Das Recht des Gefangenen auf die medizinische Behandlung, $\ddot{a}$rztliches Gutachten und die Unterbrechung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe wegen Krankheit

수형자의 치료받을 권리, 의사의 진단과 형집행정지

  • Received : 2013.11.01
  • Accepted : 2013.12.10
  • Published : 2013.12.31

Abstract

Vor kurzer Zeit gibt es viele Diskussion $\ddot{u}$ber die Unterbrechung der Freiheitsstrafe aufgrund der Krankheit. Man wollte ihre Voraussetzungen einerseits durch 'Kommission f$\ddot{u}$r die Unterbrechung der Freiheitsstrafe' andererseits durch doppelte medizinische Gutachten strenger machen. Jedoch muss man auf die im voraus zu entscheidende Frage antworten, ob das Recht des Gefangenen auf Gesundheit geschutzt wird, insbesondere die Gefangenen in Justizvollzugsanstalten medizinische Behandlungen genug nutzen k$\ddot{o}$nnen. Meine Antwort ist 'Nein!'. Im kStvollzG bestehen die Regelungen f$\ddot{u}$r medizinische Behandlung mit staatlicher Beteilung und mit Selbstbeteiligung au${\ss}$er Justizvollzugsanstalten. Im Prinzip muss der Staat f$\ddot{u}$r die Behandlungskosten der Gefangenen bezahlen. In der Tat aber nicht. In diesem Beitrag wurden die Antwort auf die Vorfrage aufgrund der Erfolgen der zwei Rundfragen zu geben versucht, um die Voraussetzungen der Unterbrechung der Freiheitsstrafe strenger zu machen.

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