartner die Tatsache kennt oder kennen musste, dass es sich um einen Vertreter handelt, ist die Vertretungshandlung wirksam.

  • PDF

Rechtliche Probleme $\ddot{u}$ber die Patienten im Arztvertarg (의료계약의 당사자로서의 "환자"와 관련한 문제에 대한 검토)

  • Kim, Min-Joong
    • The Korean Society of Law and Medicine
    • /
    • v.10 no.2
    • /
    • pp.253-286
    • /
    • 2009
  • Die $\ddot{a}$mrztliche Behandlung des Patienten durch den Arzt geschieht im Rahmen eines Rechtsverh$\ddot{a}$ltnisses. Das Arzt-Patienten-Rechtsverh$\ddot{a}$ltnis stellt regelm$\ddot{a}$ssig der Arztvertrag oder Behandlungsvertrag dar. Arzt und Patient schliessen einen Arztvertrag ab. Grunds$\ddot{a}$tzlich verbindet der Arztvertrag die Partner pers$\ddot{o}$nlich. Aber minderj$\ddot{a}$hrige Patienten sind gesch$\ddot{a}$ftsunf$\ddot{a}$hig oder in der Gesch$\ddot{a}$ftsf$\ddot{a}$higkeit beschr$\ddot{a}$nkt. Minderj$\ddot{a}$hrige Patienten verm$\ddot{o}$gen also allein grunds$\ddot{a}$tzlich keine wirksamen Willenserkl$\ddot{a}$rungen abzugeben und somit keine wirksamen Arztvertr$\ddot{a}$ge zu schliessen. Arztvertr$\ddot{a}$ge von minderj$\ddot{a}$hrigen Patienten sind nur bei Einwilligung der gesetzlichen Vertreter wirksam. Vom Abschluss des Arztvertrags ist deutlich die Einwilligung zur Behandlung zu unterscheiden. Die Einwilligung ist kein Rechtsgesch$\ddot{a}$ft. Die Einwilligung durch die Eltern erfolgt nur solange der minderj$\ddot{a}$hrige Patient nicht reif genug ist, die Entscheidung selbst zu treffen. Jugendlicher Patient ist z.B. in der Lage, die Einwilligung selbst zu geben, sofern er Wesen, Bedeutung und Tragweite der Behandlung zu verstehen vermag. Der Vorschriften des KBGB zur Gesch$\ddot{a}$ftsf$\ddot{u}$hrung ohne Auftrag gelten, wenn der Arzt einen Bewusstlosen versorgt. Nach $\S$734 KBGB erfolgt die Gesch$\ddot{a}$ftsf$\ddot{u}$hrung ohne Auftrag dann zu Recht, wenn sie dem Interesse und dem wirklichen oder mutmasslichen Willen des Patienten entspricht. Der Patient kann aus einem Ausland stammen. F$\ddot{u}$r ausl$\ddot{a}$ndische Patienten gilt generell das koreanische Recht. Grunds$\ddot{a}$tzlich sollte man einen des Koreanischen nicht m$\ddot{a}$chtigen Ausl$\ddot{a}$nder nach M$\ddot{o}$glichkeit in seiner Sprache aufkl$\ddot{a}$ren und dann den Arztvertrag abschliessen. Aufgrund der Privatautonomie kann jeder Patient frei entscheiden, ob, mit wem und wor$\ddot{u}$ber er einen Arztvertrag abschliesst. Deswegen ist auch der Wille des Anh$\ddot{a}$ngers vom Sekten und abweichenden Lebensauffassung grunds$\ddot{a}$tzlich zu ber$\ddot{u}$cksichtigen. Zum Beispiel handelt der Zeuge Jehovas auf eigene Gefahr, wenn er eine notwendige Behandlung ablehnt. Aber die Freiheit, eine gebotene Behandlung abzulehnen, kann in Konflikt mit dem Schutz des minderj$\ddot{a}$hrigen Patienten gelangen. Sobald die sektiererische oder abweichende Haltung droht, einen minderj$\ddot{a}$hrigen Patienten zu gef$\ddot{a}$hrden, hat das elterliche Sorgerecht einzuschr$\ddot{a}$nken.

  • PDF

Das Recht des Gefangenen auf die medizinische Behandlung, $\ddot{a}$rztliches Gutachten und die Unterbrechung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe wegen Krankheit (수형자의 치료받을 권리, 의사의 진단과 형집행정지)

  • Lee, Seok-Bae
    • The Korean Society of Law and Medicine
    • /
    • v.14 no.2
    • /
    • pp.87-112
    • /
    • 2013
  • Vor kurzer Zeit gibt es viele Diskussion $\ddot{u}$ber die Unterbrechung der Freiheitsstrafe aufgrund der Krankheit. Man wollte ihre Voraussetzungen einerseits durch 'Kommission f$\ddot{u}$r die Unterbrechung der Freiheitsstrafe' andererseits durch doppelte medizinische Gutachten strenger machen. Jedoch muss man auf die im voraus zu entscheidende Frage antworten, ob das Recht des Gefangenen auf Gesundheit geschutzt wird, insbesondere die Gefangenen in Justizvollzugsanstalten medizinische Behandlungen genug nutzen k$\ddot{o}$nnen. Meine Antwort ist 'Nein!'. Im kStvollzG bestehen die Regelungen f$\ddot{u}$r medizinische Behandlung mit staatlicher Beteilung und mit Selbstbeteiligung au${\ss}$er Justizvollzugsanstalten. Im Prinzip muss der Staat f$\ddot{u}$r die Behandlungskosten der Gefangenen bezahlen. In der Tat aber nicht. In diesem Beitrag wurden die Antwort auf die Vorfrage aufgrund der Erfolgen der zwei Rundfragen zu geben versucht, um die Voraussetzungen der Unterbrechung der Freiheitsstrafe strenger zu machen.

  • PDF

Anwendungsbereich der Verleitung des Patienten im Sinne des ${\S}27$ Abs. 3 das Gesuntheitsdienstgesetz (의료법 제27조 제3항 환자 '유인' 금지의 적용범위)

  • Lee, Seok-Bae
    • The Korean Society of Law and Medicine
    • /
    • v.12 no.1
    • /
    • pp.11-39
    • /
    • 2011
  • [ ${\S}27$ ]Abs. 3 das Gesuntheitsdienstgesetz (the Medical Service Act) in Korea lautet: Niemand in der Absicht, sich oder einem Dritten einen $Verm{\ddot{o}}gensvorteil$ zu verschaffen, der Medizininstitut bzw. dem Mediziner (die Medizinerin) den Patienten vorstellen, ${\ddot{u}}bweweisen$, verleiten oder einen anderen zu dieser Handlung anstiften darf, wie z.B. die Selbstbeteiligung des Patienten nach dem Krankenkassengesetz (the National Health Insurance Act) oder dem Gesetz ${\ddot{u}}ber$ Beistand der ${\ddot{a}}rztlicher$ Betreuung (the Medical Care Assistance Act) skontieren oder befreien, Geld offerieren oder dem Allgemeinheit das Verkehrswesen anbieten usw. Nach dem Wortlaut ist jedoch unklar, ob unter diese Vorschriften der Fall subsumiert werden kann, wenn eine Medizininstitut bzw. ein(e) Mediziner(in) in der Absicht, sich einen $Verm{\ddot{o}}gensvorteil$ zu verschaffen, sich den Patienten verleitet. Nach dem Korean Supreme Court ist eine Medizininstitut bzw. ein(e) Mediziner(in) nur dann das Subjekt der Verleitungshandlung, wenn sie bzw. er ein Mittel gegen fairen oder $ordungsm{\ddot{a}}{\beta}ien$ Medizinmarkt verwendet oder dem Patienten eine ${\ddot{a}}rztlich$ rechtswidrige Behandlung (z.B. einen rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruch) verspricht. In diesem Beitrag wird dagegen die Auffassung mittels der teleologischen Reduktion vertritt und argumentiert, dass ein ${\ddot{a}}rztlich$ rechtswidriges Behandlung nach dem Rechtsgut und dem Normzweck unter ${\S}27$ Abs. 3 das Gesuntheitsdienstgesetz nicht subsumiert werden, sondern allein nach eigenem Unrecht bestraft werden kann.

  • PDF

Behandlung von Minderj$\ddot{a}$hrigen und Bluttransfusionsverweigerung durch die Eltern (미성년자에 대한 의료행위와 부모의 권한 - 종교상의 신념에 기한 수혈거부를 중심으로 -)

  • Kim, Min-Joong
    • The Korean Society of Law and Medicine
    • /
    • v.13 no.2
    • /
    • pp.217-261
    • /
    • 2012
  • Die Zeugen Jehovas lehnen Bluttransfusionen ab. Wiederholt haben Todesf$\ddot{a}$lle unter Jehovas Zeugen, die mit der Ablehnung von Bluttransfusionen in Verbindung gebracht werden, in den Medien f$\ddot{u}$r Aufsehen gesorgt, da die Zeugen Jehovas die $\ddot{U}$bertragung von fremdem Blut aus religi$\ddot{o}$sen Gr$\ddot{u}$nden entschieden ablehnen. Medizinische Behandlungen, auch Bluttransfusionen bed$\ddot{u}$rfen grunds$\ddot{a}$tzlich der Einwilligung des Patienten. Wenn sich ein Zeuge Jehovas gegen eine Transfusion entscheidet, ist dies zu respektieren. Ist ein erwachsener Patient Mitglied der Zeugen Jehovas und tr$\ddot{a}$gt dieser eine Patientenverf$\ddot{u}$gung bei sich, die eine Bluttransfusion ablehnt, weil es dadurch zu einer "Zerst$\ddot{o}$rung der Pers$\ddot{o}$nlichkeit" des Menschen aus religi$\ddot{o}$sen Gr$\ddot{u}$nden komme, so ist auch diese Verf$\ddot{u}$gung verbindlich, sofern sie ernsthaft ist. Bei Minderj$\ddot{a}$hrigen ist die Einwilligungsf$\ddot{a}$higkeit durch den Gesetzgeber bislang nicht geregelt. Minderj$\ddot{a}$hrige k$\ddot{o}$nnen grunds$\ddot{a}$tzlich selbst zustimmen, wenn sie ihrer geistigen und sittlichen Reife nach einsichtsf$\ddot{a}$hig sind. Bei Jugendlichen ab dem 16. Lebensjahr muss der Arzt ermitteln, wie einsichtsf$\ddot{a}$hig sie sind und inwiefern sie selbst in die medizinische Behandlung einwilligen k$\ddot{o}$nnen. Einwilligung kann aber nicht eingeholt werden, wenn der Patient einwilligungsunf$\ddot{a}$hig ist. Bei Kindern bis zum 16. Lebensjahr ersetzt die Einwilligung der Eltern in die medizinische Behandlung die Einwilligung der Kinder. Ob die Entscheidungen der Eltern $\ddot{u}$ber ihre unm$\ddot{u}$ndigen Kinder im Fall lebensbedrohlicher Krankheitsverl$\ddot{a}$ufe von den behandelnden $\ddot{A}$rzten akzeptiert werden m$\ddot{u}$ssen, ist umstritten. Die Ablehnung einer Bluttransfusion f$\ddot{u}$r ein transfusionsbed$\ddot{u}$rftiges Kind w$\ddot{a}$re eine Kindeswohlgef$\ddot{a}$hrdung. Bei Kindern ist der Weg $\ddot{u}$ber die $\ddot{U}$bernahme des Sorgerechts durch das Gericht unvermeidlich, falls die Eltern auf der Ablehnung einer lebensnotwendigen Transfusion beharren. Im Rahmen der objektiven Interessenabw$\ddot{a}$gung ist der Grundsatz "in dubio pro vita" zu beachten. Bei erheblicher unmittelbarer Gefahr ist allerdings ein direktes Eingreifen n$\ddot{o}$tig.

  • PDF

Synthese von Duttonite VO(OH)$_2$ (두토니트의 합성)

  • Rohak Bak
    • Journal of the Korean Chemical Society
    • /
    • v.17 no.6
    • /
    • pp.424-427
    • /
    • 1973
  • Durch hydrothermale Behandlung wurde das Mineral Duttonit von einem rosafarbenen 4-wertigenvanadin Aquoxid($VO_2{\cdot}H_2O$) synthesiert und davon wurden Einkristallu gezuchtet. Das monokline hydroxid kristallisiert in der Raumgruppe $C_2/c$. Es befinden sich vier formeleinheiten in der Einheitszelle. Die Abmessungen der Elementarzelle betragen; a = 8.78 ${\AA}$; b = 3.94 ${\AA}$; c = 5.95 ${\AA}$; ${\beta}=90^{\circ}$41'.

  • PDF

Eine Studie $\ddot{u}$ber $\ddot{A}$rztliche Konflikte in Deutschland und die alternative Beilegung von Rechtsstreitigkeiten - Deutsche Schlichtungsstellen und Gutachterkommission - (독일의 의료분쟁과 대체적 분쟁해결방안(ADR) - 독일 의료중재원과 의료감정위원회를 중심으로 -)

  • Nam, Jun-Hee
    • The Korean Society of Law and Medicine
    • /
    • v.10 no.2
    • /
    • pp.407-426
    • /
    • 2009
  • Kennzeichnend f$\ddot{u}$r die $\ddot{a}$rztlichen T$\ddot{a}$tigkeiten, wenn Konflikte in medikament$\ddot{o}$sen Behandlungen auftreten, passiert es oft, dass es wegen unn$\ddot{o}$tigen Missverst$\ddot{a}$ndnissen oder Mangel an Verst$\ddot{a}$ndnis zwischen Arzt und Patient als extremes Ph$\ddot{a}$nomen zum impulsiven Strafprozess oder physischer Gewalt von Seite des Patienten kommt. In diesem Falle verteidigt sich der Arzt mit Schutzbehandlung und Behandlungsablehnung um die Folgen der $\ddot{a}$rztlichen Behandlung zu entweichen. Es ist dadurch auf beiden Seiten, Arzt und Patient, eine schwierige Sache. Denn der Versuch solche F$\ddot{a}$lle in Konflikten durch Zivilklage zu kl$\ddot{a}$ren, ist die Beweisf$\ddot{u}$hrung des Patienten und die dadurch in Lange gezogene Anklage meist durch die $\ddot{a}$rztliche Fachlichkeit und Behutsamkeit nicht wirklich m$\ddot{o}$glich. Infolgedessen ist es n$\ddot{o}$tig alternative Streitbeilegungsmethoden wie Schlichtung, Regelung oder Vermittelung einzuf$\ddot{u}$hren, anstatt von Gerichtsverfahren. Konflikte in einer $\ddot{a}$rztlichen Behandlung sind f$\ddot{u}$r den Patienten und auch f$\ddot{u}$r den Arzt eine Plage, denn physischer und geistiger Schaden wird dadurch verursacht. So ist eine schnelle Einf$\ddot{u}$hrung vertrauensw$\ddot{u}$rdiger Methoden in diesem Bereich notwendiger als in anderen. In diesem Aufsatz wird eine m$\ddot{o}$gliche Einf$\ddot{u}$hrung von einer passenden alternativen Beilegung von Rechtsstreitigkeiten in S$\ddot{u}$dkorea und ein Plan zur Aktivierung von dieser vorgef$\ddot{u}$hrt. Derzeitig wird in Deutschland als Alternative f$\ddot{u}$r Anklagen in den jeweiligen Bundesl$\ddot{a}$ndern die von den $\ddot{A}$rztevereinen erstellten und beaufsichtigten Schlichtungsstellen und Gutachterkommission in Rat genommen. Schlie$\ss$lich sollten wir aufgrund der vorliegenden Fakten und die Vor-und Nachteile dieser Schlichtungsmethoden auffassen und als Vorbild unserer anwenden und versuchen diese in Aktion zu bringen.

  • PDF

Der Begriff der Heilkundeausübung nach deutschem Medizinrecht (독일법상 의료행위 개념)

  • Seok-Bae Lee
    • The Korean Society of Law and Medicine
    • /
    • v.24 no.2
    • /
    • pp.3-31
    • /
    • 2023
  • Der Begriff der Heilkundeausübung ist im positiven Recht in Korea nirgends festgelegt. Der wurde jedoch indirekt durch die Auslegung der Heilkundeausübung ohne Erlaubnis gemäß § 27 Abs. 1 des "Medizingesetzes" geregelt. In der Vergangenheit beschränkte der kOGH(the Supreme Court of Korea) die Heilkundeausübung auf die "Behandlung von Krankheiten und stellte fest, dass "medizinische und technische Maßnahmen, die keine pathologischen Symptome oder Funktionsdefizite im Körper voraussetzen, nicht zur Heilkundeausübung gehören." Danach änderte der kOGH seine Rechtsprechung auf "Vorbeugung oder Behandlung von Krankheiten durch Durchführung ärztlicher Untersuchungen, Optometrie, Verschreibung, Medikation oder chirurgischer Eingriffe auf der Grundlage von Erfahrung und Fähigkeiten, die auf medizinischem Fachwissen basieren, und anderer Gesundheitsfürsorge, definiert "medizinische Maßnahmen" als "eine Handlung, die eine gesundheitliche Gefahr darstellen kann, sofern diese nicht von einem Mediziner durchgeführt wird". Der Begriff der Heilkundeausübung in der Rechtsprechung ist einerseits zu abstrakt und kann eine Leerformel sein, andererseits kann seine Einschränkung eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit erbringen. Daher besteht Bedarf an einem Kriterium, das dar derzeitige Begriff der Heilkundeausübung entsprechend dem gesetzgeberischen Ziel reduzieren kann, das Risiko für das Leben, den Körper oder die öffentliche Gesundheit von Menschen zu verhindern, das durch die Durchführung medizinischer Arbeiten durch nichtmedizinisches Personal entstehen kann. Um ein Kriterium vorzustellen, das das aktuelle Konzept der Heilkundeausübung reduzieren kann, werden in diesem Artikel das positive Recht, Theorien und Rechtsprechung zum Begriff der Heilkundeausübung in Deutschland untersucht und nach einer Alternative gesucht.

Rechtsvergleichende $\ddot{U}$berpr$\ddot{u}$fungen $\ddot{u}$ber zwangsunterbringung der psychischen Patienten (정신질환자의 비자발적 입원에 관한 비교법적 검토 - 독일법을 중심으로 -)

  • Yi, Jae-Kyeong
    • The Korean Society of Law and Medicine
    • /
    • v.10 no.2
    • /
    • pp.183-201
    • /
    • 2009
  • Im Allgemeinen auch psychische Patienten k$\ddot{o}$nnen sich daruber selbst entscheiden, $\ddot{a}$rztliche Behandlung zu nehmen und ins Krankenhaus aufgenommen zu werden. Im S$\ddot{u}$dkorea bei der zwangsweisen Unterbringung wird kein KBGB des privatlichen Rechts, sondern Gesetz $\ddot{u}$ber psychisch Gesundheitspflege des $\ddot{o}$ffentlichen Rechts vorz$\ddot{u}$glich verwandt. Aber das noch kann ein selbst Bestimmungsrecht von der psychischen Patient verletzen. Im Deutschland regelt BGB $\S$ 1906 Zwangsunterbringung der psychische Patienten, die Gef$\ddot{a}$hr des Selbstmord oder der Eigengef$\ddot{a}$hrdung haben. Au$\ss$erdemhat jedes Land eigen Gesetz $\ddot{u}$ber psychischen Kranken, das $\ddot{o}$ffentliche Vorschrift f$\ddot{u}$r Zwangsunterbringung regelt. Im Fall der Zwangsunterbringung im Deutschland BGB $\S$ 1906 wird prim$\ddot{a}$rer als $\ddot{o}$ffentlich Rechts verwandt, um die Selbstbestimmungsrecht der Patienten zu unterstutzen. Auch im Korea KBGB (koreanisches B$\ddot{u}$rgerliches Gesetzbuch) Ver$\ddot{a}$nderungen f$\ddot{u}$r die Einf$\ddot{u}$hrung des Betreuungsrechts, die sich mit der Zwangsunterbringung befassen, sollten diskutiert werden, damit die Selbstbestimmung sch$\ddot{a}$tzen.

  • PDF

Semantische Unbestimmtheit der Skalaradjektiven (척도형용사의 의미적 불확정성에 대한 연구)

  • Chung Dong-Gyu
    • Koreanishche Zeitschrift fur Deutsche Sprachwissenschaft
    • /
    • v.10
    • /
    • pp.277-296
    • /
    • 2004
  • Ein sprachlicher Ausdruck ist in verschiedenen Situationen in einer Vielzahl unterschiedlicher Lesarten oder $Pr\"{a}zisierungen$ verwendbar, und zwar mil dom Grad an $Pr\"{a}zision$, der den jeweiligen kormmunikativen Erfordernissen angemessen ist. Sokommt Vagheit/$Ambiguit\"{a}t$ in sprachlichen Ausdrucken fast $durchg\"{a}ngig$ vol. In der vorliegenden Albeit wird die $M\"{o}glichkeit$ der semantischen $\"{U}bersetzung$ der Skalaradjektiven($gro{\ss}$, klein, $hei{\ss}$, kalt, schwer, leicht, schnell, langsam usw.) untersucht, die eigentlich die Vagheit als eine der konstitutiven Eigenschaften haben. Den Schwerpunkt $daf\"{u}r$ bildet die semantische Analyse $\"{u}ber$ die Graduierbarkeit und Vergleichbarkeit der Positivformen der Adjektiven, die vol allem M.J.Cresswell 1976 in seiner Albeit formuliert hat. V(pos) is the function $\eta$ in $D_{{\lll}{0,1}>,<{0,1}{\gg}.{\ll}{0,1,1},>,<{0.1}{\ggg}$ such that where ${\xi}{\in}D_{{\ll}{0,1,1},><{0,1}{\gg}$,$\eta({\xi})$ is the following function: For any ${\omega}{\in}D_{<0,1>$and a ${\in}D_1$ and w$\in$W, w${\in}{\eta}({\xi})({\omega})$(a) iff w ${\in}{\omega}$(a) and there is exactly one b such that ${\xi}({\omega})$(a,b); and for that b, b=$\gg$(for some > and u ${\in}{ \scr}{Z}(>))$ and u is toward the top of the scale determined by > when restricted to those v such that for some c, w${\in} {\xi}({\omega})$$(c,{\;} and w${\in}{\omega}(c)$. (Cresswell, 1976: 272) Obwohl sein Verfahren anhnd von dem semantischen Symbol eine methodische und theoretische $Ad\"{a}quatheit$ erf\"{u}llt$, bleibt der Vergleichwert noch unterspezifiziert. Fur die Behandlung dieser semantischen Unterspezifikation ist eine neue Semantik erforderlich, die den Wahrheitwert fur die $Zugeh\"{o}rigkeitsgrade$ der Skalaradjektive $einschlie{\ss}t$.

  • PDF