Die Feststellung des Todes im Strafrecht

사망의 판정

  • Received : 2007.05.09
  • Accepted : 2007.06.04
  • Published : 2007.06.30

Abstract

Der Begriff des Todes $h{\ddot{a}}ngt$ die einzelne Wertvorstellung ab, so dass die Unanschaulichkeit des Todes besteht und noch zu $kl{\ddot{a}}ren$ ist. Im koreanischen Recht, findet sich keine Legaldefinition des Todes. In der juristischen Literatur herrscht der Herztod, nach dem $f{\ddot{u}}r$ den Todeszeitpunkt der irreversible und $vollst{\ddot{a}}ndige$ Stillstand der $Herzt\ddot{a}tigkeit$ gehalten wird, $herk{\ddot{o}}mmlicherweise$ bis jetzt als Todesdefinition vor. Der Herztod basiert darauf, dass Individualtod des Menschen durch den $endg{\ddot{u}}ltigen$, nicht behebbaren Stillstands von Herzschlag nach Ausfall von Atmung eingetreten sind. Auch der medizinische Laie kann den Herztod einfach wahrnehmen und sicher feststellen. Darauf folgt der Herztod als sicheres Todeszeichen angesehen wird. In der Regel trete der Herztod letzte Mal im $nat{\ddot{u}}rlichen$ Sterbeprozess ein. Die $j{\ddot{u}}ngste$ $k{\ddot{u}}nstlichen$ Reanimationsma ${\SS}nahmen$ $erm{\ddot{o}}glicht$ es, die Atmungs- und Kreislauffunktion $f{\ddot{u}}r$ eine begrenzte Zeit $k{\ddot{u}}nstlich$ aufrecht zu erhalten. Die Entwicklung der Medizin machte es zu erkennen, dass das "Zentralorgan Gehirn" $f{\ddot{u}}r$ die Aufrechterhaltung der biologischen Lebensfunktion des Gesamtorganismus unverzichtbar ist. Die Verbesserung von Transplantationstechniken gab $gro{\SS}en$ Anlass neben $f{\ddot{u}}r$ den verbesserten Reanimationstechniken auch $f{\ddot{u}}r$ den Fortschritt auf dem Gebiet der toten Transplantation. Je frischer die Organe sind, desto $gr\ddot{o}{\SS}er$ sind die Chancen $f{\ddot{u}}r$ eine erfolgreiche Verpflanzung und $f{\ddot{u}}r$ $T{\ddot{a}}tigkeit$ im $Empf{\ddot{a}}ngerorganismus$. Die Organentnahme als solche wird $unzul{\ddot{a}}ssig$ nur durch Feststellung des Herztod bei lebenswichtigen Organe, besonders wie Herz. Der Herzstillstand allein ist aber kein sicheres Kriterimn $f{\ddot{u}}r$ die $Zul{\ddot{a}}ssigkeit$ der Organentnahme. Im Korea wurde das Gesetz ${\ddot{u}}ber$ die Transplantation von Organen (Gesetz-Nummer 5858) am 8. Februar 1999 ${\ddot{o}}ffentlich$ bekannt gemacht l1nd trat am 9. Febrllar 2000 in Kraft(${\S}$ 1 Schussvorschriften kTPG). Aus der Sicht des Gesamthirntod definiert das Transplantationsgesetz derjenige, dass nach Kriterien und Nachweisverfahren $f{\ddot{u}}r$ Hirntodfeststellung dieses Gesetzes der irreversible Ausfall der Gesamthirnfunktion festgestellt wird, als Hirntoter (${\S}$ 3 Nr.4 kTPG). Mit dieser Regelung wird die Feststellung des Gesamthimtodes als gesetzliche Mindestvoraussetzung $f{\ddot{u}}r$ die Organentnahme festgelegt. Es handelt sich um Kriterien und Nachweisverfahren $f{\ddot{u}}r$ Hirntodfeststellung des koreanischen Transplantationsgesetzes.

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